Autor Thema: TV-BA Vorbeschäftigungszeit für TVÖD VKA/ Bund?  (Read 2261 times)

Chelsea

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Guten Morgen, sehe ich es richtig, dass Beschäftigungszeiten im TV-BA nicht als solche im Sinne des § 34 TVÖD gelten? Die aus TVÖD VKA in den TVÖD Bund aber schon? Oder ist das allein abhängig von der Rechtsform des Arbeitgebers, wenn nicht ausschließlich derselbe TVÖD Anwendung findet? Bin gerade maximal verwirrt..

XTinaG

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Antw:TV-BA Vorbeschäftigungszeit für TVÖD VKA/ Bund?
« Antwort #1 am: 05.02.2022 10:54 »
Im TVÖD werden bei einem Wechsel als Beschäftigungszeit solche beim vorherigen TVÖD-Arbeitgeber sowie solche beim vorherigen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber anerkannt. Allerdings stellen einige Regelungen lediglich auf die Beschäftigungszeit beim selben Arbeitgeber ab, so etwa bei der Kündigungsfrist.

Chelsea

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Antw:TV-BA Vorbeschäftigungszeit für TVÖD VKA/ Bund?
« Antwort #2 am: 05.02.2022 11:09 »
Darum frage ich konkret TV-BA und TVÖD VKA/BUnd an..

XTinaG

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Antw:TV-BA Vorbeschäftigungszeit für TVÖD VKA/ Bund?
« Antwort #3 am: 05.02.2022 11:12 »
Inwiefern wäre „darum“ eine passende Konjunktion an dieser Stelle? Und warum sollte dem TV-BA angesichts meiner Erläuterung der tariflichen Regelungen irgendeine Bedeutung zukommen?

Chelsea

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Antw:TV-BA Vorbeschäftigungszeit für TVÖD VKA/ Bund?
« Antwort #4 am: 05.02.2022 13:40 »
"Darum" ist (nicht nur: wäre) die passende Konjunktion, weil Deine Antwort inhaltlich lediglich einen Teil des Gesetzestextes widergibt - den habe ich bereits gelesen, kann daraus aber nicht ableiten, ob die Bundesagentur für Arbeit als öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber im Sinne des § 34 zählt oder nicht. Darum (alternativ auch: daher, aus diesem Grund) fragte ich explizit, ob Beschäftigungszeiten im TV-BA (lies: bei der BA) als solche im Sinne des § 34 TVÖD gelten.

Und nein, bzgl. der Kündigungsfrist wird nicht allein auf denselben Arbeitgeber abgestellt, sondern ebenfalls auf Abs. 3 S.3+4 verwiesen, also die Vorbeschäftigung "im Geltungsbereich dieses Tarifvertrages" sowie "bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber".

Wenn Du nicht helfen möchtest, ist das ja in Ordnung, aber so'n Gezickel bringt maximal eines: Dir mehr Beiträge. Wenn Dein Herz daran hängt..

XTinaG

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Antw:TV-BA Vorbeschäftigungszeit für TVÖD VKA/ Bund?
« Antwort #5 am: 05.02.2022 14:15 »
In meiner Antwort wird keinerlei Gesetzestext wiedergegeben. Vielmehr handelt es sich um die Erläuterung der maßgeblichen tariflichen Regelungen. Wenn Du daraus nicht ableiten kannst, "ob die Bundesagentur für Arbeit als öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber im Sinne des § 34 zählt oder nicht", so liegt das wohl nicht an meinen Erläuterungen, sondern vielmehr, daß Du entweder nicht weißt, was ein öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber ist oder welche Rechtsform die Bundesagentur für Arbeit hat. "Beschäftigungszeiten im TV-BA" sind völlig unbeachtlich und auch nicht gleichbedeutend mit solchen bei der BA. All das zeichnet bereits ein erschütterndes Bild von Dir, bis Du Dich dann mit folgender Behauptung
Und nein, bzgl. der Kündigungsfrist wird nicht allein auf denselben Arbeitgeber abgestellt, sondern ebenfalls auf Abs. 3 S.3+4 verwiesen, also die Vorbeschäftigung "im Geltungsbereich dieses Tarifvertrages" sowie "bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber".
intellektuell selbst enlaibst. Oder was glaubst Du, warum § 34 Abs. 1 Satz 2 TVÖD steht: "Im Übrigen beträgt die
Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)"? Weil die Sätze 3 und 4 doch gelten sollen?

