Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Eingruppierung TVöD-VKA - auszuübende Tätigkeit nicht bewertet

<< < (2/4) > >>

Spidersangel:
Bist Du Dir sicher mit §12 TVü-VKA oder könnte es eventuell auch der § 12 TVÖD-VKA sein?

fireman0894:
Hi, schriftlich stand da 12 TVÜ VKA, kann natürlich wiederum ein Übertragungsfehler gewesen sein.

Wenn natürlich der 12 TVöD-VKA gemeint ist, verstehe ich den Zusammenhang aber nicht, obwohl ich weiß, dass dort die Eingruppierung geregelt ist.

Irgendwie macht mich gerade alles stutzig...

XTinaG:
Das liegt einfach an der minderen Güte von Personalräten und Gewerkschaften.

fireman0894:
Aber um nochmal auf den Punkt zu kommen, wenn es der 12 TVöD -VKA gewesen wäre... auch daraus ergibt sich doch kein Anspruch nach Stellung eines "Antrages". Da müsste ich doch ziemlich richtig mit meiner eigenen Aussage liegen.

Oder was sagen die Belesenen hier?

XTinaG:
Die Eingruppierung ensteht nach § 12 TVÖD völlig ohne Antrag, ein solcher ist weder vorgesehen noch erforderlich, vielmehr ist er völlig egal. Der Arbeitgeber ist nicht einmal zur Kenntnisnahme verpflichtet. Zur Bearbeitung schon gar nicht.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version