Autor Thema: Zwang zum HomeOffice?  (Read 11058 times)

kate

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Zwang zum HomeOffice?
« am: 05.02.2022 00:44 »
Hallo,
eine Frage in die Runde. Bei uns im Amt zeichnet es sich ab, das es auch nach Corona einen Zwang zum HomeOffice geben wird. Aktuell sitzen schon theoretisch mehr Personen in einem Büro als Tische und Stühle da wären, wobei pandemiebedingt eben viele von daheim arbeiten. Nur wird die Pandemie nicht auf ewig bleiben, und es kommen weiter schneller neue KollegInnen als neue Arbeitsplätze. Man wird also auf Dauer dazu genötigt, von daheim zu arbeiten - ohne das jemand fragen würde, bei wem die Räumlichkeiten denn überhaupt dazu geeignet wären. Gibt es solche Entwicklungen anderswo auch? (im öD, in DE. das es das in anderen Ländern oder in der freien Wirtschaft gibt, mag sein) Man spricht davon, das sei nun "modern" - ich kenne sowas aus Studiumszeiten wenn manche PC-Pools mal überbelegt waren, aber seither war das undenkbar. Habe ich die letzten Jahre in einer Blase der Glückseligkeit gelebt?
Danke und Gruß
KT

XTinaG

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Antw:Zwang zum HomeOffice?
« Antwort #1 am: 05.02.2022 07:20 »
Es gibt aktuell keinen Zwang zum „Homeoffice“ noch läge es in der Macht eines Arbeitgebers, eine solche einseitig festzulegen. Vielmehr ist er verpflichtet, einen vollständigen und funktionsfähigen Arbeitsplatz bereitzustellen.

Britta2

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Antw:Zwang zum HomeOffice?
« Antwort #2 am: 06.02.2022 10:28 »
Der AG darf kein HO anweisen, er darf es dem AN jedoch anbieten. Der AN wiederum ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Es genügt die formlose Rückmeldung "nicht möglich".
Aber - der AG hat Weisungsrecht d.h. er kann bei Platzmangel dem AN einen Laptop zur Verfügung stellen und ihm einen täglich wechselnden Arbeitsplatz zuweisen - egal wo im Haus d.h. Tisch in irgendeiner Ecke. Der AN hat keinen Anspruch auf einen festen Arbeitsplatz (und sich dort auf ewig häuslich einzurichten). Das gilt allerdings auch fü die anderen Mitarbeiter. "Ganz moderne" AG tun das ... Will man das aber als AN im ÖD wirklich? Wäre eine Überlegung Wert ...

XTinaG

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« Antwort #3 am: 06.02.2022 10:36 »
Der dann zugewiesene Arbeitsplatz muß aber jeweils der ArbStättV und sonstigen Anforderungen an Arbeitssicherheit und -schutz genügen, eine Gefährdungsbeurteilung erhalten haben usw.

Britta2

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Antw:Zwang zum HomeOffice?
« Antwort #4 am: 06.02.2022 11:13 »
Der dann zugewiesene Arbeitsplatz muß aber jeweils der ArbStättV und sonstigen Anforderungen an Arbeitssicherheit und -schutz genügen, eine Gefährdungsbeurteilung erhalten haben usw.

Ja, und wie gesagt - Einhaltung Gleichbehandlungsgrundsatz (siehe hier).
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Gleichbehandlung.html

Sonst: Stichwort Homeofficepflicht (siehe hier).
Beschäftigte sind grundsätzlich verpflichtet, ein vom Arbeitgeber unterbreitetes Angebot zur Arbeit im Homeoffic anzunehmen, sofern iherseits keine Gründe entgegenstehen. Dies können z.B. mangelnde räumliche und technische Gegebenheiten in der Wohnung des Beschäftigten sein. Es genügt eine formlose Mitteilung des Beschäftigten, dass seine persönlichen Umstände Homeoffice nicht zulassen.
https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html;jsessionid=99E24CE6098DC848DF5018E54472C4D8.delivery2-replication

tTt

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Antw:Zwang zum HomeOffice?
« Antwort #5 am: 06.02.2022 16:21 »
Nur ein Laptop auszugeben erfüllt allerdings regelmäßig nicht die Anforderungen an ein Homeoffice.

Ausgestattet mit einem Laptop kann es sich lediglich um mobiles Arbeiten handeln, wird vielerorts aber umgangssprachlich schon als Homeoffice bezeichnet.

Bei echtem Homeoffice muss der Arbeitgeber/Dienstherr entsprechendes Mobiliar und Geräte auf seine Kosten den Beschäftigten zur Verfügung stellen. Die Beschäftigten haben den Nachweis zu erbringen, dass alle ergonomischen Anforderungen eingehalten werden bzw. es muss eine Prüfung/Abnahme durch die Arbeitsschutzbeauftragten erfolgen. Es gelten für das Homeoffice die gleichen Anforderungen wie für die Betriebsstätte.
 