Nachdem nun geklärt ist, auf welchem intellektuellen Niveau man ansetzen muß, kann sich nun jemand anders ein paar Sockenpuppen basteln und Dir erklären, daß die Bundesagentur für Arbeit eine KöR ist und welche Rechtsfolgen sich im Hinblick auf die Beschäftigungszeit ergeben.

Chelsea

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Antw:TV-BA Vorbeschäftigungszeit für TVÖD VKA/ Bund?
« Antwort #6 am: 05.02.2022 14:25 »
Oder was glaubst Du, warum § 34 Abs. 1 Satz 2 TVÖD steht: "Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)"? Weil die Sätze 3 und 4 doch gelten sollen?
Nope, sondern weil ich offenbar ne alte Fassung ergoogelt hatte, in der es heißt: "Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3).."

Sorry, dass ich Dich erschüttert habe. Bist Du eigentlich ein Twink von spidx, oder versuchst Du nur, genauso cool zu sein?

XTinaG

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Antw:TV-BA Vorbeschäftigungszeit für TVÖD VKA/ Bund?
« Antwort #7 am: 05.02.2022 14:37 »
Also eine Fassung von vor dem 24.11.2005, als dies rückwirkend zum 13.09.2005, also dem Zeitpunkt seines Abschlusses und vor seinem Inkrafttreten, geändert worden ist. Wie man ein solches Dokument von lediglich historischem Wert angesichts der Prominenz der Websites von VKA und BMI, wo die aktuellen Fassungen bereitgestellt werden, überhaupt auftun kann....

Wer oder was ist "spidx"?

Chelsea

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Antw:TV-BA Vorbeschäftigungszeit für TVÖD VKA/ Bund?
« Antwort #8 am: 06.02.2022 10:30 »
Also eine Fassung von vor dem 24.11.2005, als dies rückwirkend zum 13.09.2005, also dem Zeitpunkt seines Abschlusses und vor seinem Inkrafttreten, geändert worden ist. Wie man ein solches Dokument von lediglich historischem Wert angesichts der Prominenz der Websites von VKA und BMI, wo die aktuellen Fassungen bereitgestellt werden, überhaupt auftun kann....
Ganz einfach, das sind nämlich die ersten beiden Ergebnisse bei Google.

https://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1487
http://www.tarifvertragoed.de/tvoed_paragraf_34

Ich bin kein Jurist und ging davon aus, dass das der korrekte Gesetzestext sein würde. Ob die BA als "Körperschaft des öffentlichen Rechts" kein "öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber" ist, ist mir eben nicht bekannt, aus diesem Grund habe ich hier ja überhaupt erst nachgefragt. Dafür ist das Forum ja da - für Dich offenbar eher dazu, andere zu beleidigen. Schade, wenn Du doch etwas weißt, aber es nicht einfach hilfreich mitteilen kannst.

XTinaG

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Antw:TV-BA Vorbeschäftigungszeit für TVÖD VKA/ Bund?
« Antwort #9 am: 06.02.2022 10:50 »
Tarifverträge sind keine Gesetzestexte. Es sind Verträge. Warum sollte jemand, egal ob Jurist oder nicht, davon ausgehen, daß das, was er auf irgendwelchen obskuren Seiten im Internet ergoogelt hat, korrekt ist?

Deine Frage war aber nicht "Ist die BA ein öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber?", sondern Du fragtest nach "Beschäftigungszeiten im TV-BA". Es dürfte ansonsten aber auch für den Laien schnell erschließbar sein, daß ein Arbeitgeber in der Rechtsform Körperschaft öffentlichen Rechts ein öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber ist.

Ob meine Ausführungen hilfreich sind, hängt vom Empfängerhorizont ab. Da ich nicht aus der Generation "Jeder kriegt einen Preis und wir zählen keine Punkte" stamme, setze ich dafür ein Mindestmaß an Intellekt, Wissen und eigenem Bemühen voraus. Anders als gesamtgesellschaftlich verbreitet üblich, werde ich meine Ansprüche auch nicht absenken, bloß weil jemand ihnen nicht genügt.

Ich habe Dich nicht beleidigt. Ich habe faktenbasierte Werturteile über Dich gefällt. Das mag Deine Gefühle verletzen. Aber das ist allein Dein Problem.