Autor Thema: Stelle im Lebenslauf verschwiegen - Folgen? Wie bekommt man das als AG heraus? P  (Read 4053 times)

lolle

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Nabend,

wir haben seit fast einem Jahr eine Kollegin, bei der jetzt rausgekommen ist, dass sie wohl die letzte Stelle verschwiegen hat und im Vorstellungsgespräch gesagt haben muss, dass sie im letzten halben Jahr nach der vorletzten befristeten Anstellung arbeitslos war oder eine Auszeit genommen hat oder ... (was genau, weiß man gar nicht mehr).

Sie hat aber keine Auszeit oder so genommen, sondern war ein halbes Jahr eine Anstellung hatte, sie dort aber zum Ende der Probezeit gekündigt wurde.

Wie aber bei uns nun das rausgekommen ist, weiß von uns normalen Kollegen keiner. Man hat uns nur die Info gegeben, dass sie bei einer anderen Behörde angestellt war.

Man überlege jetzt, gegen sie arbeitsrechtlich vorzugehen.

Mit was muss diese rechnen? Im worst case fristlose Kündigung, das gesamte Gehalt zurückzahlen ...?

Von uns hat sich nie jemand Gedanken darüber gemacht, ob man tatsächlich im Lebenslauf alles wahrheitsgemäß angeben muss. Man machts halt. Und dass man nichts dazu erfinden sollte, ist auch klar. Aber hat man nicht tatsächlich das Recht, etwas zu verschweigen? Ist Verschweigen eine Lüge und Straftat? Betrug?

Aber wie bekommt man als Arbeitgeber nun heraus, dass jemand woanders gearbeitet hat und nicht nicht gearbeitet hat?

Uffm Dorfe, bei Kommunalverwaltungen ... wo jeder jeden kennt und wenn da Person X bei Gemeinde Y gearbeitet hat, dies verschweigt, dann paar km weiter bei Stadt Z anfängt, kann ich mir schon vorstellen, dass man sich begegnet, jemand jemanden kennt ... Aber z. B. bei unserer Landesbehörde. Vernetzt mit anderen Landesbehörden irgendwie. Ok. Aber wenn jemand zu uns von einer Bundesbehörde aus einem anderen Bundesland kommt oder von einer kleinen Kommunalverwaltung. Wie sollen wir das mitbekommen?

Bin gespannt.

Dankeschön.

yamato

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Aus meiner Laiensicht heraus dürfte sowas nicht für arbeitsrechtliche Konsequenzen ausreichen und schon gar nicht für strafrechtliche.
Eigentlich dürfte das Verschweigen doch nur eine Rolle spielen wenn die Angabe der verschwiegenen Stelle aus objektiver Sicht Eignung, Leistung und Befähigung der Bewerberin negativ beeinflusst hätte. Das kann aber m.E. kaum der Fall sein, da der neue AG den Grund für eine Probezeitkündigung in der Regel nicht erfahren wird.

Aber ich bin auch mal auf die Antworten der Profis hier im Forum gespannt.

Lars73

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Wenn ein lückenloser Lebenslauf gefordert war bzw. dazu gelogen wurde, erschüttert dies regelmäßig das Vertrauensverhältnis zum Arbeitnehmer und rechtfertigt eine Kündigung (ggf. Anfechtung).
Man hätte die Person nicht eingestellt, wenn man gewusst hätte, dass sie bei der Aussage gelogen hätte. Wer den Arbeitgeber anlügt der ist ggf. nicht geeignet. Es war auch keine Frage wo eine Lüge gerechtfertigt wäre, weil die Frage unzulässig war.

Eine Rückzahlung des Gehaltes für die geleistete Arbeit kommt regelmäßig nicht in Frage.

Kenntnis gewinnen. Es gibt Behördenübergreifend immer wieder Personen die sich kennen. Da kann ein Arbeitgeber immer mal wieder davon erfahren.

