Autor Thema: Corona und Abrufkräfte  (Read 1502 times)

Unwissende

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Corona und Abrufkräfte
« am: 01.02.2022 13:09 »
Hallo Zusammen,

wir beschäftigen sv-pflichtige Abrufkräfte, die dann entsprechend ihrer Eingruppierung und Stufe nach Stunden bezahlt werden, der Vertrag enthält keine festgelegten Stundenanzahl pro Woche.

Ich habe gerade keinen Ansatz, wie ich die Corona-Sonderzahlung für diesen Mitarbeiterkreis berechnen soll. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

Beste Grüße

JC83

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Antw:Corona und Abrufkräfte
« Antwort #1 am: 01.02.2022 13:13 »
Was willst du denn berechnen?

blondie

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Antw:Corona und Abrufkräfte
« Antwort #2 am: 01.02.2022 13:31 »
"Die Corona-Sonderzahlung erhalten alle Beschäftigten im Geltungsbereich des TV-L. Sie beträgt 1.300 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten sie anteilig zu ihrem Beschäftigungsumfang. Azubis und Praktikanten erhalten 650 Euro. "

ich denke darauf bezieht sich die Frage.

XTinaG

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Antw:Corona und Abrufkräfte
« Antwort #3 am: 01.02.2022 13:33 »
Gem. § 12 Abs. 1 TzBfG muß bei Arbeit auf Abruf doch die Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit arbeitsvertraglich festgelegt sein. Ist das nicht der Fall, gelten 20 Stunden/Woche als vereinbart.

Unwissende

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Antw:Corona und Abrufkräfte
« Antwort #4 am: 02.02.2022 13:27 »
Vielen Dank für die Antworten.

XTinaG, das war der Hinweis, den ich brauchte.

Grüße aus Bonn