Hallo,
ich war bis 31.12.21 geringfügig Beschäftigt, war bzw. bin bei KK X, während der geringfügigen Beschäftigung wurde ich bei der Knappschaft angemeldet. Ich habe entsprechende DEÜV-Meldungen erhalten. Abmeldung KK, Anmeldung Knappschaft, Abmeldung Knappschaft. Nur keine Anmeldung KK.
Gibts darüber keine DEÜV-Meldung, werde ich nicht wieder automatisch bei meiner alten KK angemeldet oder muss ich mich an meine KK wenden?
Danke.
MfG