Autor Thema: Wie Bewerbung bei vorangegangener Fehlentscheidung formulieren?  (Read 2131 times)

Mareike

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Servus,

ich hatte vor 3,5 Monaten mehrere Stellenzusagen. Entschieden hatte ich mich dann schließlich für eine und den anderen abgesagt. Leider habe ich schon relativ früh gemerkt, dass der Job, die Kollegen, die Aufgaben ... leider doch nichts für mich sind. Es wurde auch ander(e)s suggeriert. Na ja ... Jetzt möchte ich mich bei den anderen bewerben, denen ich eine Absage erteilt habe.

Wie formuliere ich nun die Bewerbung am besten?

Auch bei anderen Behörden?

Ich bin ja noch in der Probezeit, wäre also gerade jetzt noch relativ schnell für andere verfügbar. Auch wenn die Mühlen relativ langsam mahlen im ÖD, aber manchmal muss es auch ganz schnell gehen.

Hattet ihr schonmal eine ähnliche Situation? Kennt das von Euch selbst oder von anderen?

Wie habt ihr oder andere dann eine solche Bewerbung formuliert?

Oder gar nicht groß auf die Fehlentscheidung und die Probezeit eingehen?

Bin auf Euer Feedback sehr gespannt.

Danke Euch.

Gruß

XTinaG

  • Gast
Schreib doch einfach wie es ist: Dein jetziger Arbeitgeber wird aller Voraussicht nach die Probezeit nicht bestehen und Du suchst nun nach Ersatz.

Mareike

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Schreib doch einfach wie es ist: Dein jetziger Arbeitgeber wird aller Voraussicht nach die Probezeit nicht bestehen und Du suchst nun nach Ersatz.

Ernsthaft? O_O

XTinaG

  • Gast
Selbstverständlich. Das ist doch genau das, was Du geschildert hast.

Mareike

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Stimmt. Aber ist eine solche Formulierung nicht ein wenig ... gewagt? o_O

XTinaG

  • Gast
Nein. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Vertragspartner auf Augenhöhe. Wenn der Arbeitgeber die Probezeit nicht besteht, ist das durchaus etwas, was Grund für einen schnellen Ersatz des qualitativ nicht genügenden Arbeitgebers ist. Und das kann man doch so formulieren. Ich schätze Ehrlichkeit und Selbstbewusstsein bei Bewerbern. Und Arbeitnehmern.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Stimmt. Aber ist eine solche Formulierung nicht ein wenig ... gewagt? o_O
Das was daran gewagt ist, ist das die Masse der Personaler im öD diese Aussage nicht verstehen und es als Schreibfehler interpretieren  :o  :P

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,812

Hattet ihr schonmal eine ähnliche Situation? Kennt das von Euch selbst oder von anderen?

Wie habt ihr oder andere dann eine solche Bewerbung formuliert?

Oder gar nicht groß auf die Fehlentscheidung und die Probezeit eingehen?

Bin auf Euer Feedback sehr gespannt.

Danke Euch.

Gruß

Da du ja schon Einstellungszusagen hattest, hast du auch konkrete Ansprechpartner in den jeweiligen Personalbereichen. Ich würde da einfach anrufen und je nach Einschätzung deines Gegenübers eine Formulierung wie von Tina empfohlen oder anders formuliert anbringen. So kann man dir schnell mitteilen, ob überhaupt noch Bedarf für dich besteht.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,655
Ich habe mich schon öfters dafür ausgesprochen, die Bezeichnungen AG und AN genau umgekehrt zu verwenden, da es mehr den Tatsachen entspricht.

maiklewa

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 179
"Da ich mich in 11/2021 leider für eine andere Anstellung entschieden habe, mein aktueller Arbeitgeber nach aktuellem Stand die Probezeit nicht übersteht, da ich an eine entsprechende Probezeitkündigung denke, damit ich bereits zum nächsten 1. für Sie verfügbar bin, freue ich mich sehr, wenn wir kurzfristig bzgl. einer Anstellung zum 1.3. kommen."

Sowas z. B. liest man leider nicht so oft.

Eukalyptus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 213
"Da ich mich in 11/2021 leider für eine andere Anstellung entschieden habe, mein aktueller Arbeitgeber nach aktuellem Stand die Probezeit nicht übersteht, da ich an eine entsprechende Probezeitkündigung denke, damit ich bereits zum nächsten 1. für Sie verfügbar bin, freue ich mich sehr, wenn wir kurzfristig bzgl. einer Anstellung zum 1.3. kommen."

Sowas z. B. liest man leider nicht so oft.

Ungeschickt und hölzern formuliert. Da empfehle ich eher den bereits gegebenen Ratschlag eines Telefonates mit der Personalabteilung zu beherzigen.

ike

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 306
Nein. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Vertragspartner auf Augenhöhe. Wenn der Arbeitgeber die Probezeit nicht besteht, ist das durchaus etwas, was Grund für einen schnellen Ersatz des qualitativ nicht genügenden Arbeitgebers ist. Und das kann man doch so formulieren. Ich schätze Ehrlichkeit und Selbstbewusstsein bei Bewerbern. Und Arbeitnehmern.

Ich gebe dir recht.
Selbst ein Vorstellungsgespräch ist keine Einbahnstraße.
Habe ich als Bewerber den Eindruck, das Gespräch passt gar nicht zur Stellenausschreibung oder es gibt hanebüchene Vorstellungen des AG (z.B. zur Eingruppierung), so habe ich zwar ein solches Gespräch bisher noch nie abgebrochen, aber am nächsten Tag meine Bewerbung zurückgezogen.
Das kam in, würde ich mal sagen, 10-20% der Gespräche vor.