Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Dienstunfähig Pension und Rente
(1/1)
Ede65:
Hallo an alle Spezialisten
ich hätte die Frage wie es sich verhält wenn Mann wegen einer Dienstunfähigkeit
in den vorzeigen Ruhestand versetzt wird.
Insgesamt sind 20 Jahre in Rentenbeiträge gezahlt worden.
Von den 20 Jahren wurden 10 Jahre beim jetzigen Arbeitgeber (Land RLP)
als Angestellter gearbeitet (also auch VBL Beiträge geleistet) danach 20 Jahre bis heute als
Beamter A 11 Stufe 12. Jetzt 60 Jahre Jung
Wie kann ich mir denn ausrechnen wie viel ich
unterm Strich mit der Vorgeschichte an Pension und oder Rente zu erwarten hätte.
Die Pension scheint mir schon klar aber was ist mit der Rente bei Dienstunfähigkeit.
Wäre sehr dankbar wenn mir da jemand auf die Sprünge helfen könnte.
Grüße in die Runde
Organisator:
Eine Erwerbsminderungsrente dürfte nicht in Frage kommen, da die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Regelaltersrente mit 67 (oder je nach Jahrgang etwas früher) kommt in Betracht.
Die Höhe der Rente steht in der letzten Rentenauskunft.
WasDennNun:
--- Zitat von: Organisator am 03.02.2022 14:42 ---Eine Erwerbsminderungsrente dürfte nicht in Frage kommen,
--- End quote ---
weil in den letzten Jahren nicht eingezahlt, richtig?
Ozymandias:
Mal nach "Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes" suchen, aber keine Ahnung ob das auch bei DU gilt. Nur als kleiner Hinweis zum selber überprüfen.
Organisator:
--- Zitat von: WasDennNun am 03.02.2022 15:54 ---
--- Zitat von: Organisator am 03.02.2022 14:42 ---Eine Erwerbsminderungsrente dürfte nicht in Frage kommen,
--- End quote ---
weil in den letzten Jahren nicht eingezahlt, richtig?
--- End quote ---
Genau. § 43 SGB VI verlangt 36 Pflichtbeiträge in den letzten 60 Monaten vor Eintritt der Erwerbsminderung. Kommt bei versicherungsfreien Beamten (§ 5 SGV VI) grundsätzlich nicht in Frage.
Navigation
[0] Message Index
Go to full version