Autor Thema: Nachteile Beamte?  (Read 3576 times)

Damm

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Nachteile Beamte?
« am: 31.01.2022 12:10 »
Hallo,

es ist eher eine allgemeine Anfrage bzgl. Beamte.

Wenn man jetzt z. B. Lehrer als Beamter in z. B. NRW wäre, dürfte man diesen Beamten innerhalb des Bundeslandes an eine andere, weiter entfernte, Schule versetzen, wenn dort Bedarf besteht und an der aktuellen Schule kein Bedarf mehr?

Wie ist das bei Bundesbeamten? Dürften die innerhalb des Bundes, je nach Grund, versetzt werden?

Wie ist das mit dem Beamtenstatus auch im Privaten? Man hört ja immer, dass man als Beamter 24/7 im Dienst ist. Muss man sich also auch in seiner Freizeit wie ein Beamter verhalten bzw. darf man als Beamter überhaupt so richtig Privatperson sein?

Danke Euch.

LG

One

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Antw:Nachteile Beamte?
« Antwort #1 am: 31.01.2022 12:37 »
Ich gehe mal auf die Fragen ein, auch wenn ich denke, dass sich hier jemand einen Scherz erlaubt.

Beamte haben eine Folgepflicht. D.h. der jeweilige Dienstherr kann einen Beamten grundsätzlich überall dorthin versetzen, auch von heute auf morgen und über Nacht, wo er der Meinung ist, dass er den Beamten braucht. Hiergegen kann man sich als Beamter nur eingeschränkt wehren. Heißt, dein Lehrer in NRW kann natürlich quer durch das gesamte Bundesland versetzt werden. Dafür braucht ihm streng genommen nicht einmal ein Grund mitgeteilt werden.

Gleiches gilt für den Bund. Heut Neustadt in Schleswig Holstein, morgen Garmisch in Bayern. Nicht unrealistisch. Frag mal bei der Bundespolizei nach.

Der Beamte unterliegt der Pflicht der politischen Zurückhaltung und der Wohlverhaltenspflicht. Heißt grob gesagt, der Beamte darf in der Öffentlichkeit, auch im Privaten, keine Äußerungen tätigen, die dem Ansehen seines Amtes in der Öffentlichkeit schaden. Hier gibt es eine Reihe Rechtsprechung zu. Einfach googeln. Der Teufel liegt jedoch im Detail und in der Nachweisführung.

Und ja, ein Beamter ist immer im Dienst, er hat ein Amt inne und ist damit Teil der staatlichen Gewalten. Er muss grundsätzlich zu jeder Zeit seinen Dienst antreten, wenn der Dienstherr es fordert. Mir wurde einmal im Anwärterdienst beigebracht, dass ein Beamter nie Feierabend hat. Er hat nur eine Dienstzeitunterbrechung...  ;)


Organisator

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Antw:Nachteile Beamte?
« Antwort #2 am: 31.01.2022 13:17 »
Ich gehe mal auf die Fragen ein, auch wenn ich denke, dass sich hier jemand einen Scherz erlaubt.

Beamte haben eine Folgepflicht. D.h. der jeweilige Dienstherr kann einen Beamten grundsätzlich überall dorthin versetzen, auch von heute auf morgen und über Nacht, wo er der Meinung ist, dass er den Beamten braucht. Hiergegen kann man sich als Beamter nur eingeschränkt wehren. Heißt, dein Lehrer in NRW kann natürlich quer durch das gesamte Bundesland versetzt werden. Dafür braucht ihm streng genommen nicht einmal ein Grund mitgeteilt werden.

Gleiches gilt für den Bund. Heut Neustadt in Schleswig Holstein, morgen Garmisch in Bayern. Nicht unrealistisch. Frag mal bei der Bundespolizei nach.

Der Beamte unterliegt der Pflicht der politischen Zurückhaltung und der Wohlverhaltenspflicht. Heißt grob gesagt, der Beamte darf in der Öffentlichkeit, auch im Privaten, keine Äußerungen tätigen, die dem Ansehen seines Amtes in der Öffentlichkeit schaden. Hier gibt es eine Reihe Rechtsprechung zu. Einfach googeln. Der Teufel liegt jedoch im Detail und in der Nachweisführung.

Und ja, ein Beamter ist immer im Dienst, er hat ein Amt inne und ist damit Teil der staatlichen Gewalten. Er muss grundsätzlich zu jeder Zeit seinen Dienst antreten, wenn der Dienstherr es fordert. Mir wurde einmal im Anwärterdienst beigebracht, dass ein Beamter nie Feierabend hat. Er hat nur eine Dienstzeitunterbrechung...  ;)

Sehr schöne Antwort. Wenns hier sowas gibt, könnte man das in die Wissenssammlung übernehmen :)

Zum letzten Absatz noch eine Anmerkung: Typischerweise ist man auch als Beamter nur in der normalen Arbeitszeit im Dienst, die Anordnung von Rufbereitschaft - und damit verbunden der Dienstantritt auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten - gibt es auch für den Beamtenbereich. Der normale Verwaltungsbeamte hat auch mal Feierabend ;)

EiTee

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Antw:Nachteile Beamte?
« Antwort #3 am: 31.01.2022 15:15 »
Das ganze als Nachteil zu betiteln ist mMn irreführend. Wer sich verbeamten lässt, weiß (zumindest sollte es so sein) worauf er sich einlässt. Daher ist das ganze kein Nachteil.

