Autor Thema: Freiwillige Rückkehr in niedrigere Gruppierung möglich?  (Read 1820 times)

Stuhlkreis

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Guten Tag zusammen,

nach längerem stöbern im Internet und teilweise hier im Forum, dachte ich mir ich finde am besten eine Antwort auf meine Fragen wenn ich diese direkt hier stelle. Vielleicht gibt es Leute die damit bereits Erfahrung gemacht haben.

Es geht um folgendes.....
Ist es möglich, nachdem man seit ca. einem Jahr z.B. in der EG 8 sitzt, sich auf eine niedrigere Entgeltgruppe (beispielsweise EG 7) zu bewerben? Die Gründe seien mal dahin gestellt. Mir geht es nur darum ob es generell
möglich wäre.

Darüber hinaus würde mich interessieren, wenn man sich nun ganz normal sich auf eine Stelle beworben und diese besetzt hat, ob es eine gewisse "Verweildauer" gibt (abgesehen von der Probezeit), bis man sich weiter bewerben darf? Ob nun auf eine niedrigere EG oder gleichwertig auf eine andere EG 8.

Ich bin für jede hilfreiche Antwort dankbar!

MfG



XTinaG

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Ja. Nein. Auch die Annahme zur Probezeit ist unzutreffend.

WasDennNun

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Ist es möglich, nachdem man seit ca. einem Jahr z.B. in der EG 8 sitzt, sich auf eine niedrigere Entgeltgruppe (beispielsweise EG 7) zu bewerben? Die Gründe seien mal dahin gestellt. Mir geht es nur darum ob es generell
möglich wäre.
Ja, natürlich. Selbst beim selben AG kann man das machen.
Zitat
Darüber hinaus würde mich interessieren, wenn man sich nun ganz normal sich auf eine Stelle beworben und diese besetzt hat, ob es eine gewisse "Verweildauer" gibt (abgesehen von der Probezeit), bis man sich weiter bewerben darf? Ob nun auf eine niedrigere EG oder gleichwertig auf eine andere EG 8.
Probezeit gibt es nur, wenn man den AG wechselt.
Bei einem Wechsel beim gleichem AG gibt es keine "Probezeit" die irgendwas bewirken würde.
KSchG bleibt ja unberührt.
Der AG könnte dir die Aufgabe zunächst nur vorübergehend übertragen und es Probezeit nennen, mehr nicht.

Und man darf sich so oft, so viel und an wen auch immer permanent und parallel bewerben, da gibt es keine tariflichen oder gesetzlichen Regelungen zu.
Wie so etwas von Personalern bewertet wird und ob man sich seine Chancen damit verhagelt ist etwas anderes.