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Nach längjähriger Krankheit aus öffentlichem Dienst austreten

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Ostseekind:
Hallo,

ich bin seit 1985 im öffentlichen Dienst tätig als Angestellte. Nach meiner Reha 2017 wurde ich wegen verschiedenen Erkrankungen arbeitsunfähig entlassen und bin dies bis heute noch. Es läuft ein Erwerbsminderungsverfahren seit 2018. Mittlerweile war ich bei 5 Gutachtern, alle schreiben, dass ich noch mindestens 6 Stunden arbeitsfähig bin. Nächste Woche wird meine Erwerbsminderung mittlerweile in Klage vorm Sozialgericht verhandelt. Der VdK informierte mich, dass ich wohl damit rechnen muss, dass ich die Erwerbsminderungsrente abgelehnt bekomme.
Hier im Ort wird gerade eine Stelle angeboten im Büro, aber nicht im öffentlichen Dienst. Ich hätte keine Fahrtstrecke, Fahrtzeit etc mehr, das Problem ist nur, dass die Stelle in der Tourismusbranche ist. Nun zweifel ich hin und her, ob ich meine Stelle im öffentlichen Dienst aufheben lasse und dadurch dann eine Stelle hier im Ort antrete, damit ich endlich wieder aus dem ALG2-Bezug rauskomme. Ich wäre dankbar für Infos und Empfehlungen :-)

egotrip:

--- Zitat von: Ostseekind am 30.01.2022 16:35 ---
Nach meiner Reha 2017 wurde ich wegen verschiedenen Erkrankungen arbeitsunfähig entlassen und bin dies bis heute noch...

Nun zweifel ich hin und her, ob ich meine Stelle im öffentlichen Dienst aufheben lasse...


--- End quote ---

An was zweifeln Sie?

Nach Ihrer Schilderung haben Sie doch gar kein Arbeitsverhältnis mehr, als gibt es doch auch gar nichts aufzuheben.

Tiffy:

--- Zitat ---Mittlerweile war ich bei 5 Gutachtern, alle schreiben, dass ich noch mindestens 6 Stunden arbeitsfähig bin.
--- End quote ---
Aber die haben selbstverständlich alle Unrecht - in Wirklichkeit wäre lediglich ein Arbeiten in der Tourismusbranche im Wohnort möglich, aber natürlich keine Wahrnehmung des sechsstündigen Arbeitspensums im öffentlichen Dienst?

Isie:

--- Zitat von: egotrip am 30.01.2022 18:41 ---An was zweifeln Sie?

Nach Ihrer Schilderung haben Sie doch gar kein Arbeitsverhältnis mehr, als gibt es doch auch gar nichts aufzuheben.

--- End quote ---
Das habe ich beim ersten Lesen auch gedacht, aber es war wohl gemeint, dass bei Entlassung aus der Reha immer noch Arbeitsunfähigkeit bestand.

Ich würde die Arbeit in dem gutachterlich festgestellten Umfang erst mal wieder aufnehmen, es also wenigstens versuchen. Die Chancen, von einem anderen Arbeitgeber eingestellt zu werden, dürften eher schlecht sein.

Organisator:

--- Zitat von: Ostseekind am 30.01.2022 16:35 ---Hallo,

ich bin seit 1985 im öffentlichen Dienst tätig als Angestellte. Nach meiner Reha 2017 wurde ich wegen verschiedenen Erkrankungen arbeitsunfähig entlassen und bin dies bis heute noch. Es läuft ein Erwerbsminderungsverfahren seit 2018. Mittlerweile war ich bei 5 Gutachtern, alle schreiben, dass ich noch mindestens 6 Stunden arbeitsfähig bin. Nächste Woche wird meine Erwerbsminderung mittlerweile in Klage vorm Sozialgericht verhandelt. Der VdK informierte mich, dass ich wohl damit rechnen muss, dass ich die Erwerbsminderungsrente abgelehnt bekomme.
Hier im Ort wird gerade eine Stelle angeboten im Büro, aber nicht im öffentlichen Dienst. Ich hätte keine Fahrtstrecke, Fahrtzeit etc mehr, das Problem ist nur, dass die Stelle in der Tourismusbranche ist. Nun zweifel ich hin und her, ob ich meine Stelle im öffentlichen Dienst aufheben lasse und dadurch dann eine Stelle hier im Ort antrete, damit ich endlich wieder aus dem ALG2-Bezug rauskomme. Ich wäre dankbar für Infos und Empfehlungen :-)

--- End quote ---

Ich würde der Feststellung der Gutachter bzw. dem Urteil des Gerichts folgen und wider mindestens 6 Stunden arbeiten gehen. Ob im öD oder woanders ist ganz egal.

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