Hatte jemand schon ähnliche Erfahrungen? Lohnt sich bei so etwas eine Klage? Ich gehe mal davon aus, dass man sich bei so etwas die Dienststelle dauerhaft verprellt.
1. Wogegen möchtest du hier klagen? An welcher Stelle wurdest du durch den Hinweis des Personalers in deinen Rechten verletzt? Ich halte es zunächst nicht für zu beanstanden, wenn ein Personaler einen Bewerber anruft und den Hinweis gibt, dass das aufrecht erhalten einer Bewerbung ggf. nicht förderlich ist. Das kann man durchaus als kollegialen Hinweis verstehen.
Wichtig ist, was man mit dieser Information macht und da kommen wir zu 2.
2. Das ist der Punkt an dem du den "türkischen Basar" eröffnen und nicht deiner Bewerbung hinterher trauern solltest. Du bist jetzt in einer starken Position. Anscheinend ist es so, dass die Behörde/Dienststelle sich bereits einen bestimmten Bewerber ausgeschaut hat, dessen Auswahl du jetzt störst. Also sagst du dem Personaler, du bist gern bereit, deine Bewerbung zurückzuziehen, wenn man dir etwas als Gegenleistung anbeitet. Denkbar wären ein bestimmter Wunschdienstposten/Wunscharbeitsplatz, eine Beförderung oder Höhergruppierung, als TB ggf. eine Zulage, etc.
Das war immer nicht unüblich, in den Personalbereichen, in dem ich tätig war und dem Grunde nach auch nicht zu beanstanden. Ggf. würdest du in einem regulären Verfahren die ausgeschriebene Verwendung erhalten, also musst du deine Rücknahme der Bewerbung so teuer wie möglich verkaufen.
Ich kenne auch Fälle, da wurden mit Absicht solche Anrufe im Rahmen von Besetzungsverfahren getätigt, um zu erfahren, welchen Preis die betreffende Person hat.
Das ganze funktioniert natürlich nur, wenn es sich um eine interne Ausschreibung handelt. Bei einer externen Ausschreibung kann man schlecht etwas fordern, wenn man nicht Angehöriger der Behörde/Dienststelle bist.
Ein ehemaliger Personalchef hat einmal zu mir gesagt, Personal ist ein dreckiges Geschäft und genauso ist es auch...