Autor Thema: Angestelltenlehrgang 2 - Schwierigkeit  (Read 12723 times)

ProfTii

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Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Schwierigkeit
« Antwort #15 am: 08.02.2022 11:11 »
Wer nicht die beste Quote aus aufgewendeter "Lehrzeit" und Vergütung wählt, sollte seine eigene Karriereweg hinterfragen.  ;)

Das kommt aber immer darauf an, mit wem man seine Quote vergleicht. Im Vergleich zu Jeff Besoz dürfte unser aller Quote ziemlich bescheiden aussehen ;)

FGL

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Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Schwierigkeit
« Antwort #16 am: 08.02.2022 14:07 »
Wer nicht die beste Quote aus aufgewendeter "Lehrzeit" und Vergütung wählt, sollte seine eigene Karriereweg hinterfragen.  ;)

Das kommt aber immer darauf an, mit wem man seine Quote vergleicht. Im Vergleich zu Jeff Besoz dürfte unser aller Quote ziemlich bescheiden aussehen ;)
Jeff Bezos hatte ein Grundgehalt von ca. $ 90.000,- jährlich. Dazu Boni usw., die ihn auf ein jährliches Gehalt von ca. $ 1.6 Mio. gebracht haben. Da gibt es bessere Beispiele. Spitzensportler zum Beispiel.

BAT

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Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Schwierigkeit
« Antwort #17 am: 08.02.2022 14:22 »

Jeff Bezos hatte ein Grundgehalt von ca. $ 90.000,- jährlich. Dazu Boni usw., die ihn auf ein jährliches Gehalt von ca. $ 1.6 Mio. gebracht haben. Da gibt es bessere Beispiele. Spitzensportler zum Beispiel.

Es ging um das Verhältnis Lehrzeit vs. Einkommen. Wenn man bei Spitzensportler das Training in die Lehrzeit einbezieht dürfte die Quote hier miserabel sein.  ;)

Kommunalgenie

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Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Schwierigkeit
« Antwort #18 am: 08.02.2022 14:26 »
Also ähnlich wie schon der AI sind diese Kollegen einfach nicht auf Augenhöhe mit Leuten, welche eine "normale" Ausbildung und Qualifikation genossen haben. Da den AII Leuten teilweise sogar Mitarbeiterführung übertragen wird, habe ich regelmäßig mit diesen zu tun. Sie glänzen mit wenig Fachwissen. Art 20 III GG ist Ihnen völlig fremd, lieber machen sie alles wie es für sie am einfachsten ist. Sprechen immer wieder auf kommunaler Ebene von einer Legislative und Abgeordneten. Diese "Kollegen" sind mühsam und erschweren die Arbeit.
Demnach scheint nach meinen Erfahrungen der AII ein ziemlich simpler Lehrgang zu sein.

Deine Ausführungen ermöglichen keinerlei zulässigen Rückschluss auf die Schwierigkeit des AL II.
Deine Beobachtungen bzgl. der Güte der AL II Kollegen sind ebenso belanglos, da es von der Sorte auch genügend mit "normaler" Ausbildung und Qualifikation gibt (und das weißt du auch).
Meiner Erfahrung nach sind die Behörden sogar überwiegend durchsetzt mit Low-Performern mit "normaler" Ausbildung und Qualifikation wohingegen die meisten AL II Absolventen ein strenges Auswahlverfahren innerhalb ihres Arbeitgebers durchlaufen haben.

Doch ermöglichen Sie. Ich habe hier lediglich meine Erfahrungen zum Schwierigkeitsgrad dargelegt. Zumindest im Kommunalrecht, Haushaltsrecht und Verwaltungsrecht ist dieser nicht besonders hoch, aber vielleicht ist Genderrecht schwieriger. Das liegt mir nämlich gar nicht.

Schokobon

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Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Schwierigkeit
« Antwort #19 am: 08.02.2022 14:35 »
Inwiefern ließen deine persönlichen Erfahrungen Rückschlüsse auf die Schwierigkeit des AL II zu?
Kommt dir in den Sinn, dass die Absolventen in der Arbeit eine andere Leistung abrufen als sie es damals im Kurs getan haben?
Könnte das mit dem Arbeitsumfeld und damit wiederum an den aktuellen Vorgesetzten der Absolventen liegen, die überwiegend dem höheren Dienst angehören?

TVÖD 2020

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Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Schwierigkeit
« Antwort #20 am: 08.02.2022 15:27 »
Vielen Dank für die (zum Teil) sehr hilfreichen Antworten. Das der Lehrgang, wahrscheinlich zu großen Teilen online stattfinden wir ist mir bewusst. Kommt mir jedoch privat deutlich entgegen. Meine Anfahrt zu allen Studieninstituten beträgt überall über eine Stunde Autofahrt.

