Autor Thema: [MV] Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zu A13 hD  (Read 3770 times)

Dobby

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[Ich verstehe das Problem nicht so ganz.
Die Stelle in M-V ist im hD, Lehrerlaufbahn. Voraussetzung 1.+2. Staatsexamen.
Die Voraussetzung erfüllst du.
Mir ist nicht klar, warum deine jetzige Tätigkeit irgendeinen Einfluss auf die neue Tätigkeit haben sollte, da du die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die neue Stelle erfüllst.quote][/quote]


Ich verstehe das Problem ja auch nicht :-\.

Ich habe das Referendariat für die Sek I erfolgreich absolviert (und somit 2. Staatsexamen für allgemeinbildene Schulen, Sek I) und erfülle daher die Anforderungen, die in der Stellenausschreibung genannt werden. In M-V gibt es wohl keine Stellen für Sek I - Lehrer im gD, nur hD. Da ich aber beim Bund im gD bin, finden sie (noch) keinen Weg, mich in den hD anzuheben und sagten mir bereits, dass ich mit einer endgültigen Absage rechnen muss.

Ich suche jetzt einen Rechtsanwalt für Beamtenrecht, der mich mal berät, wird zwar teuer, aber die Ungewissheit und die Warterei machen mich mürbe. Die sehr freundliche Sachbearbeiterin (keine Ironie, meine ich wirklich so)  in M-V ließ mich wissen, dass die Recherchen der eigenen Juristen Monate dauern könnten und ich leider nur abwarten könne.

Wenn hier jemand einen Tipp hat und eine/n gute/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin für Beamtenrecht kennt, wäre ich sehr dankbar, sofern das hier erlaubt ist.

wossen

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Bist Du Dir wirklich sicher, dass in Meck-Pomm Lehrkräfte mit voller Sek I-Lehrbefähigung in der Laufbahn des höheren Dienst verortet sind? (in anderen Bundesländern, eigentlich alle, die ich im Blick habe, werden sie bei Einstellung in das Endamt des gehobenen Dienstes eingeordnet - ähnlich wie Sonderpädagogen. Einstellung über A13 bedeutet noch nicht, dass man im höheren Dienst ist. Das ist ein weit verbreitetes Missverständnis/Irrtum.)

Edit: Jo, sieht so aus, dass Sek I-Lehrer auch in Meck-Pomm im gehobenen Dienst eingeordnet sind, die Anwärterbezüge sind da zumindest ohne die angehende 'Studienratszulage', vgl.  https://www.lehrer-in-mv.de/referendare/infos/verdienst/
« Last Edit: 02.02.2022 12:43 von wossen »

Organisator

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Bist Du Dir wirklich sicher, dass in Meck-Pomm Lehrkräfte mit voller Sek I-Lehrbefähigung in der Laufbahn des höheren Dienst verortet sind? (in anderen Bundesländern, eigentlich alle, die ich im Blick habe, werden sie bei Einstellung in das Endamt des gehobenen Dienstes eingeordnet - ähnlich wie Sonderpädagogen. Einstellung über A13 bedeutet noch nicht, dass man im höheren Dienst ist. Das ist ein weit verbreitetes Missverständnis/Irrtum.)

Edit: Jo, sieht so aus, dass Sek I-Lehrer auch in Meck-Pomm im gehobenen Dienst eingeordnet sind, die Anwärterbezüge sind da zumindest ohne die angehende 'Studienratszulage', vgl.  https://www.lehrer-in-mv.de/referendare/infos/verdienst/

Das wäre ein Punkt. @TE hast du die Laufbahnbefähigung für die Studienratslaufbahn?

Dobby

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Das habe ich dazu gefunden, demnach wäre ich dort Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (Regionalschulen entsprechen Haupt-/Realschulen, wofür ich die Lehramtsbefähigung habe und welche in der Stellenbeschreibung verlangt werden.)

