Dringende Frage zu Arbeitgeberwechsel innerhalb TVL

Begonnen von Ace, 03.02.2022 19:44

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Ace

Guten Tag,

ich befinde mich in folgender Situation: Ich bin derzeit bei einem Landesbetrieb in E11 beschäftigt und habe nun die Möglichkeit, bei einem anderen Landesbetrieb desselben Landes auf eine E13 Stelle zu wechseln. Der übliche Weg ist ja eine Versetzung. Der neue Arbeitgeber drängt jedoch auf eine Kündigung, mit der Begründung, dass mit der neuen Stelle auch höherwertige Aufgaben anfallen, was eine Probezeit rechtfertigen würde.
1) Auch hinsichtlich der Beschäftigungszeit bei meinem Land und der VBL würden sich bestimmt Nachteile ergeben, bzw. diese Zeit wahrscheinlich verfallen? Dies ist nicht in meinem Sinne. Der neue Landesbetrieb hat jedoch gesagt, dass sie Urlaub und Zeitguthaben übernehmen, da das Land ja der Arbeitgeber ist. Für mich ist dies ein Widerspruch.
2) Wie seht Ihr das? Was könnt Ihr mir empfehlen?
3) Falls der neue Arbeitgeber einer Versetzung zustimmt mit der Voraussetzung einer Probezeit von 6 Monaten und ich diese nicht besteht, was passiert dann? Müssen die mich irgendwo hin versetzen oder können die mich trotzdem aus dem Landesdienst entlassen?

Vielen Dank
Ein verunsicherter Ratsuchender

XTinaG

Im Sachverhalt gibt es keinen neuen Arbeitgeber. Der Arbeitgeber bleibt derselbe.

Ace

Das heißt, dass der neue Arbeitgeber keine neue Probezeit und keine Kündigung verlangen kann?

XTinaG

Zitat von: XTinaG in 03.02.2022 19:53
Im Sachverhalt gibt es keinen neuen Arbeitgeber. Der Arbeitgeber bleibt derselbe.

Ace

Anders gefragt: Kann hier überhaupt eine Versetzung erfolgen, da die Entgeltgruppe sich ändert?

XTinaG

Versetzung ist die vom Arbeitgeber veranlasste, auf Dauer bestimmte Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Für die Änderung der Eingruppierung bedarf es zusätzlich noch der einvernehmlichen Vereinbarung einer anderen auszuübenden Tätigkeit.

Ace

Danke. Wo steht im TVL, dass eine Versetzung nur unter Beibehaltung der Entgeltgruppe möglich ist? "Unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses" rechtfertigt m.E. nur die Weiterbeschäftigung des Arbeitsverhältnis mit dem Bundesland, nicht aber die die explizite Eingruppierung.

XTinaG

In der PE zu § 4 Abs. 1 steht, was eine Versetzung ist. Bei der Versetzung handelt es sich um die Erweiterung des Direktionsrechts des Arbeitgebers zum Einsatz des Arbeitnehmers in seinen Untergliederungen. Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist hingegen eine Vertragsänderung. Sie bedarf mithin einer einvernehmlichen Vereinbarung. Sie ist also nicht im Wege einer Versetzung möglich, denn diese ist das einseitige Handeln des Arbeitgebers im Rahmen dessen Direktionsrechts.

Ace

Ok vielen Dank. Da es ja der derselbe Arbeitgeber ist (Land), können die mich ja nicht zwingen zu kündigen oder? Es würde dann ein Änderungsvertrag entstehen mit Probezeit entstehen? Was passiert, wenn ich die Probezeit nicht bestehe? Habe ja ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

WasDennNun

Nein, es gibt keine Probezeit.
Und wenn man irgendwas in einem (auch nicht notwendigen) Änderungsvertrag wg. Probezeit reinschreibt, dann ist das die Tinte nicht wert, da das KSchG ja dadurch nicht aufgehoben werden wird.
Wenn der AG dich in deiner neuen Tätigkeit erproben will, dann muss er dir die Tätigkeiten nur vorübergehend übertragene (und du damit in der alten EG bleibst, aber das Entgelt in höhe der neuen bezahlt bekommst).
Was im TV-L für dich jedoch den Nachteil hätte, dass du dann auch erst später höhergruppiert wirst und erst dann deine Stufenlaufzeit wieder von vorne anfängt.

Ace

Ok danke, also auch wenn es unterschiedliche Landesbetriebe sind?

XTinaG

Wie der Arbeitgeber sich intern gliedert, ist hier nicht weiter relevant.

WasDennNun

Zitat von: Ace in 04.02.2022 08:04
Ok danke, also auch wenn es unterschiedliche Landesbetriebe sind?
Es ist doch arbeitsrechtlich kein Unterschied, ob ich von einer Abteilung innerhalb eines Gebäudes versetzt werde, oder von einer Behörde zu einer anderen an einem anderem Standort des gleichen Arbeitgebers.
Vertragspartner ist ein und derselbe.

Ace

Vielen Dank für die Antworten. Mittlerweile habe ich auch verschiedene Meinungen der Landesbetriebe. In meinem Fall wäre tatsächlich eine Versetzung (passt im rechtlichen nicht ganz, ich weiß) bzw. Abordnung ohne erneute Probezeit der Fall trotz Höhergruppierung. Jedoch obliegt es dem neuen Landesbetrieb, ob sie dies wünschen oder tatsächlich auf eine Kündigung bestehen mit erneuter Probezeit, so wurde es mir gesagt. Unfassbar und höchst fragwürdig.

WasDennNun

Zitat von: Ace in 04.02.2022 08:19
Vielen Dank für die Antworten. Mittlerweile habe ich auch verschiedene Meinungen der Landesbetriebe. In meinem Fall wäre tatsächlich eine Versetzung (passt im rechtlichen nicht ganz, ich weiß) bzw. Abordnung ohne erneute Probezeit der Fall trotz Höhergruppierung. Jedoch obliegt es dem neuen Landesbetrieb, ob sie dies wünschen oder tatsächlich auf eine Kündigung bestehen mit erneuter Probezeit, so wurde es mir gesagt. Unfassbar und höchst fragwürdig.
Typisches naives Personaler Deppengedöns und Unwissenheit darüber, dass sie dich während dieser "Probezeit" nicht so einfach kündigen können, wie wenn du neu bei dem AG anfängst.
Im Zweifel sie einfach in diesem irrigem Glauben lassen.