Autor Thema: Eingruppierung Haus- und IT-Techniker Schule TVÖD VKA  (Read 2300 times)

Norbert457

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Hallo,

ich bin Haus- und IT-Techniker in einer Schule und wurde nach TVÖD VKA  E5 Eingruppiert.
Es gibt an meiner Schule auch keinen Hausmeister, ich bin praktisch für alles verantwortlich was anfällt.  ::)
So wie ich aber nachgelesen habe bekommt der Schulhausmeister der eine erhebliche Heraushebung aufgrund erhöhter technischer Anforderungen hat ja schon die Endgeldgruppe 7.

„Entgeltgruppe 7
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, deren Tätigkeit sich aufgrund erhöhter technischer Anforderungen erheblich aus der Entgeltgruppe 5 heraushebt. (Eine erhebliche Heraushebung aufgrund erhöhter technischer Anforderungen liegt vor, wenn die Schulhausmeisterin oder der Schulhausmeister elektronische Schließ-, Alarm-, Brandmeldeanlagen oder Anlagen der Gebäudeleittechnik mit erheblich erweiterten Möglichkeiten zur Steuerung eigenverantwortlich zu bedienen, zu überwachen und zu konfigurieren hat.)“

Zu meiner Stelle gibt es auch noch keine richtige Stellenbeschreibung, die Aussage des Peronalers war "ich soll die mal selber schreiben weil er nicht weis was ich überhaupt so mache...."  :-X :o :o

Also habe ich meine Aufgaben hier zusammen getragen und hätte gern mal eure Meinung dazu.
Aber diese Stelle kann ja eigentlich nicht schlechter als der Schulhausmeister in der Endgeldgruppe 7 sein.

Wenn es eine höhere Eingruppierung als E5 sein sollte, wovon ich eigentlich ausgehe. Wie müsste ich jetzt vorgehen um höher eingruppiert zu werden bzw. die richtige Eingruppierung zu erhalten.

HAUS- und IT-TECHNIKER Schule

 Das Aufgabengebiet umfasst:

   Typische Schulhausmeistertätigkeiten
   Steuerung, Konfiguration und Überwachung der elektronischen Schließ-, Alarm- und Brandmeldeanlage und Videoüberwachung
   Steuerung, Konfiguration und Überwachung der Gebäudeleittechnik
   Support und Unterhaltung der schulischen IT (WLAN, Netzwerk, Notebooks, Taplets, Digitale Tafeln, Telefon) mit Unterstützung durch einen Fachbetrieb
   Überwachung und Wartung der modernen TGA, BGA, Gebäude und Grundstücke
   Winterdienst wie z. B. Schnee räumen.
   Beschaffungen, Materialverwaltung und Anleitung von Fremdfirmen
   Beschwerdemanagement und Lösung von Konflikten
   Wartung und Pflege der gesamten technischen Anlagen innerhalb und außerhalb der Einrichtung.
   Durchführung kleinerer Reparaturen
   Koordination von Fremdfirmen.
   Koordination der Durchführung von regelmäßigen Wartungsarbeiten.
   Pflege der Grünanlagen.
   Durchführung von Botendiensten und Transporten.
   Ständiger Vertreter des Hallenwartes


Ich bin für jede Hilfe dankbar!

XTinaG

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Antw:Eingruppierung Haus- und IT-Techniker Schule TVÖD VKA
« Antwort #1 am: 03.02.2022 07:58 »
Für eine Einschätzung bedarf es noch Angaben zu den jeweiligen Zeitanteilen sowie dazu, ob der Arbeitgeber seinen Sitz in NRW hat.

Norbert457

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Antw:Eingruppierung Haus- und IT-Techniker Schule TVÖD VKA
« Antwort #2 am: 03.02.2022 09:04 »
Arbeitgeber hat den Sitz nicht in NRW

Das Aufgabengebiet umfasst:

bei 39,5 h Wochenarbeitszeit sieht es etwa so aus. Das ganze ist natürlich auch stark Jahreszeiten abhängig.

