Autor Thema: Mit E7 auf E11 Stelle  (Read 8446 times)

Eukalyptus

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Antw:Mit E7 auf E11 Stelle
« Antwort #30 am: 10.02.2022 17:41 »
Naja, solange du es nicht geltend machst, bist du auf die Freundlichkeit deines asozialen, betrügerischen AGs angewiesen. Wenn du es geltend machst, dann bekommst du immerhin die letzten 6 Monate (§37) nachgezahlt ab Geltendmachung.
Und es ansprechen ist keine Geltendmachung. Sondern ein Wisch, der das konkrete Entgelt einfordert ist dafür notwendig.


Man kann natürlich als (immer noch) Berufseinsteiger zwei große Wellen gleichzeitig machen. Ich schlage aber stattdessen vor, nur eine Welle (E11) nach der Aufgabenübertragung zu machen (und dabei ggf. als Argumentationsverstärker anklingen zu lassen, dass man ja schon bei der E9 zurückgesteckt hat).

WasDennNun

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Antw:Mit E7 auf E11 Stelle
« Antwort #31 am: 11.02.2022 08:47 »
Naja, solange du es nicht geltend machst, bist du auf die Freundlichkeit deines asozialen, betrügerischen AGs angewiesen. Wenn du es geltend machst, dann bekommst du immerhin die letzten 6 Monate (§37) nachgezahlt ab Geltendmachung.
Und es ansprechen ist keine Geltendmachung. Sondern ein Wisch, der das konkrete Entgelt einfordert ist dafür notwendig.


Man kann natürlich als (immer noch) Berufseinsteiger zwei große Wellen gleichzeitig machen. Ich schlage aber stattdessen vor, nur eine Welle (E11) nach der Aufgabenübertragung zu machen (und dabei ggf. als Argumentationsverstärker anklingen zu lassen, dass man ja schon bei der E9 zurückgesteckt hat).
Richtig, man kann sich klein machen und verarschen lassen, damit man hinterher das bekommt was einem tariflich zusteht, nur damit die Betrüger bei ihren betrügerischen Handeln nicht ertappt werden.
Wenn man dafür eine Stufenzulage in der EG11 rausschlägt, dann wäre es ein Deal, sonst ist es halt das was es ist. Betrug.