Wieso?
Was stimmt denn an meinen Fragen nicht?
Wenn Sie ihre (Suggestiv-)Fragen bereits für sich beantwortet haben, auf welcher Basis wollen Sie dann hier diskutieren. Oder wollen Sie sich nur Ihre Meinung bestätigen lassen? Mir ist schlicht nicht klar, wo Sie mit Ihren teilweise sehr naiv gestellten Fragen hin wollen.
Aber ich versuche es noch einmal...
Ich glaube, Sie wissen nicht, dass sich Beamte neben der Beihilfe privat kranken- und pflegeversichern sollten.
*Sarkasmus on* Verdammt, dass war mir nach fast 10 Jahren Tätigkeit als Personaler in einer großen Bundesbehörde noch nicht bekannt. Vielen Dank für die Klarstellung. *Sarkasmus off*
Im übrigen ist dies nicht korrekt. Ein Beamter kann sich auch gesetzlich krankenversichern, entweder in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung oder in den Ländern, wo dies angeboten wird, als gesetzlich Versicherter mit pauschaler Beihilfe. Eine private Krankenversicherung ist nicht zwingend, wenngleich sie jedoch im Regelfall die günstigste Versicherungsmöglichkeit darstellt.
Und auch Beamte sollten sich privat rentenversichern.
Was soll das sein?
Eine private Altersvorsorge? Da gibt es genug Möglichkeiten. Das muss keine Rentenversicherung sein. Ich halte es da eher mit Investition ins Eigenheim oder Immobilien zu Altersvorsorge bei der derzeitigen Zinssituation.
Wenn Sie mit der Aussage meinen, dass Sie als Beamter natürlich auch freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können, dann macht das nur Sinn, wenn sie nicht genügend Dienstjahre für den vollen Pensionsanspruch erreichen, weil ohnehin dann Pensionsansprüche gegen Rentenansprüche aufgerechnet werden.
Unabhängig davon können Sie ihr Geld, wenn sie es freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, bei dem zu erwartenden Benefit, auch gleich verbrennen.
Ich gebe aber Recht, jeder, ob Beamter oder Tarifbeschäftigter, sollte für das Alter einer gewisse Vorsorge treffen.
Und ja, auch Beamte können arbeitslos werden und davon gibts nicht wenige. Was folgt? Kein AlG! Sondern Übergangsgeld und dann AlG II. Und wer will schon einen entlassenen Beamten einstellen? Dafür sollten auch private Rücklagen gebildet werden!
Warum sollen Beamte eine Leistung aus einer Versicherung erhalten, hier Arbeitslosengeld, in welche diese nie einzahlen? Der Beamte ist nicht sozialversicherungspflichtig.
Unabhängig davon, Beamte können (mit Ausnahme von Beamten auf Widerruf oder auf Zeit) nur auf zwei Wegen arbeitslos werden:
1. Durch den eigenen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.
2. Durch Disziplinarverfügung oder rechtskräftige Verurteilung, die zu einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis führt.
Beides sind im Regelfall selbst verschuldete Umstände. Warum sollte hierfür in irgendeiner Art und Weise Vorsorge durch den Dienstherrn getroffen werden?
Im übrigen erhält ein Arbeitnehmer meines Wissens nach auch nur Arbeitslosengeld, wenn er ohne eigenes Verschulden arbeitslos geworden ist. Alles andere zieht eine Sperre nach sich, die dazu führt, dass man bis zu 6 Monate keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung erhält. Dies ist im Grunde der vergleichbare Sachverhalt. Also selbst wenn ein Beamter Anspruch auf ALG hätte, würde er aufgrund der Sanktionierung gar nicht oder nur in Teilen in den Genuss der Leistung kommen. Vor diesem Hintergrund kann man dann auch gleich in die Grundsicherung gehen...