Kann ich mich nach Euren Einschätzungen denn vor Beginn des Lehrgangs in irgendeiner Form bereits etwas vorbereiten? Oder meint ihr ich soll es auf mich zukommen lassen?

Vielen Dank noch mal.

Schokobon

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Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Schwierigkeit
« Antwort #21 am: 08.02.2022 16:04 »
Es dürfte nicht schaden nochmal alle Grundlagen aus der Ausbildung VfA aufzufrischen. Insbesondere die Rechtsgebiete, mit denen man nach der Ausbildung nichts mehr zu tun hatte. Also vermutlich fast alle.

ProfTii

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Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Schwierigkeit
« Antwort #22 am: 10.02.2022 10:43 »
Würde ich jetzt auch zur raten. Vor allem dürften alte Fallbearbeitungen helfen wieder in die Prüfweise zurückzufinden.
Ansonsten sind die Module in der Regel so aufgebaut, dass es zu Anfang eine Einführung/Auffrischung gibt, die die Basics wieder draufpacken soll.

ProfTii

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Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Schwierigkeit
« Antwort #23 am: 10.02.2022 10:46 »
Es ging um das Verhältnis Lehrzeit vs. Einkommen. Wenn man bei Spitzensportler das Training in die Lehrzeit einbezieht dürfte die Quote hier miserabel sein.  ;)

Aber wieso sollte man das tun? Das Training gehört zur bezahlten Arbeitszeit. Höchstens die Zeit in der Jugend und Fußballschule würde ich noch hier sehen.
Sonst müsstest du ja bei nem Bürojob jede Nachfrage oder Recherche zum zu bearbeitenden Fall zur Lehrzeit zählen

BAT

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Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Schwierigkeit
« Antwort #24 am: 10.02.2022 11:08 »
Das ist doch auch randständig. Aufwand und Nutzen durch einen AII dürften am regulären Arbeitsmarkt kaum zu übertreffen sein. Zumindest wenn man die E11 und höher erreicht.

Michael77

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Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Schwierigkeit
« Antwort #25 am: 11.02.2022 09:03 »
Ganz ehrlich, mach dir keinen Stress...
Im AL II hast du den großen Vorteil, dass du Klausuren nach einem bestimmten Lernfortschritt schreibst und diese Klausur von deinem Dozenten gestellt wird. Das finde ich einen großen Vorteil gegenüber dem Studium / Aufstieg. Dort werden die Klausuren landesweit gestellt und einer der eingereichten Vorschläge wird gezogen. Im Endeffekt kann der Dozent in der Vorlesung also auch nur aus der Erfahrung heraus erahnen, wo er die Schwerpunkte zu setzen hat. Ebenso gibt es beim Studium / Aufstieg Prüfungswochen, es ist also Bulimielernen angesagt. Mein Rat an dich: fang für die Klausur rechtzeitig an zu lernen. Ich habe den Aufstieg letztes Jahr beendet und habe das lernen gerne mal aufgeschoben, sodass ich für die 3-5 Klausuren grade mal 1,5 - 2 Wochen zum lernen hatte.

Mach dir also keinen Kopf, das wird schon!


Also das die Klausuren in Niedersachsen von den Dozenten gestellt werden stimmt so nicht. Seit dem letzten Jahr werden die landesweit einheitlich vorgegeben. Also kommt es auf den Dozenten an wie er den Stoff vermittelt. Und das NSI in Niedersachsen ist tatsächlich ne Katastrophe. An der Umsetzung im Onlineunterricht hakt es oft. Und manche Dozenten kümmern sich lieber während des Unterrichts um Ihre Kinder oder den Haushalt als den Stoff zu vermitteln, und das bei Fächern wie z.B. Privatrecht. Ich selbst habe zwar noch keinen Lehrgang besucht, aber ich habe bei Kollegen Videos gesehen wo ich das ganze mit Erschrecken feststellen konnte.

Ich will keine Angst machen, aber dem sollte man sich auch bewusst sein. Ich selbst werde muss aufgrund meiner derzeit ausgeübten Tätigkeit den A2 auch im nächsten Jahr machen (müssen) und ich habe da richtig Angst vor. Ich bin Mitte 40 und meine Ausbildung liegt entsprechend 20 Jahre zurück. Und wenn ich Kollegen spreche, die das Ganze hinter sich haben gehen die Meinungen auseinander. Die "Jüngeren" sagen eher: Alles locker. Die "Älteren" sagen, hätte ich das gewusst, hätte ich den A2 nicht gemacht. 10 Monate lernen ohne Pause:-( Leider bin ich von natur aus auch noch lernfaul und für mich ist das was auf mich zukommt komplett neu. Vielleicht kann man mir die Angst auch ein wenig nehmen.

ProfTii

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Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Schwierigkeit
« Antwort #26 am: 11.02.2022 10:04 »
Das ist doch auch randständig. Aufwand und Nutzen durch einen AII dürften am regulären Arbeitsmarkt kaum zu übertreffen sein. Zumindest wenn man die E11 und höher erreicht.

