Autor Thema: [MV] Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zu A13 hD  (Read 3718 times)

Dobby

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Hallo,

bin das 1. Mal hier und komme in meiner Angelegenheit nicht weiter. Ich hoffe, hier Erfahrungswerte von Leuten zu finden, die auch vom Bund zum Land gewechselt sind.

Folgende Situation: Zurzeit bin ich mit mit A13 im gehobenen Dienst (Endstufe) in einer Bundesbehörde tätig. Ich bewerbe mich schon länger weg, jetzt hat es endlich geklappt und zwar eine Stellenzusage aus einem Ministerium in M-V. Bisher habe ich nur eine mündliche Zusage auf eine A13/A14-Stelle im höheren Dienst. Jedoch hat M-V Probleme mich in die höhere Laufbahn einzuordnen, die Juristen der Behörde suchen noch nach einer Lösung, dass ich die Stelle tatsächlich noch antreten kann.

Aber es dauert sehr lange, bis jetzt fast schon drei Monate und ich mag nicht mehr untätig herumsitzen. Man hat mir bereits gesagt, dass die Chancen nicht gut aussehen würden, da es dort keine Stellenbesetzung mit A13 Endstufe im gD geben würde. Und da die Stelle für den hD ausgeschrieben ist, könne sie voraussichtlich auch nur jemand antreten, der bereits im hD ist.

Gibt es hier Leute, die auch in einer ähnlichen Sitauation waren und vom gD in den hD bei Dienstherrenwechsel vom Bund zum Land angehoben wurden? Ich freue mich auf Erfahrungsberichte! :)

LG Dobby
« Last Edit: 02.02.2022 16:14 von Admin2 »

Dobby

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[MV] Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zu A13 hD
« Antwort #1 am: 01.02.2022 10:46 »
Hallo,

bin das 1. Mal hier und komme in meiner Angelegenheit nicht weiter. Ich hoffe, hier Erfahrungswerte von Leuten zu finden, die auch vom Bund zum Land gewechselt sind.

Folgende Situation: Zurzeit bin ich mit mit A13 im gehobenen Dienst (Endstufe) in einer Bundesbehörde tätig. Ich bewerbe mich schon länger weg, jetzt hat es endlich geklappt und zwar eine Stellenzusage aus einem Ministerium in M-V. Bisher habe ich nur eine mündliche Zusage auf eine A13/A14-Stelle im höheren Dienst. Jedoch hat M-V Probleme mich in die höhere Laufbahn einzuordnen, die Juristen der Behörde suchen noch nach einer Lösung, dass ich die Stelle tatsächlich noch antreten kann.

Aber es dauert sehr lange, bis jetzt fast schon drei Monate und ich mag nicht mehr untätig herumsitzen. Man hat mir bereits gesagt, dass die Chancen nicht gut aussehen würden, da es dort keine Stellenbesetzung mit A13 Endstufe im gD geben würde. Und da die Stelle für den hD ausgeschrieben ist, könne sie voraussichtlich auch nur jemand antreten, der bereits im hD ist.

Gibt es hier Leute, die auch in einer ähnlichen Sitauation waren und vom gD in den hD bei Dienstherrenwechsel vom Bund zum Land angehoben wurden? Ich freue mich auf Erfahrungsberichte! :)

LG Dobby
« Last Edit: 02.02.2022 16:08 von Admin2 »

EiTee

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Woran genau soll es denn scheitern? Laufbahnbefähigung hD? Masterabschlus... usw?

Wenn Du alle Kriterien erfüllst, sehe ich da kein Problem vom gD in den hD zu wechseln. Wenn Du hingegen nur A13 gD bist und erfüllst nicht die notwendigen Anforderungen für den hD, dann würde sich die Aussage nachvollziehen lassen.

Fragmon

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Welche derzeitige und künftige, Laufbahn, Laufbahnbefähigung und Studium liegt vor?

Dobby

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Hallo, danke für die Antwort.

Die nötigen Voraussetzungen für die neue Referentenstelle bringe ich zwar mit (Magisterabschluss + 1. und 2. Staatsexamen auf Lehramt), auch die notwendige Haupttätigkeit in der Vergangenheit, jedoch gab es laut Ministerium bisher in M-V noch keinen Fall, in dem jemand mit A13gD in den hD vom Bund zum Land angehoben wurde.

Die Juristen dort tappen im Dunkeln, wie sie vorgehen sollen. Falls eine endgültige Absage käme, würde ich Widerspruch einlegen und einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Daher suche ich hier jetzt auf eigene Faust nach Erfahrungsberichten.

Dobby

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Hallo,

ich habe einen Magisterabschluss + 1. und 2. Staatsexamen auf Lehramt.

Ich bin und bleibe beim Bund maximal A13 gD. Eine Anhebung meines Dienstpostens ist bei meinem jetzigen Dienstherren nicht vorgesehen.

Dobby

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.... ach so, und ich gehöre zurzeit dem nichttechnischem gehobenen Verwaltungsdienst an.

Organisator

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Ich würde mal in den Landesregelungen (also analog zur BLV / BB usw. ) schauen.

Nach meinem Verständnis erfüllst du nämlich nicht die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für den höheren nichttechnischen Dienst sondern nur für die entsprechende Lehrerlaufbahn. Insoweit wäre ein horizontaler Laufbahnwechsel notwendig, dessen besonderen Voraussetzungen herauszufinden wären.

