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Übertragung Stufenlaufzeit bei Wechsel von Kommune zu Bund aus niedriger EG

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Riddick:
Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen oder hat ähnliche Erfahrungswerte zu folgendem Sachverhalt.

Mir liegt eine Einstellungszusage einer Bundesbehörde vor. Aktuell bin ich bei einer Kommune tätig - TVöD-V. Der Wechsel würde in eine höhere Entgeltgruppe erfolgen.

Bei den Hinweisen, die ursprünglich mit der Einladung zum Vorstellungsgespräch mitgeteilt wurden, stand folgendes:

- Die Festsetzung der Erfahrungsstufe erfolgt bei Vorliegen aller Unterlagen unter Berücksichtigung Ihrer Berufserfahrung in der Regel vor Dienstantritt.

- Bei aktuell bestehender Beschäftigung im öffentlichen Dienst und nahtlosem Übergang ist eine Mitnahme der Stufe möglich.

In der Einstellungszusage, die ich jetzt erhalten habe, steht aber folgendes:

- Bitte beachten Sie, dass eine Stufenübertragung aus einer niedrigeren Entgeltgruppe nach § 16 TVöD nur für Beschäftigungsverhältnisse im Tarifbereich des Bundes möglich ist.

Der zuständige Sachbearbeiter konnte mir nach telefonischer Rückfrage leider keine genaueren Angaben machen, da er das selber nicht genau wissen würde, weil das von anderer Seite geprüft wird.

Ich bin jetzt etwas verwirrt. Ist eine Stufenübertragung demnach ausgeschlossen?

XTinaG:
Was soll eine "Stufenübertragung" sein?

Sofern es sich um die Berücksichtigung einer erworbenen Stufe bei einem anderen öffentlichen Arbeitgbeber (§ 16 Abs. 3 TVÖD) dreht, so hast Du in der höheren Entgeltgruppe ja noch keine Stufe erworden. Es kann also auch keine berücksichtigt werden.

Riddick:
Verstehe. In meinem Fall würde das bedeuten von Stufenlaufzeit 4 geht's zurück auf 1.  ;D Trotz jahrelanger fachspezifischer Erfahrung im selben Tätigkeitsgebiet. -.-

Aber danke... deine Antwort erleichtert mir meine Entscheidung.

XTinaG:
Anders als im zitierten Einladungsschreiben behauptet, gibt es im TVÖD keine Erfahrungsstufen. Es gibt vielmehr Stufen der Entgelttabelle. Diese bilden keine Erfahrung ab. Das gleiche Maß an Erfahrung, Berufserfahrung oder sogar einschlägiger Berufserfahrung kann bei unterschiedlichen Verläufen in Stufe 2, 3, 4, 5 oder 6 der jeweiligen Entgeltgruppe führen.

Lars73:
Die früher eröffnete Möglichkeit in einen solchen Fall in der bisherigen Entgeltgruppe einzustellen und dann höherzugruppieren bedteht nicht mehr. Allerdings war sie an Voraussetzungen gebunden die heute eine Berücksichtigung förderlicher Berufserfahrung erlaubt. Dazu muss nan ggf. vor Vertragsabschluss verhandeln. Wenn man nicht für Stufe 1 kommen will muss der potentielle Arbeitgeber eine höhere Stufe anbieten oder sich jemanden anderes suchen.

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