Grundsätzlich sehe ich das auch so. Prämisse ist nur, ob man da auch hin will und kommt. der Wechsel von der 9a zur 9c lohnt sich dahingegen nicht wirklich, vor allem wenn einem der Stoff des Lehrgangs nicht besonders leicht fällt, heißt mit hohem Aufwand verbunden ist.
Fällt einem der Stoff extrem leicht, ergibt sich in den meisten Fällen sowieso kein Aufwand, eher sogar noch eine Reduzierung, da in der Zeit das bisherige Entgelt in voller Höhe weitergezahlt wird.

Organisator

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Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Schwierigkeit
« Antwort #27 am: 11.02.2022 12:52 »
Grundsätzlich sehe ich das auch so. Prämisse ist nur, ob man da auch hin will und kommt. der Wechsel von der 9a zur 9c lohnt sich dahingegen nicht wirklich, vor allem wenn einem der Stoff des Lehrgangs nicht besonders leicht fällt, heißt mit hohem Aufwand verbunden ist.
Fällt einem der Stoff extrem leicht, ergibt sich in den meisten Fällen sowieso kein Aufwand, eher sogar noch eine Reduzierung, da in der Zeit das bisherige Entgelt in voller Höhe weitergezahlt wird.

Unabhängig vom Entgelt ändert sich auch die Tätigkeit im erheblichen Maße. Es wäre daher noch wichtiger zu betrachten, ob die höherwertige Tätigkeit einem auch liegt!

Börnie

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Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Schwierigkeit
« Antwort #28 am: 11.02.2022 13:00 »
Das ist doch auch randständig. Aufwand und Nutzen durch einen AII dürften am regulären Arbeitsmarkt kaum zu übertreffen sein. Zumindest wenn man die E11 und höher erreicht.

Grundsätzlich sehe ich das auch so. Prämisse ist nur, ob man da auch hin will und kommt. der Wechsel von der 9a zur 9c lohnt sich dahingegen nicht wirklich, vor allem wenn einem der Stoff des Lehrgangs nicht besonders leicht fällt, heißt mit hohem Aufwand verbunden ist.
Fällt einem der Stoff extrem leicht, ergibt sich in den meisten Fällen sowieso kein Aufwand, eher sogar noch eine Reduzierung, da in der Zeit das bisherige Entgelt in voller Höhe weitergezahlt wird.

Insbesondere ist mit einer EG 11 in vielen Fällen auch eine Leistungsposition verbunden. Das sollte man auch immer im Hinterkopf haben, ob man hierzu im Zweifel bereit und geeignet für ist.
Aber ich denke trotzdem, dass man den Lehrgang - am Besten so früh wie möglich - machen sollte.
Ich bin so froh, dass ich diesen Lehrgang schon mit 23 Jahren anfangen durfte und mit 26 Jahren abschließen konnte.

Steffi

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Antw:Angestelltenlehrgang 2 - Schwierigkeit
« Antwort #29 am: 22.02.2022 10:45 »
Also ähnlich wie schon der AI sind diese Kollegen einfach nicht auf Augenhöhe mit Leuten, welche eine "normale" Ausbildung und Qualifikation genossen haben. Da den AII Leuten teilweise sogar Mitarbeiterführung übertragen wird, habe ich regelmäßig mit diesen zu tun. Sie glänzen mit wenig Fachwissen. Art 20 III GG ist Ihnen völlig fremd, lieber machen sie alles wie es für sie am einfachsten ist. Sprechen immer wieder auf kommunaler Ebene von einer Legislative und Abgeordneten. Diese "Kollegen" sind mühsam und erschweren die Arbeit.
Demnach scheint nach meinen Erfahrungen der AII ein ziemlich simpler Lehrgang zu sein.
Mit Verlaub: Das scheint mir eine blödsinnige Pauschalisierung zu sein.

Zum Topic: Ich habe den Angestelltenlehrgang II im letzten Jahr abgeschlossen. Niedersachsen, nebendienstlich, incl. Umstellung von Präsenzlehre auf Online-Lehre dank Pandemie. Meine Ausbildung war zu Beginn des Lehrgangs 20 Jahre her. Ich hatte vom aktuellen Haushaltsrecht und bspw. vom TVöD nur wenig Ahnung. Wenn man gerade in den Fächern, von denen man weiß, dass sie sich nach der Ausbildung geändert haben, ein wenig vorarbeitet und sich schon mal das ein oder andere Buch zulegt, kann man nach einer gewissen Einarbeitungszeit mit dem "jungen Gemüse" mithalten.

Während meiner Schulzeit konnte ich von mir behaupten, dass mir das Wissen mehr oder weniger zugeflogen ist. Dies war beim A II nicht der Fall. Hier ist definitiv LERNEN angesagt.