WasDennNun

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Ist nicht dann der Vertrag ggfls. hinfällig, weil die Grundlagen des Vertrages fehlerhaft sind. Ob das verschweigen einer halbjährigen Tätigkeiten dafür ausreicht?
Also eher Anfechtung, als Kündigung.

gerzeb

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Klingt für mich nach einem klassischen Fall des § 123 I BGB...
Zitat
Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

Zitat
Arglistig handelt, wer vorsätzlich handelt. Dabei genügt bedingter Vorsatz.
Zitat
Die Täuschung kann durch Vorspiegelung falscher Tatsachen, aber auch durch einfaches Verschweigen einer Tatsache hervorgerufen werden. Eine Täuschung durch Unterlassen (Verschweigen) liegt allerdings nur dann vor, wenn eine Offenbarungspflicht hinsichtlich des verschwiegenen Umstands besteht. Arglistig verschweigt also, wer sich bewusst ist, dass ein bestimmter Umstand für die Entschließung seines Vertragspartners erheblich ist, nach Treu und Glauben diesen Umstand mitzuteilen verpflichtet ist und ihn nicht offenbart.

Ich als AG würde also entsprechend den Arbeitsvertrag anfechten, nicht das Arbeitsverhältnis kündigen.

Johann

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Verschweigen ist nur dann ein Problem, wenn man zur Angabe verpflichtet gewesen wäre.
Im Lebenslauf ist es aber üblich, dass man z.B. für die Stelle irrelevante Punkt weg lässt. Was relevant ist liegt schon noch im Ermessen des Bewerbers.

Schlimmer wäre da allerdings die Behauptung im Vorstellungsgespräch, während der Zeit, in der man eigentlich angestellt war, arbeitslos gewesen zu sein o.ä.
Da das bei euch aber auch keiner mehr so genau weiß, was sie im Gespräch genau geäußert hat, wird eine Anfechtung wohl schwierig zu begründen.

lolle

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Da bin ich ja jetzt noch neugieriger! ;-)

Wenn ich also eine unliebsame kurze Beschäftigung (Probezeitkündigung) loswerden möchte, die auch bestenfalls nichts mit der Stelle zu tun hat, dann erwähne die ncht und sage z. B., dass ich zu der Zeit eine private Auszeit genommen habe, kann mir nichts passieren? Auch, wenn später herauskommen sollte, dass ich in der Zeit woanders gearbeitet habe?

Bastel

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Sie hat aber keine Auszeit oder so genommen, sondern war ein halbes Jahr eine Anstellung hatte, sie dort aber zum Ende der Probezeit gekündigt wurde.


Und das ist jetzt ein Problem? Anscheinend hat die Person die Probezeit bei euch ja überstanden.

Johann

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Da bin ich ja jetzt noch neugieriger! ;-)

Wenn ich also eine unliebsame kurze Beschäftigung (Probezeitkündigung) loswerden möchte, die auch bestenfalls nichts mit der Stelle zu tun hat, dann erwähne die ncht und sage z. B., dass ich zu der Zeit eine private Auszeit genommen habe, kann mir nichts passieren? Auch, wenn später herauskommen sollte, dass ich in der Zeit woanders gearbeitet habe?

Passieren kann dir schon etwas, wenn du dich anschließend etwas dämlich anstellst.
Du könntest allerdings hinterher sagen, dass du es im Vorstellungsgespräch doch erwähnt hast und darauf hoffen, dass sich niemand notiert hat, dass du sagtest, du seiest Arbeitslos gewesen.
Bei unzureichender Dokumentation wird dir in aller Regel nichts passieren, weil der Arbeitgeber mit "der hat im Vorstellungsgespräch aber gesagt, dass er arbeitslos war" eher nicht durchkommen wird. Anders sähe es aus, wenn im Lebenslauf auch stehen würde "arbeitslos von bis".

Sollte es allerdings noch vor Ende der Probezeit rauskommen, dass du im Vorstellungsgespräch etwas geflunkert hast, sei es auch nur mündlich, kann der Arbeitgeber dich aber natürlich trotzdem vor die Tür setzen wie er lustig ist. Daher bringt es dir im Prinzip nichts, wenn du davon ausgehst, dass es irgendwann rauskommen würde.

Ansonsten kann man eigentlich immer lügen und hoffen, dass es einfach nicht auffliegt. Gibt einige, die waren Jahrzehnte ohne Flugschein Pilot, ohne Medizinstudium Chirurg, ohne Psychologiestudium Psychologe, bevor es irgendwann aufgeflogen ist. Bin mir sicher, es gibt ganze Karrieren, die auf einer Lüge aufgebaut haben und bis heute nicht aufgeflogen ist.

Für den Einzelnen ist das Problem nie das Lügen. Sondern das Auffliegen. Und je weniger dokumentiert und nachweisbar ist, umso weniger groß ist das Problem.