(...)"Verordnung über die Laufbahnen der Fachrichtung Bildungsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern
(Bildungsdienst-Laufbahnverordnung - BildDLaufbVO M-V)


Vom 21. Januar 2014

§ 6

Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt
Die Laufbahnbefähigung für die Einstellung in der Laufbahngruppe 2 in das jeweilige zweite Einstiegsamt
wird erworben

1. mit dem Erwerb der Lehrbefähigung für das Lehramt
a) an Grundschulen,
b) an Regionalen Schulen,
c) für Sonderpädagogik,
d) an Gymnasien,
e) an beruflichen Schulen

durch Bestehen der Zweiten Staatsprüfung (Laufbahnprüfung) nach Maßgabe des Lehrerbildungsgesetzes
und der Lehrervorbereitungsdienstverordnung;

2. durch die vor Wirksamwerden des Lehrerbildungsgesetzes erworbene Lehrbefähigung für das
Lehramt
a) an Grund- und Hauptschulen,
b) an Haupt- und Realschulen,
c) für Sonderpädagogik,
d) an Gymnasien,
e) an beruflichen Schulen; (...)"

So wie es aussieht, gibt es tatsächlich keinen gD für Sek I-Lehrer in M-V.  ???

Außerdem würde ich keine Lehrerin mehr sein, sondern Referentin.


wossen

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Hmja, guck Dir hier den Reiter unter Besoldung an :

https://www.lehrer-in-mv.de/lehrer/infos/verbeamtung/

Grundschule kriegt in Meck-Pomm weiter A12 (die können dann ja eigentlich nicht im höheren Dienst sein). Gymnasium + berufliche Schulen A13 als Eingangsamt (wie im höheren Dienst), restliche Lehrämter werden anscheinend im Endamt eingestellt (wie im gehobenen Dienst)

EiTee

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(...)"Verordnung über die Laufbahnen der Fachrichtung Bildungsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern
(Bildungsdienst-Laufbahnverordnung - BildDLaufbVO M-V)

[...]
Außerdem würde ich keine Lehrerin mehr sein, sondern Referentin.

Es handelt sich um eine Referentenstelle im Ministerium ? Somit gilt auch nicht mehr die Zitierte Verordnung sondern die Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO M-V.

Die Bildungsvoraussetzung nach §7 (2) ist erfüllt.
Zitat
Bildungsvoraussetzung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 ist ein mit einem Staatsexamen, einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium.

Den Vorbereitungsdienst nach §11 (3) hingegen nicht
Zitat
Der Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt dauert mindestens zwei Jahre. Er vermittelt durch eine Ausbildung in fachbezogenen Schwerpunktbereichen des Teils der Laufbahn, für den der Vorbereitungsdienst eingerichtet ist, verbunden mit praxisbezogenen Lehrveranstaltungen die erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten.

Es ist keine 2 Jährige Tätigkeit in der Laufbahn des hD hier Lfbg2.2 gegeben.

Das ist, wie ich es vorher bereits erwähnte, für mich dennoch kein Hinderungsgrund jemanden aus dem gD auf einem hD DP, bis zum Erwerb der vollständigen Laufbahnbefähigung, zu führen und anschließend zu ernennen.

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Wenn jemand in der Laufbahn des höheren Dienstes ist nur nicht in der richtigen Fachlaufbahn (Lehrer vs. nichttechnischer Dienst) kann auch die Laufbahn horizontal gewechselt werden, ohne dass es eines Erwerbes einer neuen Laufbahnbefähigung bedarf.

Unklar ist mir jedoch, ob die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienstes im Bereich der Fachlaufbahn Lehrer überhaupt besteht. Nach der zitierten LaufbahnVO M-V sollte dies aber der Fall sein. Problematisch ist wohl nur der Weg von dort zum nichttechnischen Dienst.

Dobby

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(...)"Verordnung über die Laufbahnen der Fachrichtung Bildungsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern
(Bildungsdienst-Laufbahnverordnung - BildDLaufbVO M-V)

[...]
Außerdem würde ich keine Lehrerin mehr sein, sondern Referentin.

