Autor Thema: Daten Zeiterfassung und Datenschutz  (Read 2191 times)

ColeTrickle

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Daten Zeiterfassung und Datenschutz
« am: 01.02.2022 10:35 »
Hallo zusammen,

wir sind ein Eigenbetrieb des Landkreises und stellen jährlich einen eigenen Wirtschaftsplan auf. Bei uns erhält die Abteilung Buchhaltung einmal jährlich eine Auswertung aus der Zeiterfassung aller Beschäftigten mit Anzahl der Überstunden / Minusstunden, Anzahl Urlaub / Resturlaub, Anzahl Krankheit / "Kind krank", usw. Diese Auswertung ist nicht anonymisiert, sondern nach Mitarbeiter aufgegliedert.

Begründet wird dies mit der Ermittlung von Rückstellungen etc. für den Jahresabschluss.

Wie beurteilt ihr dies in Bezug auf den Datenschutz?

Herbert Meyer

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Antw:Daten Zeiterfassung und Datenschutz
« Antwort #1 am: 02.02.2022 08:57 »
Also Gesundheitsdaten, wie z. B. Krankheitstage, fallen schon mal in die Kategorie der "besonders schützenswerten Daten". Entsprechend hohe Hürden nennt die DSGVO im Hinblick auf erlaubte Verarbeitungszwecke.

Wenn die Auswertung allein der Ermittlung von Rückstellungen und für den Jahresabschluss dient, erschließt sich mir nicht ganz, warum nicht auch eine anonymisierte Auswertung ausreichen würde. Da sehe ich in der aktuellen Schilderung das Prinzip der Datenminimierung verletzt.

ColeTrickle

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Antw:Daten Zeiterfassung und Datenschutz
« Antwort #2 am: 03.02.2022 07:57 »
Die Begründung für die nicht anonymisierte Auswertung ist, dass z.B. die Überstunden einer bestimmten Person und somit einer bestimmten Entgeltgruppe zugeordnet werden müssten. Sprich, Überstunden in einer höheren EG erfordern höhere Rückstellungen etc.

Schokobon

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Antw:Daten Zeiterfassung und Datenschutz
« Antwort #3 am: 03.02.2022 09:10 »
Das ist natürlich Unsinn. Das geht auch anonymisiert.

Johann

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Antw:Daten Zeiterfassung und Datenschutz
« Antwort #4 am: 03.02.2022 12:11 »
Bei uns darf nicht mal der Abteilungsleiter in unserem Zeiterfassungssystem sehen, wer derzeit eingestempelt ist und bei Skype ist der Anwesenheitsstatus standardmäßig für andere ausgeblendet und der Mitarbeiter muss diesen erst eigenhändig in den Einstellungen für alle aktivieren. Außerdem darf er hier nicht einmal sehen, wie groß die Differenz der gebuchten und der Sollstunden aufgegliedert pro Mitarbeiter ist. Was ihn natürlich vor Herausforderungen stellt, weil er ja dafür verantwortlich ist, dass die Mitarbeiter machen, wofür sie bezahlt werden.

Wenn ich das vergleiche, geht eure Auswertungsgeschichte viel zu weit. Um Rückstellungen nach EGs aufgeschlüsselt berechnen zu können, reicht eine Zuordnung von Mitarbeiter zu EG zu Zeitanteilen mit Entfernung der personenbezogenen Daten. Sowas muss auch nicht unbedingt händisch durchgeführt werden. Das kann - ein entsprechendes System vorausgesetzt - automatisch durch eine Funktion in diesem System durchgeführt werden. Oder wenn man nur Excel hat und kann, geht das auch per Pivot Tabelle, ohne die Namen o.ä. überhaupt anzeigen zu lassen.

Am simpelsten lösen lässt sich euer Problem wohl dadurch, dass man personenbezogene Daten wie Namen einfach durch die entsprechenden EGs ersetzt und danach gruppiert. Hat man ruck-zuck was man will und relativ anonym.

WasDennNun

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Antw:Daten Zeiterfassung und Datenschutz
« Antwort #5 am: 03.02.2022 13:33 »
Die Begründung für die nicht anonymisierte Auswertung ist, dass z.B. die Überstunden einer bestimmten Person und somit einer bestimmten Entgeltgruppe zugeordnet werden müssten. Sprich, Überstunden in einer höheren EG erfordern höhere Rückstellungen etc.
Also so ein Quatsch:
Die Personalabteilung kann doch genau summativ diese Daten liefern, da braucht die Buchhaltung doch nur ne EG basierte Summen Tabelle und zu guter Letzt eigentlich nur eine Zahl, die die Personaler auszurechenden haben.
Und woher haben die denn die Info über die EG???