Autor Thema: [NI] Laufbahnwechsel vom höheren in den gehobenen Dienst  (Read 2815 times)

loustead

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Folgende Situation:

Ich bin an einer IGS mit gymnasialer Oberstufe in Niedersachsen als Studienrat im höheren Dienst tätig. Es gibt nun eine interessante und freie Stelle an einer Oberschule in der Schulleitung als Stundenplaner. Diese Tätigkeit habe ich in den vergangenen Jahren an unserer Schule als Unterstützer auch wahrgenommen und entsprechende Fortbildungen besucht. Die Oberschule hat jedoch (noch) keine gymnasiale Oberstufe.

Meine Frage wäre, ob es in diesem Fall möglich ist, einen Laufbahnwechsel durchzuführen ? Es scheint nach §23 des NBG Abs. (2) möglich zu sein, jedoch sind beim RLSB unterschiedliche Dezernate dafür zuständig. Wie kann ich mir so etwas praktisch vorstellen ?
« Last Edit: 04.02.2022 02:23 von Admin2 »

Schlaubi

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Antw:Laufbahnwechsel vom höheren in den gehobenen Dienst
« Antwort #1 am: 03.02.2022 13:36 »
Du bewirbst dich und bekommst die der Funktion entsprechende Besoldung! Dürfte A 14 Z sein!

Organisator

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Antw:Laufbahnwechsel vom höheren in den gehobenen Dienst
« Antwort #2 am: 03.02.2022 14:39 »
was ja dann kein Laufbahnwechsel wäre und dazu noch 1,5 Beförderungen

Dobby

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Du willst dich wirklich von oben nach unten verschlechtern? Ich versuche gerade verzweifelt, trotz Laufbahnbefähigung für den hD, vom gD in den hD zu kommen. Wenn du schon im hD bist, stehen dir so viele Türen offen. Im gD nicht.

Schlaubi

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Dobby eig gibt es doch nur noch Laufbahn 1 und Laufbahn 2…er wird sich auch nicht verschlechtern, der Job ist mindestens A13 besoldet, wenn dort eine gymnasiale Oberstufe kommt eher A 14 Z oder dann ggf A 15..

loustead

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Vielen Dank für die bisherigen Antworten.

@Dobby: Also zunächst mal wäre es vom Gehalt keine Verschlechterung sondern eine Verbesserung, da die Stelle mit wenigstens A14 (ohne Oberstufe) dotiert ist und später (mit Oberstufe) sogar A15. Die Laufbahngruppe ist für mich da ehrlich gesagt nachrangig von Interesse.

@Schlaubi: Bewerben kann man sich immer, in den Auschreibungen ist jedoch der Hinweis auf die Eignung der Stelle mit Grund-,Haupt- und Realschullehramt angegeben und eben nicht für gymnasiales Lehramt. Das macht mich dann schon stutzig.

@Organisator: Die 1,5 Beförderungen verstehe ich in der Tat nicht. Kommend von A13Z nach A14 wäre doch eine ganze Beförderung oder ? Die Zulage hat doch eher einen symbolischen Charakter nicht wahr ?

« Last Edit: 05.02.2022 10:30 von loustead »

N8

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wie kommst du denn bei A14 dann darauf, das sei gehobener Dienst? die Überschrift passt irgendwie nicht zur Fragestellung

Schlaubi

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Die Frage ist einfach falsch gestellt:

- du kriegst problemlos A 14 Z da gibt es keinerlei Regelungen die entgegen stehen
- gibt es Bewerber mit geforderten Lehramt, werden diese vorrangig geprüft und besichtigt, sie sind per Studium besser geeignet
- ggf hast du eine Ergänzungsquali erworben - wenn du entsprechende Kurse an deiner jetzigen Schulform unterrichtest hast, erreichst du diese mit einem Schulleiterbesuch, ist ein relativ formloses Verfahren

Organisator

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@Organisator: Die 1,5 Beförderungen verstehe ich in der Tat nicht. Kommend von A13Z nach A14 wäre doch eine ganze Beförderung oder ? Die Zulage hat doch eher einen symbolischen Charakter nicht wahr ?

Das war mit Augenzwinkern gemeint hinsichtlich der lustigen Amtszulagen im Schuldient.

Ansonsten

wie kommst du denn bei A14 dann darauf, das sei gehobener Dienst? die Überschrift passt irgendwie nicht zur Fragestellung

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