WasDennNun

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Antw:Nachteile Beamte?
« Antwort #4 am: 31.01.2022 15:24 »
Das ganze als Nachteil zu betiteln ist mMn irreführend. Wer sich verbeamten lässt, weiß (zumindest sollte es so sein) worauf er sich einlässt. Daher ist das ganze kein Nachteil.
;D ;D :-[

FGL

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Antw:Nachteile Beamte?
« Antwort #5 am: 31.01.2022 15:36 »
Eine ungünstigere Rechtsposition bleibt auch dann ein Nachteil, wenn man sie bewusst in Kauf nimmt.

was_guckst_du

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Antw:Nachteile Beamte?
« Antwort #6 am: 31.01.2022 15:46 »
...ich bin mit meiner ungünstigen Rechtsposition sehr zufrieden...da genügt allein schon der Blick auf die Gehaltsabrechnung meinens tarifbeschäftigten Kollegen, der zwar die gleiche Tätigkeit ausübt, aber deutlich weniger Netto zur Verfügung hat...ein Vorteil, der sich auch nach dem Arbeitsleben fortsetzt...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

wossen

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Antw:Nachteile Beamte?
« Antwort #7 am: 31.01.2022 16:50 »
@Fragesteller: Als Tarifbeschäftigter kann man genauso gut an eine andere Schule (auch in weiter Entfernung) versetzt werden wie als Beamter

WasDennNun

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« Antwort #8 am: 31.01.2022 16:54 »
@Fragesteller: Als Tarifbeschäftigter kann man genauso gut an eine andere Schule (auch in weiter Entfernung) versetzt werden wie als Beamter
Kommt auf den Arbeitsvertrag an, den man abgeschlossen hat.

XTinaG

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Antw:Nachteile Beamte?
« Antwort #9 am: 31.01.2022 16:59 »
Und den Tarifvertrag, der ggfs. Anwendung findet.

Zudem sind beim Verwaltungsakt beim Beamten andere Erwägungen und Abwägungen vorzunehmen als bei der zivilrechtlichen Ausübung des Direktionsrechts, die auch zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können.

Damm

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Antw:Nachteile Beamte?
« Antwort #10 am: 31.01.2022 20:36 »
...ich bin mit meiner ungünstigen Rechtsposition sehr zufrieden...da genügt allein schon der Blick auf die Gehaltsabrechnung meinens tarifbeschäftigten Kollegen, der zwar die gleiche Tätigkeit ausübt, aber deutlich weniger Netto zur Verfügung hat...ein Vorteil, der sich auch nach dem Arbeitsleben fortsetzt...

Ihr TB-Kollege macht 1:1 dasselbe wie Sie? Sie erhalten welche A und er welche E? Mit welcher Stufe jeweils?

Wie viel mehr haben Sie unterm Strich nach Abzug für die private KV, PV, RV?

Was ist eigentlich mit AlG, wenn ein Beamter arbeitos wird? ;-)

One

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Nachteile Beamte?
« Antwort #11 am: 31.01.2022 21:09 »
...ich bin mit meiner ungünstigen Rechtsposition sehr zufrieden...da genügt allein schon der Blick auf die Gehaltsabrechnung meinens tarifbeschäftigten Kollegen, der zwar die gleiche Tätigkeit ausübt, aber deutlich weniger Netto zur Verfügung hat...ein Vorteil, der sich auch nach dem Arbeitsleben fortsetzt...

Ihr TB-Kollege macht 1:1 dasselbe wie Sie? Sie erhalten welche A und er welche E? Mit welcher Stufe jeweils?

Wie viel mehr haben Sie unterm Strich nach Abzug für die private KV, PV, RV?

Was ist eigentlich mit AlG, wenn ein Beamter arbeitos wird? ;-)

Ernsthaft? Jetzt glaube ich endgültig, dass das alles nur ein Scherz ist. So unwissend/naiv kann man keine ernst gemeinten Fragen stellen...

Damm

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Antw:Nachteile Beamte?
« Antwort #12 am: 31.01.2022 22:35 »
...ich bin mit meiner ungünstigen Rechtsposition sehr zufrieden...da genügt allein schon der Blick auf die Gehaltsabrechnung meinens tarifbeschäftigten Kollegen, der zwar die gleiche Tätigkeit ausübt, aber deutlich weniger Netto zur Verfügung hat...ein Vorteil, der sich auch nach dem Arbeitsleben fortsetzt...

Ihr TB-Kollege macht 1:1 dasselbe wie Sie? Sie erhalten welche A und er welche E? Mit welcher Stufe jeweils?

Wie viel mehr haben Sie unterm Strich nach Abzug für die private KV, PV, RV?

