zu 1.)
kommt darauf an, ob man solch einen Zeitraum betrachten muss (wg. saisonale Schwankungen) ansonsten sollten 4-8 Wochen reichen.
zu 2.) kann man machen, man kann aber einfach seine Tätigkeiten niederschreiben.
zu 3.) nö: die PA wundert sich, dass du ja Dinge machst, die dir niemand übertragen hat und mahnt dich ab
Also man gibt als 3. Schritt die Aufzeichnungen dem PA und fragt an, ob dies die auszuübenden Tätigkeiten sind. Natürlich mit der Bestätigung der Führungskraft, das er diese Tätigkeiten benötigt.
Dann passiert erstmals nichts und man weißt Cheffe und PA darauf hin, dass man diese Tätigkeiten
nicht ausüben wird, solange sie nicht übertragen werden.
Die Tätigkeiten werden einem dann doch Übertragen und ab da ist man dann entsprechend Eingruppiert.
zu 4.) diese von dir angesprochenen EG13 Fg 1 Tätigkeiten sind äußerst selten im TVöD Umfeld anzutreffen, daher ist es unwahrscheinlich, dass man sie übertragen bekommt.
Da sind die EG13 Allg. Teil schon öfter zu finden und der leichtere Weg, weil weniger "Stress" bei der Arbeit, da keine besondere Verantwortung.
zu 5a. Unwahrscheinlich im TVöD Kommune Bereich, haben einfach kaum solche Tätigkeiten . Da solltest du eher beim Bund suchen (ITZ Bund) oder Land (IT.N ) z.B.
Die sind da offener für ungelernte auf höheren Posten, da man dort eher ja der Einäugige unter den Blinden ist.
zu 5b
Wenn deine Tätigkeiten der EG14 (also Fallgruppe 3) des allgemeinen Teils entsprechen und du kein abgeschlossenes wiss. HS hast und nicht sonstiger Beschäftigter bist, dann bist du in der eG13 eingruppiert.