Autor Thema: Teilzeit nach Rückkehr Elternzeit  (Read 1769 times)

TheMetal

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Teilzeit nach Rückkehr Elternzeit
« am: 31.01.2022 17:26 »
Servus!

Nach Rückkehr aus der Elternzeit hat man ja Anspruch, seine ehemals Vollzeit- in eine Teilzeitstelle umzuwandeln...
Ist da die Stundenzahl unerheblich?
Zum Beispiel wenn jemand nur noch 10h/Woche arbeiten will/kann?
Muss der AG jeder Stundenreduzierung zustimmen, egal in welchem Maße??

Levana

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Antw:Teilzeit nach Rückkehr Elternzeit
« Antwort #1 am: 31.01.2022 19:21 »
Der AG darf das Begehren ablehnen, wenn dringende dienstliche/betriebliche Belange eine Teilzeitbeschäftigung nicht zulassen. Bei der Ablehnung muss er dies dann aber auch nachweisen, ein bloßes "geht nicht" reicht da nicht aus.

TheMetal

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Antw:Teilzeit nach Rückkehr Elternzeit
« Antwort #2 am: 01.02.2022 08:22 »
Ist "2 Stunden am Tag sind zu wenig" eine ausreichende Begründung?

RsQ

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Antw:Teilzeit nach Rückkehr Elternzeit
« Antwort #3 am: 01.02.2022 11:03 »
Es dürfte auf jeden Fall in den meisten Aufgabenbereichen nicht mehr dem entsprechen, was man unter "Arbeit" versteht. Eine 10h-Stelle sollte m. E. sinnvoll aus 2x 5h bestehen (oder 3x 4h, wenn es in die Abläufe passt).

Wenn jemand nur 2h/Tag da ist, entsteht m. E. der Eindruck, man würde das eher als Hobby sehen. Die Zeit reicht doch gar nicht zum "Arbeiten".

Levana

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Antw:Teilzeit nach Rückkehr Elternzeit
« Antwort #4 am: 01.02.2022 19:54 »
Der AG muss begründen, warum z.B. eine Besetzung der Stelle mit 2 Teilzeit- statt einer Vollzeitkraft nicht möglich ist. Wenn man statt 40 nur noch 10h arbeiten will, könnte man es auf eine weitere 30h Kraft aufteilen.

Gerade bei Führungskräften wäre das u.U. machbar oder nicht. Wenn beide Fachkräfte sich dann ständig austauschen müssen geht im Zweifel mehr Zeit dafür drauf als für die eigentliche Arbeit. Hingegen kann ich mir so ein Modell z.B. in einer Verwaltung/Bürgerbüro etc gut vorstellen, dann teilt man die Fallakten auf und jeder macht sein.

Näheres sollte man dann entsprechend beim Anwalt besprechen. Da kommt es ganz stark auf den Einzelfall an.