Beim mobilen Arbeiten kann der Arbeitgeber/Dienstherr den Ort nicht festlegen, zudem sind hier Ausnahmen bezüglich der Ergonomie möglich, da es sich beim mobilen Arbeiten üblicher Weise nicht um dauerhafte Büroabwesenheiten handelt. Der Arbeitgeber/Dienstherr kann weitere Kosten für Mobiliar übernehmen, muss es allerdings nicht.

Ob der Arbeitgeber/Dienstherr seine Beschäftigten zum Mobilen Arbeiten zuhause verpflichten kann, ist juristisch bisher nicht abschließend geklärt.

WasDennNun

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Antw:Zwang zum HomeOffice?
« Antwort #6 am: 06.02.2022 16:23 »
Bei echtem Homeoffice muss der Arbeitgeber/Dienstherr entsprechendes Mobiliar und Geräte auf seine Kosten den Beschäftigten zur Verfügung stellen.
Quelle?

XTinaG

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Antw:Zwang zum HomeOffice?
« Antwort #7 am: 06.02.2022 16:24 »
Homeoffice besitzt keine Legaldefinition. Die von tTt aufgestellten Behauptungen treffen jedoch auf Telearbeitsplätze zu.

tTt

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Antw:Zwang zum HomeOffice?
« Antwort #8 am: 06.02.2022 16:56 »
Ob sich eine Unterscheidung von „Homeoffice“ zu „Telearbeitsplätze“ ergibt, ist, wie XTinaG bereits schrieb, auch noch nicht geklärt, ich gehe allerdings davon aus, dass Homeoffice und Telearbeit zu hohen Anteilen Deckungsgleich sein dürften und Gerichte bei etwaigen Rechtsunstimmigkeiten auf die Regelungen von Telearbeitsplätzen zurück greifen werden.
@WasDennNun
Der Arbeitgeber/Dienstherr hat auf seine Kosten entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, gemäß dem deutschen Arbeitsrecht. Für Beamte dürfte gemäß AGG der gleiche Grundsatz gelten bzw. diese können sich darauf berufen. Der Dienstherr hat Ihnen entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.
Es wird natürlich gerade im handwerklichen Bereich Ausnahmen geben, wo eigene Werkzeuge üblich sind. Aber das ist wohl eher die Ausnahme. Und die werden wohl auch eher nicht von Homeoffice betroffen sein.
« Last Edit: 06.02.2022 17:08 von tTt »

WasDennNun

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Antw:Zwang zum HomeOffice?
« Antwort #9 am: 06.02.2022 17:11 »
Ok
HomeOffice wird wie du ja korrekt schreibst oft mit mobilen Arbeiten gleichgesetzt.

Also nur weil man einem Kind einem Namen gibt, resultiert daraus ja nichts.

Also man muss wohl in de rTat unterscheiden, ob eine AG jemanden einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt und es ihm gestattet auch woanders zu arbeiten -> mobiles Arbeiten --> Volksmund derzeit HomeOffice

Oder ob er jemanden dauerhaft (oder größtenteils) zu Hause arbeiten lässt und dem AN keinen fixen Arbeitsplatz mehr zugestanden wird:
Telearbeitsplatz -> das was du oben HomeOffice genannt hast.

Es werden in der Tat diese drei Begriffe munter durcheinander geworfen. Darum meine Frage nach einer Quelle, die evtl. da klarere Definitionen bereitstellt.



XTinaG

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Antw:Zwang zum HomeOffice?
« Antwort #10 am: 06.02.2022 17:16 »
Die gesetzliche Regelung aus dem IfsG wird doch landläufig als "Homeoffice-Pflicht" bezeichnet. Sie lautet: "Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen." Es geht also nicht um die mobile Erbringung der Arbeitsleistung, sondern um die Erbringung in der Wohnung des Arbeitnehmers.

Max

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Antw:Zwang zum HomeOffice?
« Antwort #11 am: 06.02.2022 22:17 »
Homeoffice sehen wir als unbedeutenden Oberbegriff und unterscheiden formal weiterhin mobiles arbeiten und Telearbeit.

