Hier sollte in der Tat allsbald Kontakt mit der Personalabteilung aufgenommen werden.
Vielleicht schon deswegen um sich wirklich klar zu werden, ob die "neue Tätigkeit" tatsächlich nicht das ist, was man wollte bzw. sich darunter vorstellte. Tätigkeitswechsel sind ja mitunter mit einer etwas schwierigen "Eingewöhnungsphase" verbunden. Da sollte man ggf. nicht gleich "das Kind mit dem Bade ausschütten".
Aus rechtlicher Sicht sollte auch in Erwägung gezogen werden, dass in dem geschilderten Sachverhalt nicht ausgeschlossen werden kann, dass ggf. - zumindest "konkludent", also durch das Verhalten beider Arbeitsvertragsparteien - bereits ein wirksamer Änderungsvertrag (Tätigkeitsbeginn zum 1.3.2022) geschlossen wurde. Zumindest könnte dies vom Arbeitgeber erst einmal so entgegnet werden.
Umso mehr wäre dann eine einvernehmliche Lösung beider Vertragsparteien anzustreben.
Änderungsvertrag?
An meinem Arbeitsvertrag hat sich aber nichts geändert. Zumindest nicht, dass ich davon wüsste. Und falls eine Änderung vorgenommen werden muss bzw wurde, dann hätte das doch nur mit meiner Einwilligung geschehen dürfen.
Auch in der Verfügung steht, dass ich die Stelle aufgrund meiner erfolgreichen Bewerbung antreten darf. Wenn ich meine Bewerbung jetzt aber zurückziehe (ja, ich weiß, dass es recht kurzfristig ist), dann ist die Grundlage ja nicht mehr vorhanden.
Es sind ja auch nicht nur die Tätigkeiten allein. Zwischenzeitlich wurde eine neue Leitung in diesem Bereich eingesetzt. Ich kenne diese Leitung von früher und halte diese Person für völlig ungeeignet (cholerisches Verhalten etc.). Da ich das so aber nicht direkt sagen möchte, würde ich meine Bewerbung einfach zurückziehen ohne Nennung von Gründen. Ich weiß, dass das nicht unbedingt das beste Vorgehen ist, aber ich weiß auch aus Erfahrung, dass es niemandem, weder mir noch dem Bereich etwas bringt, wenn mir die Aufgaben keinen Spaß machen und ich zudem mit meinem Vorgesetzten nicht zurecht komme.