   15h, Typische Schulhausmeistertätigkeiten + Grünanlagen + Winterdienst + Durchführung kleinerer Reparaturen
   2h, Steuerung, Konfiguration und Überwachung der elektronischen Schließ-, Alarm- und Brandmeldeanlage und Videoüberwachung
   2h, Steuerung, Konfiguration und Überwachung der Gebäudeleittechnik
   4h, Support und Unterhaltung der schulischen IT (WLAN, Netzwerk, Notebooks, Taplets, Digitale Tafeln, Telefon) mit Unterstützung durch einen Fachbetrieb
   3h,Überwachung und Wartung der modernen TGA, BGA, Gebäude und Grundstücke
   2h, Beschaffungen, Materialverwaltung und Anleitung von Fremdfirmen
   1h, Beschwerdemanagement und Lösung von Konflikten
   8h, Wartung und Pflege der gesamten technischen Anlagen innerhalb und außerhalb der Einrichtung.
   1h, Koordination von Fremdfirmen.
   1h, Koordination der Durchführung von regelmäßigen Wartungsarbeiten.
   0,5h, Durchführung von Botendiensten und Transporten.
   Ständiger Vertreter des Hallenwartes ( immer  ;) )

+ erster kontakt für die Alarmanlage, also eigentlich wie eine Rufbereitschaft.. (Diensthandy muss immer an sein)

XTinaG

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Antw:Eingruppierung Haus- und IT-Techniker Schule TVÖD VKA
« Antwort #3 am: 03.02.2022 09:50 »
Wenn es sich um tatsächlich trennbare Arbeitsvorgänge handelt, liegen wir bei 58,2% E5, 17,7% E7 und der Rest E4, E2 oder E1. Das ergäbe tatsächlich eine E5. Geht man von einem einheitlichen Funktions-Arbeitsvorgang aus, ergibt sich E7.

Rufbereitschaft hat man genau dann, wenn der Arbeitgeber sie anordnet. Dann hat man auch Anspruch auf die Vergütung der Rufbereitschaft. Ordnet der Arbeitgeber sie nicht an, muß man auch nicht erreichbar sein.

Norbert457

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Antw:Eingruppierung Haus- und IT-Techniker Schule TVÖD VKA
« Antwort #4 am: 03.02.2022 10:22 »
Danke für die tolle Antwort. Also kann ich davon ausgehen das meine Stelle mit der E5 erstmal fair eingruppiert ist.
Eine Anordnung für die Rufbereitschaft gibt es nicht. Aber hier gibt es für alles nichts...  ;D

Dann werde ich mal nachfragen ob diese Rufbereitschaft angeordnet wird oder nicht.


Lars73

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Antw:Eingruppierung Haus- und IT-Techniker Schule TVÖD VKA
« Antwort #5 am: 03.02.2022 10:46 »
Zumindest die Hausmeistertätigkeit einschließlich ...Meldeanlagen, Gebäudeleittechnik etc. würde ich als Arbeitnehmer als einen Arbeitsvorgang ansehen und auf die E7 zielen.

Hinsichtlich Rufbereitschaft würde ich erstmal davon ausgehen, dass es eine Anordnung war und die entsprechende Vergütung einfordern. Wer hat denn gesagt, dass das Diensthandy immer an sein muss? Soweit diese Aussage den Arbeitgeber zuzuordnen ist greift erstmal die Vorgabe. Wurde auch gesagt, dass man reagieren muss? Wenn tatsächlich nur die Aussage war, dass das Handy an sein muss wäre es ggf. unklar. Dann könnte es sinnvoll sein erstmal zu klären welche Pflichten bestehen.

Norbert457

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Antw:Eingruppierung Haus- und IT-Techniker Schule TVÖD VKA
« Antwort #6 am: 03.02.2022 11:31 »
Also ich würde auch gern in Richtung E7 gehen da die Tätigkeiten schon sehr anspruchsvoll sind gerade was unser Netzwerk und den 1st Level IT Support angeht.  (Moderner Schulneubau)

Was die Rufbereitschaft angeht ist es so das die Aufzüge im Schulgebäude bei mir auflaufen und diese werden ja auch nach meiner Dienstzeit genutzt.
und ich bin der Erstkontakt bei unserem Wachdienst, also wenn ein Alarm aufläuft (Einbruch, Brand oder das intelligente Tracking der Kameras) werde ich Kontaktiert und dann ist ein handeln erforderlich.

Meistens fahre ich erstmal selbst zur Schule und überprüfe das. Man kann auch sagen ich Wohne da schon fast..  ::) ;D

Gefragt wurde ich nicht, meine Diensthandynummer wurde überall hinterlegt also muss ich es wohl auch machen.

Lars73

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Antw:Eingruppierung Haus- und IT-Techniker Schule TVÖD VKA
« Antwort #7 am: 03.02.2022 13:47 »
Das bedeutet ja nicht, dass man reagieren muss. Wenn es so unklar in der Aussage ist sollte man das Gespräch zur Rufbereitschaft suchen.

Norbert457

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Antw:Eingruppierung Haus- und IT-Techniker Schule TVÖD VKA
« Antwort #8 am: 03.02.2022 13:54 »
Ja ich werde das mit meinem Arbeitgeber besprechen. Auf Dauer kann kann ich ja sowieso nicht alleine 30 Tage im Monat Bereitschaft haben.

Danke für die Antworten.