Lars73

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Wenn ich also eine unliebsame kurze Beschäftigung (Probezeitkündigung) loswerden möchte, die auch bestenfalls nichts mit der Stelle zu tun hat, dann erwähne die ncht und sage z. B., dass ich zu der Zeit eine private Auszeit genommen habe, kann mir nichts passieren? Auch, wenn später herauskommen sollte, dass ich in der Zeit woanders gearbeitet habe?

Zum einen bekommt man bei vielen öffentlichen Arbeitgebern Personalbögen zum ausfüllen. Dort steht ggf., dass man alle Arbeitsverhältnisse anzugeben hat. Daneben kann es ja durchaus sein, dass sich Teilnehmer am Vorstellungsgespräch erinnern, dass man eine falsche Angabe gemacht hat. Dann kann es zu den beschriebenen Folgen kommen.

Zumal ja auch mehrere Personen dabei waren die als Zeugen durchaus Gewicht haben können.

Wenn man erwischt wird kann es Folgen haben, wenn man nicht erwischt wird hat es keine Folgen.

Opa

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Naja Lars, du bewertest hier aber schon einen Extremfall. Um zu einer erfolgreichen Anfechtung des Arbeitsvertrages zu gelangen, müsste im Einzelfall belegt werden, inwieweit die Nichtangabe das Vertrauensverhältnis gravierend erschüttert.

Regelmäßig würde ein Arbeitsgericht hier prüfen, ob die Angabe absichtlich verschwiegen wurde und ob eine vollständige Angabe zu einer anderen Auswahlentscheidung geführt hätte. Für beides ist zunächst einmal der Arbeitgeber beweispflichtig.

Ebenfalls dürfte eine Rolle spielen, ob im Stellenbesetzungsverfahren explizit und unmissverständlich nach einem lückenlosen Lebenslauf gefragt wurde, mithin für den Bewerber erkennbar war, dass die Auswahlentscheidung durch die Angabe des letzten Beschäftigungsverhältnisses maßgeblich beeinflusst werden kann.

Eine Probezeitkündigung ist nicht so gravierend, dass man auf einen dieser Prüfschritte verzichten kann. Eventuell käme man bei z.B. einer verhaltensbedingten Kündigung i.V.m. einer Straftat zu einem anderen Ergebnis…


Wdd3

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Es kann sich niemand genau erinnern was zu dem letzten halben Jahr im Vorstellungsgespräch gesagt wurde.
Ihr habt aber vom "Hören-Sagen" valide Information das eine Probezeitkündigung durch den AG ausgesprochen wurde?

Ich habe in Lebensläufen auch hin und wider den aktuellen AG verschwiegen bzw. nur anonym benannt. Das habe ich aus dem einfachen Grund getan weil die Welt klein ist und mein AG nicht unbedingt informiert sein muss das ich wechselwillig bin.(es soll tatsächlich Vorstellungsgespräche geben die nicht zu einer Anstellung führen)
Im Vorstellungsgespräch habe ich dann auch eher meine Aufgaben als meinen aktuellen AG beschrieben.

Womöglich hat sich eure Kollegin etwas ungeschickt angestellt und geglaubt sich so am besten zu verkaufen.

Wenn sie im Grunde gute Arbeit leistet (oder wie es hier immer gern bezeichnet wird: Arbeit mittlerer Art und Güte) und ihr mit ihr zurechtkommt, kann ich nur wie an vielen anderen Stellen empfehlen mit ihr zu reden und ggf. Missverständnisse aufzuklären. Ich halte das für Sinnvoller als immer zu Klagen.

Ich halte es für viel Wichtiger die Frage zu klären welcher Integrand bei euch solche Gerüchte streut! Handelt es sich dabei um einen versagenden Vorgesetzten oder hat jemand etwas mitgehörtes ausgeschmückt und weitergegeben?


 

maiklewa

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@Wdd3

Abeitgeber anonymisiert? Das ist rechtlich ok?

Wie sah eine solche Erwähnung dann bitte beispielsweise aus?

Und diese Anonymisierung hat nie jemanden gestört? Es gab nie Nachfragen, wo Du warst oder warum Du anonymiyiert hast?

Thot

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Vielleicht bewirbt sie sich bei der Politik? Da scheinen Unregelmäßigkeiten im CV ja kein Ding zu sein

Bastel

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Abeitgeber anonymisiert? Das ist rechtlich ok?


Warum soll es nicht ok sein? Niemand zwingt dich irgendwelche Angaben zu machen.