Autor Thema: Mit E7 auf E11 Stelle  (Read 8529 times)

WasDennNun

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Antw:Mit E7 auf E11 Stelle
« Antwort #15 am: 01.02.2022 14:01 »
Das ist ein bisschen komplizierter. Also zurzeit bin ich als Oracle Datenbankadministrator eingestellt.
Ich bezweifle, dass die Tätigkeiten des Oracle DBA die einer EG7 entsprechen.

Entspricht auch keiner E7 sondern einer E9. Habe damals bei der Übernahme nach der Ausbildung allerdings einfach die 7 akzeptiert, da ich nicht wusste, dass es eine 9er Stelle ist. Und auch allgemein wusste ich nicht, dass man fest eingruppiert wird und es da nichts zum verhandeln gibt. Aber jetzt weiß ich es besser und werde mich nicht nochmal so verarschen lassen.
Aber das Engelt der EG9a/b hast du jetzt eingefordert? Oder lässt du dich weiter verarschen?

WasDennNun

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Antw:Mit E7 auf E11 Stelle
« Antwort #16 am: 01.02.2022 14:04 »
Ja ist eine klassische Behörde. Als Argument hat mein Personalchef gebracht, dass ich noch keine Berufserfahrung habe und keine abgeschlossene Projekte vorzeigen kann. Hat er ja an sich auch erstmal Recht, aber das rechtfertigt höchstens die Einstufung in der Eingruppierung aber nicht die Eingruppierung an sich.
Ich hab ihm dann gesagt, dass das keinen Sinn macht, aber das hat er komplett ignoriert.
Der Personalchef kann auch an den Osterhasen glauben, über das dir zustehende Entgelt hat er nicht zu befinden.
Weder das du in der EG9a/b eingruppiert bist, noch das du mit dem neuem Job in der EG11 eingruppiert wirst.

pommes

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Antw:Mit E7 auf E11 Stelle
« Antwort #17 am: 01.02.2022 15:41 »
Und als persönlicher Rat: Wechsle den AG; mit der Qualifikation wirst derzeit überall mit rotem Teppich aufgenommen. Da hast du es nicht nötig, dich für einen inkompetenten AG krumm zu machen.
DAS!!!
Jau. Auch das was du danach noch geschrieben hast unterstreicht das von JC83 geschriebene nur.

HermesDE

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Antw:Mit E7 auf E11 Stelle
« Antwort #18 am: 01.02.2022 16:07 »
Also die Nachricht richtet sich jetzt quasi an alle hier im Thread.

Ich war vorhin bei der GPR Vorsitzenden und sie hat auch gesagt, dass das gar nicht geht. Sie macht sich nochmal schlau, was den genauen Gesetzestext angeht und fertigt dann ein Schriftstück an. Ich soll jetzt warten, bis ich die neue Position schriftlich übertragen bekommen habe und dann geht das Schriftstück an den Personalchef raus, in welchem die passende Eingruppierung gefordert wird.

Ich hatte Ihr gesagt, dass die E10 bzw. 11 auch ohne Studium funktioniert davon wusste sie nichts, will sich aber schlau machen. Habt ihr da vllt. einen Link oder den genauen Auszug aus dem TV-L in dem das steht?
Die Stelle wurde übrigens mit Vorraussetzung Hochschulstudium ausgeschrieben, aber ich wurde trotzdem eingeladen. Weiß nicht, ob das noch was ändert an der ganzen Situation.


TVWaldschrat

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Antw:Mit E7 auf E11 Stelle
« Antwort #20 am: 01.02.2022 17:50 »
Ich hatte Ihr gesagt, dass die E10 bzw. 11 auch ohne Studium funktioniert davon wusste sie nichts, will sich aber schlau machen.

Ein Studium ist im entsprechenden Abschnitt vom TV-L "Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik" nicht gefordert. Du könntest auch E13 erreichen, wenn dir die entsprechende Tätigkeit oder Verantwortung übertragen wird.

Muschebubu

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Antw:Mit E7 auf E11 Stelle
« Antwort #21 am: 01.02.2022 21:30 »
@ HermesDE… einfach die Übertragung der Aufgabe abwarten. Ausschlussfrist für deine Ansprüche sind 6 Monate.

Und was ist das für ein Personalrat? Der Vorgang müsste doch bei denen auf dem Tisch landen und wenn die Stelle mit E 11 ausgeschrieben war und die Voraussetzungen des Bewerbers erfüllt sind, dann muss der PR den Vorgang beanstanden, wenn nur die E 7 gewährt werden soll.

WasDennNun

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Antw:Mit E7 auf E11 Stelle
« Antwort #22 am: 02.02.2022 06:47 »
@ HermesDE… einfach die Übertragung der Aufgabe abwarten. Ausschlussfrist für deine Ansprüche sind 6 Monate.

Und was ist das für ein Personalrat? Der Vorgang müsste doch bei denen auf dem Tisch landen und wenn die Stelle mit E 11 ausgeschrieben war und die Voraussetzungen des Bewerbers erfüllt sind, dann muss der PR den Vorgang beanstanden, wenn nur die E 7 gewährt werden soll.
Wenn der AG der Meinung ist, dass es keine Höhergruppierung ist, dann ist der PR ja formal nicht in der Mitbestimmung.
Und natürlich kann und sollte der PR da entsprechend handelt.

