Autor Thema: Aufhebungsvertrag ohne Sperre!?  (Read 1429 times)

letztechance

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Aufhebungsvertrag ohne Sperre!?
« am: 02.02.2022 12:27 »
Hallo,

würde man mit der neutralen Formulierung

"Zwischen AG und AN wird zum ... ein Aufhebungsvertrag geschlossen."

eine Sperre bzgl. AlG I erhalten?

Danke.

Gruß

ike

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Antw:Aufhebungsvertrag ohne Sperre!?
« Antwort #1 am: 02.02.2022 12:47 »
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/aufhebungsvertrag-vor-und-nachteile-2-moeglicher-nachteil-sperrzeit-beim-arbeitslosengeld_idesk_PI42323_HI3620537.html

Aktuell: Keine Sperrzeit bei wichtigem Grund für die Beendigung
Seit einer aus dem Jahr 2006 stammenden Entscheidung des BSG hat sich die bislang restriktive Rechtsprechung zur Sperrzeit beim Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen wieder gelockert. Als Anknüpfungspunkt dient dabei die Regelung des § 1a KSchG.

carriegross

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Antw:Aufhebungsvertrag ohne Sperre!?
« Antwort #2 am: 02.02.2022 12:54 »
Soweit ich weiß, ist man als AN mit einer solchen neutralen Formulierung auf der sicheren Seite.

Denn dann wird der AN gefragt, warum man diesen geschlossen hat. Und wenn man dann der BA mitteilt, dass dieser aus gesundheitlichen Gründen geschlossen hat und man der BA dann deren Fragebogen von einem Arzt ausgefüllt vorlegen kann, sollte das reichen.

Alternativ kann man evtl. auch den Aufhebungsvertrag so formulieren:

"Der Aufhebungsvertrag zwischen dem AG und dem AN wird aus gesundheitlichen Gründen des ANs zum ... geschlossen."

Was meinen die anderen?

ike

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Antw:Aufhebungsvertrag ohne Sperre!?
« Antwort #3 am: 02.02.2022 12:58 »
Vorher mit der Arbeitsagentur sprechen, die Situation schildern, u.U. hilft sogar die Unterstüztung des AGs, wenn vorhanden, Unterlagen vorlegen (z.B. Klagen in der Vergangenheit AN-AG, Mobbing).
Ich kenne einen Fall, da hat ausschließlich der AG weitergeholfen. Der MA wurde durch andere AN gemobbt, AG hat dann eben den A-Vertrag angeboten anstatt einer Kündigung.

carriegross

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Antw:Aufhebungsvertrag ohne Sperre!?
« Antwort #4 am: 02.02.2022 13:12 »
Vorher mit der Arbeitsagentur sprechen, die Situation schildern, u.U. hilft sogar die Unterstüztung des AGs, wenn vorhanden, Unterlagen vorlegen (z.B. Klagen in der Vergangenheit AN-AG, Mobbing).
Ich kenne einen Fall, da hat ausschließlich der AG weitergeholfen. Der MA wurde durch andere AN gemobbt, AG hat dann eben den A-Vertrag angeboten anstatt einer Kündigung.

Was meinst Du konkret zu meiner Formulierung oder auch zu der vom TE?

Schokobon

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Antw:Aufhebungsvertrag ohne Sperre!?
« Antwort #5 am: 02.02.2022 14:00 »
Vorher mit der Arbeitsagentur sprechen,

Halte ich für nutzlos, da du in diesem riesigen Schiff von fast 100.000 Mitarbeitenden (und ebenso vielen Meinungen) wohl kaum mit genau dem sprechen wirst der dann auch über die Sperre zu entscheiden hätte.

Warum soll denn im vorliegenden Sachverhalt ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden?
Und warum sollte nun die Versichertengemeinschaft bei der Suche nach Gründen, die eine Sperrzeit abwenden sollen, behilflich sein?

cyrix42

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Antw:Aufhebungsvertrag ohne Sperre!?
« Antwort #6 am: 02.02.2022 14:50 »
Moin,

eine Sperrzeit beim ALG I kann dann verhängt werden, wenn der AN aktiv an der Beendigung seines vorhergehenden Arbeitsverhältnisses Anteil hatte, also durch eigene Kündigung oder durch Zustimmen zu einem Auflösungsvertrag. Davon wird abgesehen, wenn ein wichtiger Grund zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorlag, also etwa gesundheitliche Gründe, aber auch z.B. Umzug zum Lebenspartner in eine andere Stadt, ...

Wenn aber einem einfach der Job nicht mehr zusagt (oder man etwa die letzten Jahre vor der Rente sich über ALG I finanzieren will), dann können durchaus Sperrzeiten verhängt werden.