Autor Thema: Kündigung richtig berechnet?  (Read 2076 times)

BMaier

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Kündigung richtig berechnet?
« am: 02.02.2022 12:46 »
Ich bin nun seit Juli '21 im öD tätig, als Anschluss an meine Ausbildung. Ich war vorab schon 4 1/2 Monate als Angestellter bei der gleichen Kommune. Da der Arbeitsvertrag nichts anderes beinhaltet gilt der TVöD und demnach jetzt eine Kündigungsfrist von sechst Wochen zum Quartalsende. Ist das soweit korrekt?

Das heißt ich muss 6 Wochen vor dem 31.3. kündigen. Wäre es dann ausreichend am 17.2. die Kündigung persönlich im Personalamt abzugeben? Natürlich ist es mein Ziel das früher zu tun, aber ich muss noch auf eine endgültige Zusage warten.

Und an wen richte ich die Kündigung? Vertreten wurde die Kommune durch den OB, unterschrieben hat den Arbeitsvertrag aber der Personalchef. Könnte ich die Kündigung dann einfach bei ihm abgeben und mir den Erhalt quittieren lassen?

Schon mal vorab vielen Dank für die Hilfe :)

Maggus

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Antw:Kündigung richtig berechnet?
« Antwort #1 am: 02.02.2022 16:25 »
Bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 1 Jahr beträgt die Kündigungsfrist sechs Wochen auf Quartalsende.
Bis zu 1 Jahr Beschäftigungszeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat auf Monatsende.
Es zählen nur die Zeiten in einem Arbeitsverhältnis - auch wenn sie unterbrochen sind. D.h. die 4 1/2 Monate vor der Ausbildung fließen in die Beschäftigungszeit ein, die Ausbildungszeit dagegen nicht.
Der Personalchef ist grundsätzlich der richtig Adressat einer Kündigung, da er auch Arbeitsverträge unterschreiben darf. Zum quittieren einfach die Kündigung in zweifacher Ausfertigung mitnehmen und "erhalten am" ... unterzeichnen lassen.

BMaier

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Antw:Kündigung richtig berechnet?
« Antwort #2 am: 03.02.2022 20:20 »
Okay danke schon mal.
Den Resturlaub aus dem Vorjahr rechne ich dann auf den Urlaubsanspruch aus diesem Jahr drauf richtig?
Und in diesem Jahr wären es 7.5(30/12 x 3) also 8 oder?

Ist dann direkt mit anzugeben "aufgrund meiner noch zu nehmenden Urlaubstage ist mein letzter Arbeitstag..."?