[Ich verstehe das Problem nicht so ganz.
Die Stelle in M-V ist im hD, Lehrerlaufbahn. Voraussetzung 1.+2. Staatsexamen.
Die Voraussetzung erfüllst du.
Mir ist nicht klar, warum deine jetzige Tätigkeit irgendeinen Einfluss auf die neue Tätigkeit haben sollte, da du die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die neue Stelle erfüllst.quote][/quote]
Ich verstehe das Problem ja auch nicht
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Ich habe das Referendariat für die Sek I erfolgreich absolviert (und somit 2. Staatsexamen für allgemeinbildene Schulen, Sek I) und erfülle daher die Anforderungen, die in der Stellenausschreibung genannt werden. In M-V gibt es wohl keine Stellen für Sek I - Lehrer im gD, nur hD. Da ich aber beim Bund im gD bin, finden sie (noch) keinen Weg, mich in den hD anzuheben und sagten mir bereits, dass ich mit einer endgültigen Absage rechnen muss.
Ich suche jetzt einen Rechtsanwalt für Beamtenrecht, der mich mal berät, wird zwar teuer, aber die Ungewissheit und die Warterei machen mich mürbe. Die sehr freundliche Sachbearbeiterin (keine Ironie, meine ich wirklich so) in M-V ließ mich wissen, dass die Recherchen der eigenen Juristen Monate dauern könnten und ich leider nur abwarten könne.
Wenn hier jemand einen Tipp hat und eine/n gute/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin für Beamtenrecht kennt, wäre ich sehr dankbar, sofern das hier erlaubt ist.