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[MV] Probleme - Wechsel vom Bund mit A13gD zu A13 hD

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Dobby:

[Ich verstehe das Problem nicht so ganz.
Die Stelle in M-V ist im hD, Lehrerlaufbahn. Voraussetzung 1.+2. Staatsexamen.
Die Voraussetzung erfüllst du.
Mir ist nicht klar, warum deine jetzige Tätigkeit irgendeinen Einfluss auf die neue Tätigkeit haben sollte, da du die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die neue Stelle erfüllst.quote][/quote]


Ich verstehe das Problem ja auch nicht :-\.

Ich habe das Referendariat für die Sek I erfolgreich absolviert (und somit 2. Staatsexamen für allgemeinbildene Schulen, Sek I) und erfülle daher die Anforderungen, die in der Stellenausschreibung genannt werden. In M-V gibt es wohl keine Stellen für Sek I - Lehrer im gD, nur hD. Da ich aber beim Bund im gD bin, finden sie (noch) keinen Weg, mich in den hD anzuheben und sagten mir bereits, dass ich mit einer endgültigen Absage rechnen muss.

Ich suche jetzt einen Rechtsanwalt für Beamtenrecht, der mich mal berät, wird zwar teuer, aber die Ungewissheit und die Warterei machen mich mürbe. Die sehr freundliche Sachbearbeiterin (keine Ironie, meine ich wirklich so)  in M-V ließ mich wissen, dass die Recherchen der eigenen Juristen Monate dauern könnten und ich leider nur abwarten könne.

Wenn hier jemand einen Tipp hat und eine/n gute/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin für Beamtenrecht kennt, wäre ich sehr dankbar, sofern das hier erlaubt ist.

wossen:
Bist Du Dir wirklich sicher, dass in Meck-Pomm Lehrkräfte mit voller Sek I-Lehrbefähigung in der Laufbahn des höheren Dienst verortet sind? (in anderen Bundesländern, eigentlich alle, die ich im Blick habe, werden sie bei Einstellung in das Endamt des gehobenen Dienstes eingeordnet - ähnlich wie Sonderpädagogen. Einstellung über A13 bedeutet noch nicht, dass man im höheren Dienst ist. Das ist ein weit verbreitetes Missverständnis/Irrtum.)

Edit: Jo, sieht so aus, dass Sek I-Lehrer auch in Meck-Pomm im gehobenen Dienst eingeordnet sind, die Anwärterbezüge sind da zumindest ohne die angehende 'Studienratszulage', vgl.  https://www.lehrer-in-mv.de/referendare/infos/verdienst/

Organisator:

--- Zitat von: wossen am 02.02.2022 12:33 ---Bist Du Dir wirklich sicher, dass in Meck-Pomm Lehrkräfte mit voller Sek I-Lehrbefähigung in der Laufbahn des höheren Dienst verortet sind? (in anderen Bundesländern, eigentlich alle, die ich im Blick habe, werden sie bei Einstellung in das Endamt des gehobenen Dienstes eingeordnet - ähnlich wie Sonderpädagogen. Einstellung über A13 bedeutet noch nicht, dass man im höheren Dienst ist. Das ist ein weit verbreitetes Missverständnis/Irrtum.)

Edit: Jo, sieht so aus, dass Sek I-Lehrer auch in Meck-Pomm im gehobenen Dienst eingeordnet sind, die Anwärterbezüge sind da zumindest ohne die angehende 'Studienratszulage', vgl.  https://www.lehrer-in-mv.de/referendare/infos/verdienst/

--- End quote ---

Das wäre ein Punkt. @TE hast du die Laufbahnbefähigung für die Studienratslaufbahn?

Dobby:
Das habe ich dazu gefunden, demnach wäre ich dort Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (Regionalschulen entsprechen Haupt-/Realschulen, wofür ich die Lehramtsbefähigung habe und welche in der Stellenbeschreibung verlangt werden.)

(...)"Verordnung über die Laufbahnen der Fachrichtung Bildungsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern
(Bildungsdienst-Laufbahnverordnung - BildDLaufbVO M-V)

Vom 21. Januar 2014

§ 6

Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt
Die Laufbahnbefähigung für die Einstellung in der Laufbahngruppe 2 in das jeweilige zweite Einstiegsamt
wird erworben

1. mit dem Erwerb der Lehrbefähigung für das Lehramt
a) an Grundschulen,
b) an Regionalen Schulen,
c) für Sonderpädagogik,
d) an Gymnasien,
e) an beruflichen Schulen

durch Bestehen der Zweiten Staatsprüfung (Laufbahnprüfung) nach Maßgabe des Lehrerbildungsgesetzes
und der Lehrervorbereitungsdienstverordnung;

2. durch die vor Wirksamwerden des Lehrerbildungsgesetzes erworbene Lehrbefähigung für das
Lehramt
a) an Grund- und Hauptschulen,
b) an Haupt- und Realschulen,
c) für Sonderpädagogik,
d) an Gymnasien,
e) an beruflichen Schulen; (...)"

So wie es aussieht, gibt es tatsächlich keinen gD für Sek I-Lehrer in M-V.  ???

Außerdem würde ich keine Lehrerin mehr sein, sondern Referentin.

wossen:
Hmja, guck Dir hier den Reiter unter Besoldung an :

https://www.lehrer-in-mv.de/lehrer/infos/verbeamtung/

Grundschule kriegt in Meck-Pomm weiter A12 (die können dann ja eigentlich nicht im höheren Dienst sein). Gymnasium + berufliche Schulen A13 als Eingangsamt (wie im höheren Dienst), restliche Lehrämter werden anscheinend im Endamt eingestellt (wie im gehobenen Dienst)

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