Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > weitere Tarifverträge

TV-BA Vorbeschäftigungszeit für TVÖD VKA/ Bund?

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Chelsea:
Guten Morgen, sehe ich es richtig, dass Beschäftigungszeiten im TV-BA nicht als solche im Sinne des § 34 TVÖD gelten? Die aus TVÖD VKA in den TVÖD Bund aber schon? Oder ist das allein abhängig von der Rechtsform des Arbeitgebers, wenn nicht ausschließlich derselbe TVÖD Anwendung findet? Bin gerade maximal verwirrt..

XTinaG:
Im TVÖD werden bei einem Wechsel als Beschäftigungszeit solche beim vorherigen TVÖD-Arbeitgeber sowie solche beim vorherigen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber anerkannt. Allerdings stellen einige Regelungen lediglich auf die Beschäftigungszeit beim selben Arbeitgeber ab, so etwa bei der Kündigungsfrist.

Chelsea:
Darum frage ich konkret TV-BA und TVÖD VKA/BUnd an..

XTinaG:
Inwiefern wäre „darum“ eine passende Konjunktion an dieser Stelle? Und warum sollte dem TV-BA angesichts meiner Erläuterung der tariflichen Regelungen irgendeine Bedeutung zukommen?

Chelsea:
"Darum" ist (nicht nur: wäre) die passende Konjunktion, weil Deine Antwort inhaltlich lediglich einen Teil des Gesetzestextes widergibt - den habe ich bereits gelesen, kann daraus aber nicht ableiten, ob die Bundesagentur für Arbeit als öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber im Sinne des § 34 zählt oder nicht. Darum (alternativ auch: daher, aus diesem Grund) fragte ich explizit, ob Beschäftigungszeiten im TV-BA (lies: bei der BA) als solche im Sinne des § 34 TVÖD gelten.

Und nein, bzgl. der Kündigungsfrist wird nicht allein auf denselben Arbeitgeber abgestellt, sondern ebenfalls auf Abs. 3 S.3+4 verwiesen, also die Vorbeschäftigung "im Geltungsbereich dieses Tarifvertrages" sowie "bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber".

Wenn Du nicht helfen möchtest, ist das ja in Ordnung, aber so'n Gezickel bringt maximal eines: Dir mehr Beiträge. Wenn Dein Herz daran hängt..

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