Das Erreichen der Stufen 4 bis 6 ist zwar durchaus leistungsabhängig, jedoch muß der Arbeitgeber, wenn er davon Gebrauch machen möchte, die Stufenlaufzeit proaktiv verlängern, § 17 Abs. 2 Satz 2ff. TV-L. Ebenso wie er, wenn er davon Gebrauch machen möchte, die Stufenlaufzeit proaktiv verkürzen muß, § 17 Abs. 2 Satz 1 TV-L. Tut er das nicht, erfolgt der Stufenaufstieg entsprechend § 16 Abs. 3 TV-L.