Was ist eigentlich mit AlG, wenn ein Beamter arbeitos wird? ;-)

Ernsthaft? Jetzt glaube ich endgültig, dass das alles nur ein Scherz ist. So unwissend/naiv kann man keine ernst gemeinten Fragen stellen...

Wieso?

Was stimmt denn an meinen Fragen nicht?

Ich glaube, Sie wissen nicht, dass sich Beamte neben der Beihilfe privat kranken- und pflegeversichern sollten.

Und auch Beamte sollten sich privat rentenversichern.

Wer das alles nicht macht, selbst Schuld!

Und ja, auch Beamte können arbeitslos werden und davon gibts nicht wenige. Was folgt? Kein AlG! Sondern Übergangsgeld und dann AlG II. Und wer will schon einen entlassenen Beamten einstellen? Dafür sollten auch private Rücklagen gebildet werden!


Isi

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Antw:Nachteile Beamte?
« Antwort #13 am: 31.01.2022 23:35 »
Wenn ein Beamter "arbeitslos" wird dann bedarf er, schon aufgrund seines "Vergehens", keiner weiteren Beachtung. Er darf dann gerne "sterben gehen". :)

Im übrigen gibt es dazu eine Verwaltungsvorschrift: Mit dem Tod des Beamten endet die Dienstreise.

One

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Antw:Nachteile Beamte?
« Antwort #14 am: 01.02.2022 08:10 »

Wieso?

Was stimmt denn an meinen Fragen nicht?

Wenn Sie ihre (Suggestiv-)Fragen bereits für sich beantwortet haben, auf welcher Basis wollen Sie dann hier diskutieren. Oder wollen Sie sich nur Ihre Meinung bestätigen lassen? Mir ist schlicht nicht klar, wo Sie mit Ihren teilweise sehr naiv gestellten Fragen hin wollen.

Aber ich versuche es noch einmal...

Ich glaube, Sie wissen nicht, dass sich Beamte neben der Beihilfe privat kranken- und pflegeversichern sollten.

*Sarkasmus on* Verdammt, dass war mir nach fast 10 Jahren Tätigkeit als Personaler in einer großen Bundesbehörde noch nicht bekannt. Vielen Dank für die Klarstellung. *Sarkasmus off*

Im übrigen ist dies nicht korrekt. Ein Beamter kann sich auch gesetzlich krankenversichern, entweder in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung oder in den Ländern, wo dies angeboten wird, als gesetzlich Versicherter mit pauschaler Beihilfe. Eine private Krankenversicherung ist nicht zwingend, wenngleich sie jedoch im Regelfall die günstigste Versicherungsmöglichkeit darstellt.

Und auch Beamte sollten sich privat rentenversichern.

Was soll das sein?

Eine private Altersvorsorge? Da gibt es genug Möglichkeiten. Das muss keine Rentenversicherung sein. Ich halte es da eher mit Investition ins Eigenheim oder Immobilien zu Altersvorsorge bei der derzeitigen Zinssituation.

Wenn Sie mit der Aussage meinen, dass Sie als Beamter natürlich auch freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können, dann macht das nur Sinn, wenn sie nicht genügend Dienstjahre für den vollen Pensionsanspruch erreichen, weil ohnehin dann Pensionsansprüche gegen Rentenansprüche aufgerechnet werden.

Unabhängig davon können Sie ihr Geld, wenn sie es freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, bei dem zu erwartenden Benefit, auch gleich verbrennen.

Ich gebe aber Recht, jeder, ob Beamter oder Tarifbeschäftigter, sollte für das Alter einer gewisse Vorsorge treffen.

Und ja, auch Beamte können arbeitslos werden und davon gibts nicht wenige. Was folgt? Kein AlG! Sondern Übergangsgeld und dann AlG II. Und wer will schon einen entlassenen Beamten einstellen? Dafür sollten auch private Rücklagen gebildet werden!

Warum sollen Beamte eine Leistung aus einer Versicherung erhalten, hier Arbeitslosengeld, in welche diese nie einzahlen? Der Beamte ist nicht sozialversicherungspflichtig.

Unabhängig davon, Beamte können (mit Ausnahme von Beamten auf Widerruf oder auf Zeit) nur auf zwei Wegen arbeitslos werden:
1. Durch den eigenen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.
2. Durch Disziplinarverfügung oder rechtskräftige Verurteilung, die zu einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis führt.

Beides sind im Regelfall selbst verschuldete Umstände. Warum sollte hierfür in irgendeiner Art und Weise Vorsorge durch den Dienstherrn getroffen werden?

Im übrigen erhält ein Arbeitnehmer meines Wissens nach auch nur Arbeitslosengeld, wenn er ohne eigenes Verschulden arbeitslos geworden ist. Alles andere zieht eine Sperre nach sich, die dazu führt, dass man bis zu 6 Monate keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung erhält. Dies ist im Grunde der vergleichbare Sachverhalt. Also selbst wenn ein Beamter Anspruch auf ALG hätte, würde er aufgrund der Sanktionierung gar nicht oder nur in Teilen in den Genuss der Leistung kommen. Vor diesem Hintergrund kann man dann auch gleich in die Grundsicherung gehen...