HermesDE

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Antw:Mit E7 auf E11 Stelle
« Antwort #23 am: 09.02.2022 10:43 »

Ein Studium ist im entsprechenden Abschnitt vom TV-L "Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik" nicht gefordert. Du könntest auch E13 erreichen, wenn dir die entsprechende Tätigkeit oder Verantwortung übertragen wird.

Also im Abschnitt "11.3 Beschäftigte in der Programmierung" steht unter Entgeldstufe 11 erstmal nichts mit Hochschulstudium, aber in der Protokollerklärung 1 steht "Beschäftigte im Sinne der Tätigkeitsmerkmale sind a) Beschäftigte mit abgeschlossener einschlägiger Hochschulausbildung oder sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrung entsprechende Tätigkeiten ausführen"

Muss der Arbeitsgeber mich dann als sonstiger Beschäftigter einstellen? Sonst würde das ja nicht funktionieren. Und reichen 1,5 Jahre Berufserfahrung in einem anderen Bereich überhaupt dafür aus?

XTinaG

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Antw:Mit E7 auf E11 Stelle
« Antwort #24 am: 09.02.2022 10:57 »
Es gibt bereits seit geraumer Zeit keinen Abschnitt 11.3 mehr.

WasDennNun

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Antw:Mit E7 auf E11 Stelle
« Antwort #25 am: 09.02.2022 10:57 »
Also im Abschnitt "11.3 Beschäftigte in der Programmierung" steht unter Entgeldstufe 11 erstmal nichts mit Hochschulstudium, aber in der Protokollerklärung 1 steht "Beschäftigte im Sinne der Tätigkeitsmerkmale sind a) Beschäftigte mit abgeschlossener einschlägiger Hochschulausbildung oder sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrung entsprechende Tätigkeiten ausführen"
Dir ist bewusst, dass dieser Abschnitt seit dem 1.1.2021 nicht mehr die gültige EGO ist?
Zitat
Muss der Arbeitsgeber mich dann als sonstiger Beschäftigter einstellen? Sonst würde das ja nicht funktionieren. Und reichen 1,5 Jahre Berufserfahrung in einem anderen Bereich überhaupt dafür aus?
Man wird nicht als sonstiger Beschäftigter eingestellt.
Man ist tariflich bezogen auf die übertragenden Tätigkeiten sB oder man ist es nicht.
(Oder besser gesagt: Der AG hat eine Rechtsmeinung darüber ob man sB ist oder nicht)

Aber das ist alle in IT Schnee vom vorletzten Winter, da ja die neue EGO gilt.

Fazit: Die EG11 steht dir offen, für die EG12 brauchst du 3jährige praktischer Erfahrung (die irgendwo her kommen kann)

HermesDE

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Antw:Mit E7 auf E11 Stelle
« Antwort #26 am: 09.02.2022 11:33 »
Okay, da hat mir die Kollegin was veraltetes geschickt. Jetzt haben wir aber das aktuelle Dokument.
Dann muss ich nur noch warten bis ich die Stelle schriftlich übertragen bekomme und dann schicken wir das Dokument an die Personalabteilung in der die korrekte Eingruppierung gefordert wird.

WasDennNun

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Antw:Mit E7 auf E11 Stelle
« Antwort #27 am: 09.02.2022 13:16 »
Okay, da hat mir die Kollegin was veraltetes geschickt. Jetzt haben wir aber das aktuelle Dokument.
Dann muss ich nur noch warten bis ich die Stelle schriftlich übertragen bekomme und dann schicken wir das Dokument an die Personalabteilung in der die korrekte Eingruppierung gefordert wird.
Tja, kein Wunder, dass die dann davon nichts wissen, wenn sie noch auf dem Stand von 2020 sind

Wäre nett wenn du uns den Ausgang dieser Sache mitteilst.

BTW:
Aber das Engelt der EG9a/b hast du jetzt eingefordert? Oder lässt du dich weiter verarschen?

HermesDE

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Antw:Mit E7 auf E11 Stelle
« Antwort #28 am: 09.02.2022 20:49 »
BTW:
Aber das Engelt der EG9a/b hast du jetzt eingefordert? Oder lässt du dich weiter verarschen?

Habe das heute auch angesprochen und da war sie etwas erstaunt von. Das werden wir dann auch noch angehen. Für mich ist die Zukunft allerdings wichtiger.
Auf jeden Fall werde ich hier weiter berichten :)

WasDennNun

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Antw:Mit E7 auf E11 Stelle
« Antwort #29 am: 10.02.2022 08:08 »
Naja, solange du es nicht geltend machst, bist du auf die Freundlichkeit deines asozialen, betrügerischen AGs angewiesen. Wenn du es geltend machst, dann bekommst du immerhin die letzten 6 Monate (§37) nachgezahlt ab Geltendmachung.
Und es ansprechen ist keine Geltendmachung. Sondern ein Wisch, der das konkrete Entgelt einfordert ist dafür notwendig.