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Nachteile Beamte?
Damm:
Hallo,
es ist eher eine allgemeine Anfrage bzgl. Beamte.
Wenn man jetzt z. B. Lehrer als Beamter in z. B. NRW wäre, dürfte man diesen Beamten innerhalb des Bundeslandes an eine andere, weiter entfernte, Schule versetzen, wenn dort Bedarf besteht und an der aktuellen Schule kein Bedarf mehr?
Wie ist das bei Bundesbeamten? Dürften die innerhalb des Bundes, je nach Grund, versetzt werden?
Wie ist das mit dem Beamtenstatus auch im Privaten? Man hört ja immer, dass man als Beamter 24/7 im Dienst ist. Muss man sich also auch in seiner Freizeit wie ein Beamter verhalten bzw. darf man als Beamter überhaupt so richtig Privatperson sein?
Danke Euch.
LG
One:
Ich gehe mal auf die Fragen ein, auch wenn ich denke, dass sich hier jemand einen Scherz erlaubt.
Beamte haben eine Folgepflicht. D.h. der jeweilige Dienstherr kann einen Beamten grundsätzlich überall dorthin versetzen, auch von heute auf morgen und über Nacht, wo er der Meinung ist, dass er den Beamten braucht. Hiergegen kann man sich als Beamter nur eingeschränkt wehren. Heißt, dein Lehrer in NRW kann natürlich quer durch das gesamte Bundesland versetzt werden. Dafür braucht ihm streng genommen nicht einmal ein Grund mitgeteilt werden.
Gleiches gilt für den Bund. Heut Neustadt in Schleswig Holstein, morgen Garmisch in Bayern. Nicht unrealistisch. Frag mal bei der Bundespolizei nach.
Der Beamte unterliegt der Pflicht der politischen Zurückhaltung und der Wohlverhaltenspflicht. Heißt grob gesagt, der Beamte darf in der Öffentlichkeit, auch im Privaten, keine Äußerungen tätigen, die dem Ansehen seines Amtes in der Öffentlichkeit schaden. Hier gibt es eine Reihe Rechtsprechung zu. Einfach googeln. Der Teufel liegt jedoch im Detail und in der Nachweisführung.
Und ja, ein Beamter ist immer im Dienst, er hat ein Amt inne und ist damit Teil der staatlichen Gewalten. Er muss grundsätzlich zu jeder Zeit seinen Dienst antreten, wenn der Dienstherr es fordert. Mir wurde einmal im Anwärterdienst beigebracht, dass ein Beamter nie Feierabend hat. Er hat nur eine Dienstzeitunterbrechung... ;)
Organisator:
--- Zitat von: One am 31.01.2022 12:37 ---Ich gehe mal auf die Fragen ein, auch wenn ich denke, dass sich hier jemand einen Scherz erlaubt.
Beamte haben eine Folgepflicht. D.h. der jeweilige Dienstherr kann einen Beamten grundsätzlich überall dorthin versetzen, auch von heute auf morgen und über Nacht, wo er der Meinung ist, dass er den Beamten braucht. Hiergegen kann man sich als Beamter nur eingeschränkt wehren. Heißt, dein Lehrer in NRW kann natürlich quer durch das gesamte Bundesland versetzt werden. Dafür braucht ihm streng genommen nicht einmal ein Grund mitgeteilt werden.
Gleiches gilt für den Bund. Heut Neustadt in Schleswig Holstein, morgen Garmisch in Bayern. Nicht unrealistisch. Frag mal bei der Bundespolizei nach.
Der Beamte unterliegt der Pflicht der politischen Zurückhaltung und der Wohlverhaltenspflicht. Heißt grob gesagt, der Beamte darf in der Öffentlichkeit, auch im Privaten, keine Äußerungen tätigen, die dem Ansehen seines Amtes in der Öffentlichkeit schaden. Hier gibt es eine Reihe Rechtsprechung zu. Einfach googeln. Der Teufel liegt jedoch im Detail und in der Nachweisführung.
Und ja, ein Beamter ist immer im Dienst, er hat ein Amt inne und ist damit Teil der staatlichen Gewalten. Er muss grundsätzlich zu jeder Zeit seinen Dienst antreten, wenn der Dienstherr es fordert. Mir wurde einmal im Anwärterdienst beigebracht, dass ein Beamter nie Feierabend hat. Er hat nur eine Dienstzeitunterbrechung... ;)
--- End quote ---
Sehr schöne Antwort. Wenns hier sowas gibt, könnte man das in die Wissenssammlung übernehmen :)
Zum letzten Absatz noch eine Anmerkung: Typischerweise ist man auch als Beamter nur in der normalen Arbeitszeit im Dienst, die Anordnung von Rufbereitschaft - und damit verbunden der Dienstantritt auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten - gibt es auch für den Beamtenbereich. Der normale Verwaltungsbeamte hat auch mal Feierabend ;)
EiTee:
Das ganze als Nachteil zu betiteln ist mMn irreführend. Wer sich verbeamten lässt, weiß (zumindest sollte es so sein) worauf er sich einlässt. Daher ist das ganze kein Nachteil.
WasDennNun:
--- Zitat von: EiTee am 31.01.2022 15:15 ---Das ganze als Nachteil zu betiteln ist mMn irreführend. Wer sich verbeamten lässt, weiß (zumindest sollte es so sein) worauf er sich einlässt. Daher ist das ganze kein Nachteil.
--- End quote ---
;D ;D :-[
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