Es handelt sich um eine Referentenstelle im Ministerium ? Somit gilt auch nicht mehr die Zitierte Verordnung sondern die Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO M-V.

Die Bildungsvoraussetzung nach §7 (2) ist erfüllt.
Zitat
Bildungsvoraussetzung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 ist ein mit einem Staatsexamen, einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium.

Den Vorbereitungsdienst nach §11 (3) hingegen nicht
Zitat
Der Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt dauert mindestens zwei Jahre. Er vermittelt durch eine Ausbildung in fachbezogenen Schwerpunktbereichen des Teils der Laufbahn, für den der Vorbereitungsdienst eingerichtet ist, verbunden mit praxisbezogenen Lehrveranstaltungen die erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten.

Es ist keine 2 Jährige Tätigkeit in der Laufbahn des hD hier Lfbg2.2 gegeben.

Das ist, wie ich es vorher bereits erwähnte, für mich dennoch kein Hinderungsgrund jemanden aus dem gD auf einem hD DP, bis zum Erwerb der vollständigen Laufbahnbefähigung, zu führen und anschließend zu ernennen.


Es ist aber in der Stellenausschreibung explizit von der "Fachrichtung Bildungsdienst" die Rede ??? und dafür gilt doch eigentlich der von mir zitierte Ausschnitt, oder? Und nicht die Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO M-V.

Bin verwirrt. :o. Habe jetzt einen RA kontaktiert und lasse mich nächste Woche beraten.

Dobby

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Wenn jemand in der Laufbahn des höheren Dienstes ist nur nicht in der richtigen Fachlaufbahn (Lehrer vs. nichttechnischer Dienst) kann auch die Laufbahn horizontal gewechselt werden, ohne dass es eines Erwerbes einer neuen Laufbahnbefähigung bedarf.

Unklar ist mir jedoch, ob die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienstes im Bereich der Fachlaufbahn Lehrer überhaupt besteht. Nach der zitierten LaufbahnVO M-V sollte dies aber der Fall sein. Problematisch ist wohl nur der Weg von dort zum nichttechnischen Dienst.

Entschuldige mein Unwissen, kannst du mir das noch mal für "Doofe" erklären? Was ist der Unterschied zwischen einer Laufbahn und einer Fachlaufbahn und wie genau sieht ein horizontaler Laufbahnwechsel aus? Habe schon gegoogelt, aber vielleicht kannst du mir es besser erklären? Danke vorab!

Organisator

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Antw:[MV] Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zu A13 hD
« Antwort #24 am: 02.02.2022 16:52 »
So, jetzt habe ich mal die Begriffe sortiert - vgl. auch § 6 BLV

Du bist in der Laufbahngruppe gehobener Dienst, Laufbahnart nichttechnischer Dienst.

Da du - vermutlich - die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe höherer Dienst, Laufbahnart "Bildungsdienst" (gibt es nicht beim Bund, wahrscheinlich aber in den Landesregelungen, daher der Begriff "Bildungsdienst") hast, könntest Du direkt als Lehrer (A 13h) verbeamtet werden. Bist aber schon verbeamtet,
allerdings in einer anderen Laufbahngruppe und Laufbahnart. Demzufolge müsstest du einen vertikalen Laufbahnwechsel (gehobener --> höherer Dienst) vornehmen und dazu noch einen horizontalen Laufbahnwechel (nichttechnischer Dienst --> "Bildungsdienst) vollziehen.

Die Voraussetzungen für den doppelten gleichzeitigen Laufbahnwechsel sind mir aber nicht bekannt.

Dobby

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Antw:[MV] Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zu A13 hD
« Antwort #25 am: 03.02.2022 10:24 »
Hallo Organisator,

danke für die Antwort. Werde mal versuchen, mich weiter schlau zu lesen, zu dem, was du geschrieben hast.

Hoffe, der RA, den ich mir jetzt ausgesucht habe, kann es mir noch genauer erklären und Lösungen aufzeigen.