Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen oder hat ähnliche Erfahrungswerte zu folgendem Sachverhalt.
Mir liegt eine Einstellungszusage einer Bundesbehörde vor. Aktuell bin ich bei einer Kommune tätig - TVöD-V. Der Wechsel würde in eine höhere Entgeltgruppe erfolgen.
Bei den Hinweisen, die ursprünglich mit der Einladung zum Vorstellungsgespräch mitgeteilt wurden, stand folgendes:
- Die Festsetzung der Erfahrungsstufe erfolgt bei Vorliegen aller Unterlagen unter Berücksichtigung Ihrer Berufserfahrung in der Regel vor Dienstantritt.
- Bei aktuell bestehender Beschäftigung im öffentlichen Dienst und nahtlosem Übergang ist eine Mitnahme der Stufe möglich.
In der Einstellungszusage, die ich jetzt erhalten habe, steht aber folgendes:
- Bitte beachten Sie, dass eine Stufenübertragung aus einer niedrigeren Entgeltgruppe nach § 16 TVöD nur für Beschäftigungsverhältnisse im Tarifbereich des Bundes möglich ist.
Der zuständige Sachbearbeiter konnte mir nach telefonischer Rückfrage leider keine genaueren Angaben machen, da er das selber nicht genau wissen würde, weil das von anderer Seite geprüft wird.
Ich bin jetzt etwas verwirrt. Ist eine Stufenübertragung demnach ausgeschlossen?