Hallo, seit Januar diesen Jahres ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer, der eine private Altervorsorge in Form einer Entgeltumwandlung hat, die eingesparte Summe der Sozialbeiträge, mind 15%oben drauf zu zahlen und dies mit in den Vertrag einfliesen zu lassen. Dies gillt für alle Arbeitgeber in allen Bereichen.
Angeblich ist der öffenliche Dienst bedingt durch eine Tarifverhandlung dazu momentan nicht verplichtet. Hat jemand damit Erfahrung, weiss jemand, wo dies im Tarifvertrag TVÖD/Bund steht. Vielen Dank.