Also ähnlich wie schon der AI sind diese Kollegen einfach nicht auf Augenhöhe mit Leuten, welche eine "normale" Ausbildung und Qualifikation genossen haben. Da den AII Leuten teilweise sogar Mitarbeiterführung übertragen wird, habe ich regelmäßig mit diesen zu tun. Sie glänzen mit wenig Fachwissen. Art 20 III GG ist Ihnen völlig fremd, lieber machen sie alles wie es für sie am einfachsten ist. Sprechen immer wieder auf kommunaler Ebene von einer Legislative und Abgeordneten. Diese "Kollegen" sind mühsam und erschweren die Arbeit.
Demnach scheint nach meinen Erfahrungen der AII ein ziemlich simpler Lehrgang zu sein.
Mit Verlaub: Das scheint mir eine blödsinnige Pauschalisierung zu sein.
Zum Topic: Ich habe den Angestelltenlehrgang II im letzten Jahr abgeschlossen. Niedersachsen, nebendienstlich, incl. Umstellung von Präsenzlehre auf Online-Lehre dank Pandemie. Meine Ausbildung war zu Beginn des Lehrgangs 20 Jahre her. Ich hatte vom aktuellen Haushaltsrecht und bspw. vom TVöD nur wenig Ahnung. Wenn man gerade in den Fächern, von denen man weiß, dass sie sich nach der Ausbildung geändert haben, ein wenig vorarbeitet und sich schon mal das ein oder andere Buch zulegt, kann man nach einer gewissen Einarbeitungszeit mit dem "jungen Gemüse" mithalten.
Während meiner Schulzeit konnte ich von mir behaupten, dass mir das Wissen mehr oder weniger zugeflogen ist. Dies war beim A II nicht der Fall. Hier ist definitiv LERNEN angesagt.