Organisator

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Antw:Zwang zum HomeOffice?
« Antwort #12 am: 07.02.2022 08:19 »
Man spricht davon, das sei nun "modern" - ich kenne sowas aus Studiumszeiten wenn manche PC-Pools mal überbelegt waren, aber seither war das undenkbar. Habe ich die letzten Jahre in einer Blase der Glückseligkeit gelebt?
Danke und Gruß
KT

Desksharing, also die Nutzung von Büroarbeitsplätzen von unterschiedlichen Personen, wird durch die stärkeren Nutung mobilen Arbeitens weiter Bedeutung gewinnen. Ist auch insoweit logisch, warum sollten Arbeitsplätze im Büro ungenutzt bleiben. BMF als genehmigende Instanz für den Büroraumbedarf beginnt die Umsetzung mit der Faustformel, dassnur noch 80 % (neuer) Büroflächenbedarf anerkannt wird.

Johann

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Antw:Zwang zum HomeOffice?
« Antwort #13 am: 07.02.2022 09:59 »
Seit Beginn der Pandemie ist meine Behörde Mitarbeiterzahlenmäßig um 25% gewachsen, während exakt 0% neue Büroflächen angemietet wurden. Eine Erweiterung der Büroflächen wird es voraussichtlich auch erstmal nicht geben, da meine Behörde zuletzt großen Aufwand getrieben hat, um den Bedarf "nach Corona"(tm) an Büroflächen berechnen zu können. Durch Mitarbeiterbefragungen hat sich ergeben, dass 90% der Mitarbeiter die Möglichkeit von Homeoffice (Mobile Working / Telearbeit) in Anspruch nehmen wollen würden, 80% sogar regelmäßig mindestens einmal pro Woche. Ca. 25% würden gerne 80-100% von zuhause arbeiten.

Daraufhin wurde jetzt ein Konzept erarbeitet, welches die Mitarbeiter in drei Kategorien einteilt: Mitarbeiter mit <30% HO, 30-50% HO und >50% HO. <30% hat den festen Hauptarbeitsplatz im Büro, 30-50% kann sich aussuchen, ob der Hauptarbeitsplatz zuhause oder im Büro sein soll, je nachdem bleibt ein fester Arbeitsplatz im Büro. >50% hat den Hauptarbeitsplatz zuhause und hat im Büro keinen festen Platz mehr.

Derzeit wird noch eine technische Möglichkeit erarbeitet, durch die für alle ohne festen Büroarbeitsplatz ein Arbeitsplatz im Büro für einen Zeitraum (max. 1 Tag) gebucht werden kann.
Da wir alle mit Laptops ausgestattet sind und aus hygienegründen jeder seine eigene Maus/Tastatur hat, ist das auch kein Problem. Menschen mit besonderen Bedürfnissen (Behinderung/Gesundheitsprobleme und daher bspw. besonderer Stuhl) können trotz >50% HO ihren festen Büroarbeitsplatz behalten.

Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Büros später zu maximal 50% gefüllt sein werden, obwohl es weitaus mehr Mitarbeiter als Büroarbeitsplätze gibt. Das kommt allerdings nicht durch Homeofficezwang zustande, sondern durch freiwillige Nutzung des Heimarbeitsplatzes.

Ich würde mir daher weniger Gedanken darüber machen, dass es aufgrund von Sparmaßnahmen des Arbeitgebers zu einer Homeofficepflicht kommen wird, die wahrscheinlich mit den allermeisten bestehenden Arbeitsverträgen gar nicht umgesetzt werden könnte, da dort in der Regel der Arbeitsort eindeutig in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers angegeben ist. Viel mehr wird der Arbeitgeber darauf setzen, dass relativ viele Beschäftigte das Heimarbeitsangebot annehmen werden. Einige, die zuhause keinen Platz haben oder die es nicht einsehen, für den Arbeitgeber Strom zu zahlen, ausgenommen.

ProfTii

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Antw:Zwang zum HomeOffice?
« Antwort #14 am: 07.02.2022 13:06 »
In dem Zusammenhang hätte ich auch eine Frage:

Mein Dienstherr macht das "HomeOffice"-Angebot unter der Maßgabe, dass der TB bzw. der Beamte sein eigenes Material zur Verfügung stellt und seinen Arbeitsplatz selbst entsprechend der geltenden Vorschriften einrichtet.
Das wird aber tatsächlich niemals überprüft. Wie ist das jetzt wenn mir zuhause mangels eines "sicheren" Arbeitsplatzes etwas passiert (z.B. Rücken kaputt wegen nem schlechten Stuhl). Wer wäre hier dafür verantwortlich? Der AG, der den Arbeitsplatz eigentlich zu überprüfen hätte oder der Beschäftigte der im Zweifel nicht mal Ahnung von den Vorgaben des Arbeitsschutzes hat.

Zweite Frage:
Geht mit der Pflicht des AG ein Angebot zu HO zu machen auch die Verpflichtung einher dem AN zu ermöglichen dieses anzunehmen? (Bsp. AN hat keinen eigenen PC/Laptop - muss der AG dann einen stellen?)