Dobby

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Hallo Organisator,

für die neue Stelle ist jedoch das 1. und 2. Staatsexamen Lehramt an allgemeinbildenen Schulen erforderlich, diese bringe ich mit und nicht die Laufbahn des höheren nichttechnischen Dienst. Daher bekam ich bereits die Zusage. In vielen Bundesländern wäre ich damit automatisch dem hD zuzuordnen, nur eben beim Bund nicht.  :-\. Würde ich von einem anderen Bundesland nach M-V wechseln, wäre dies kaum ein Problem, da ich bereits im hD wäre. Bin ich aber leider beim Bund nicht, daher hat M-V Probleme, mich zu verorten.

Niemand hier, der vom Bund zum Land mit A 13 gD in hD wechseln konnte ?  :-\


Lars73

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Wenn du dich beim Bund erfolgreich auf eine Tätigkeit im höheren Dienst beworben hättest wärest du auch beim Bund in den hD gekommen.

Entscheidend ist ob die entsprechende Laufbahnbefähigung vorliegt. Was bedeutet, dass für die neue Stelle 1. und 2. Staatsexamen erforderlich ist. Wurde in der Ausschreibung verlangt oder ist es eine entsprechende Beamtenlaufbahn. Wenn das Ministerium auch in der Laufbahn als Lehrer verbeamtet müsste man es hinbekommen können. Wenn es um eine andere Laufbahn geht muss man halt das von Organisator genannte prüfen. Kenne mich im Landesrecht MV nicht aus.
Wenn man unbedingt will kann man einiges machen. Verbeamtung als Lehrer und Abordnung ins Ministerium etc.

Fragmon

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Das ist das Problem, wenn die relevanten Daten nicht mitgeliefert werden.

In welcher Laufbahn bist du jetzt  (Tätigkeiten)?
Welche Tätigkeiten / Laufbahn wirst du künftig übernehmen?

Dobby

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Hallo Lars73,

ja, wurde so in der Ausschreibung verlangt:

"(...) Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (Bildungsdienst) nachgewiesen durch die Erste und Zweite Staatsprüfung für eine allgemeinbildende Schulart (....)".

Impliziert Sek I/ und oder Sek II, Sek II ist nicht dringlich erforderlich. Ich bin Sek I-Lehrerin und jetzt in der gehobenen nichttechnischen Verwaltung tätig. Die neue Tätigkeit wäre eine Referentenstelle, also hD.

 Und weiter:

"(...) bei Vorliegen der tarif- bzw. beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe E14 TV-L bzw. die Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 14 LBesG M-V (...)."

Somit erfülle ich die Voraussetzungen für die Laufbahngruppe und trotzdem stehen die Chancen schlecht laut M-V, da ich damals beim Bund "nur" entsprechend der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt zugeordnet wurde. Meine derzeitige Bundesbehörde sieht für meine jetzige Tätigkeit keine Laufbahn im hD vor, aufgrund meiner Ausbildung bekam ich jedoch die Endstufe A13 gD.

Ich habe mich schon versucht im Landesrecht MV schlau zu lesen, die Formulierungen erscheinen mir jedoch kryptisch und ich komme nicht weiter. Werde mir wohl eine Rechtsberatung suchen müssen.

Organisator

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Ich verstehe das Problem nicht so ganz.
Die Stelle in M-V ist im hD, Lehrerlaufbahn. Voraussetzung 1.+2. Staatsexamen.
Die Voraussetzung erfüllst du.
Mir ist nicht klar, warum deine jetzige Tätigkeit irgendeinen Einfluss auf die neue Tätigkeit haben sollte, da du die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die neue Stelle erfüllst.

EiTee

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Ist für die tatsächliche Laufbahnbefähigung kein Vorbereitungsdienst/Referendariat notwendig?
Wenn doch, so würde sich zumindest erklären, wieso "erstmal" ein Problem vorliegt. Da anscheinend kein Vorbereitungsdienst im hD getätigt wurde und dieser auch nicht durch die Tätigkeit im gD erlangt werden kann.

Selbst wenn es an der Laufbahnbefähigung aktuell scheitert, sehe ich nicht die Schwierigkeit jemanden aus dem gD auf einem DP hD zu führen und nach Erreichung der vollen Laufbahnbefähigungen, diesen im hD zu ernennen. 

Organisator

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Ist für die tatsächliche Laufbahnbefähigung kein Vorbereitungsdienst/Referendariat notwendig?
Wenn doch, so würde sich zumindest erklären, wieso "erstmal" ein Problem vorliegt. Da anscheinend kein Vorbereitungsdienst im hD getätigt wurde und dieser auch nicht durch die Tätigkeit im gD erlangt werden kann.

Selbst wenn es an der Laufbahnbefähigung aktuell scheitert, sehe ich nicht die Schwierigkeit jemanden aus dem gD auf einem DP hD zu führen und nach Erreichung der vollen Laufbahnbefähigungen, diesen im hD zu ernennen.

Bei der Lehrerlaufbahn wird nach dem ersten und vor dem zweiten Staatsexamen ein Referendariat durchgeführt, so dass mit dem zweiten Staatsexamen die Laufbahnbefähigung vorliegt.