Autor Thema: Stellenbeschreibung  (Read 1725 times)

Peter240396

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Stellenbeschreibung
« am: 01.02.2022 14:43 »
Hallo Zusammen,

ich hätte eine Frage bezüglich meiner Stellenbeschreibung:

Ich habe mich als Techniker auf eine Ingenieurstelle beworben und wurde auf dieser Stelle auch genommen. Das Personalamt teilte mir schriftlich mit, dass meine Tätigkeiten zu einem Techni-ker zugeschnitten werden sollten. Diese sind aber jedoch nach Rücksprache mit meinem Amts-leiter gleich geblieben (Stellenbeschreibung Bauingenieur) bzw. es kamen noch Tätigkeiten da-zu. Da es für mich keine Stellenbeschreibung gab, hat man Chef diese auf Anweisung von Per-sonalamt dann selber erstellen sollen.

Kurze Erläuterung:
Selbständige Projektsteuerung und Planungsaufgaben  --> 65 %
Stellvertretung der Mitarbeiter                                         --> 10 %
Stellvertetung der Amtsleitung                                         --> 15 %
Kanaldatenbank                                                               --> 10 %

Die einzelnen Punkte sind natürlich noch genauer detailliert in der Stellenbeschreibung.
Bei meinen Kollegen (auch E9a) der nur einer meiner 18 Aufgaben macht, ist diese Aufgabe mit 100 % angeben.

Sollte man nicht besser die 10 % der Kanaldatenbank (da ich diese Tätigkeiten nicht ausführe) auf die Stellvertretung überschreiben. Mein Chef und ich sind sich da nicht ganz sicher, wie wir hierbei vorgehen sollen bezüglich der Höhergruppierung.

Die Höhergruppierung wurde uns mündlich zugesagt (da die Tätigkeiten gleich geblieben bzw. mehr geworden sind). Es geht nur noch darum in welche EG ich danach eingesetzt werde (die Stelle wurde als E11 ausgeschrieben).

Ich danke euch schon einmal herzlich für eure Antworten und ggf. Tipps für meinen Stellenbeschreibung.

Gruß

XTinaG

  • Gast
Antw:Stellenbeschreibung
« Antwort #1 am: 01.02.2022 14:49 »
Eine gute Tätigkeitsdarstellung zeichnet sich dadurch aus, daß sie die auszuübende Tätigkeit abbildet.

Organisator

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Antw:Stellenbeschreibung
« Antwort #2 am: 01.02.2022 15:40 »
Die Abwesenheitsvertretung ist zudem in der Regel kein eigener Arbeitsvorgang es sei denn, dass während der Abwesenheit des zu vertretenden Arbeitsplatzinhabers keine eigenen Aufgaben übernommen werden.