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Corona und Abrufkräfte

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Unwissende:
Hallo Zusammen,

wir beschäftigen sv-pflichtige Abrufkräfte, die dann entsprechend ihrer Eingruppierung und Stufe nach Stunden bezahlt werden, der Vertrag enthält keine festgelegten Stundenanzahl pro Woche.

Ich habe gerade keinen Ansatz, wie ich die Corona-Sonderzahlung für diesen Mitarbeiterkreis berechnen soll. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

Beste Grüße

JC83:
Was willst du denn berechnen?

blondie:
"Die Corona-Sonderzahlung erhalten alle Beschäftigten im Geltungsbereich des TV-L. Sie beträgt 1.300 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten sie anteilig zu ihrem Beschäftigungsumfang. Azubis und Praktikanten erhalten 650 Euro. "

ich denke darauf bezieht sich die Frage.

XTinaG:
Gem. § 12 Abs. 1 TzBfG muß bei Arbeit auf Abruf doch die Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit arbeitsvertraglich festgelegt sein. Ist das nicht der Fall, gelten 20 Stunden/Woche als vereinbart.

Unwissende:
Vielen Dank für die Antworten.

XTinaG, das war der Hinweis, den ich brauchte.

Grüße aus Bonn

 

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