Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung TVöD-P
itseme:
Hallo zusammen,
in der Pflege geht aktuell ja die Post ab durch die neue Tariftreueregelung.
Nun zu besagter Problematik:
Aktuell ein privat geführter ambulanter Pflegedienst mit überwiegend 3 jährig examinierten Krankenschwestern und ein paar MFAs.
Eingruppierung laut TVöD-P die KS mind. in E 7 und die MFAs in E 5.
Nun ist es ja unzulässig jemanden aufgrund dieser Tatsache weniger zu bezahlen, weshalb wir alle Mitarbeiterinnen höher eingruppieren müssen.
Kann dies zu Problemen führen oder ist eine "übertarifliche" Eingruppierung rechtlich unbedenklich?
Ich hoffe auf hilfreiche Antworten.
Gruß
XTinaG:
Tarifverträge regeln lediglich Mindestarbeitsbedingungen. Der größte Irrtum besteht bereits in der Annahme, Ihr würdet eingruppieren. Das ist grundfalsch. Tarifbeschäftigte sind vielmehr unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert.
itseme:
Es ist mir schon klar, dass ich selbst nicht eingruppiere sondern die Eingruppierung laut Qualifikation und Vorgabe geschieht.
Das ist aber nicht das Thema.
Mein Problem ist, dass wir bisher mehr gezahlt haben, als es dir Eingruppierung vorsieht und das rechtlich nicht durchführbar ist. Zudem will ich ja die Mitarbeiter behalten und nicht vergraulen.
XTinaG:
Du schriebst:
--- Zitat von: itseme am 06.02.2022 17:32 ---weshalb wir alle Mitarbeiterinnen höher eingruppieren müssen.
Kann dies zu Problemen führen oder ist eine "übertarifliche" Eingruppierung rechtlich unbedenklich?
--- End quote ---
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien, noch geschieht sie „laut Qualifikation und Vorgabe“. Die Tarifbeschäftigten sind unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert, sie werden nicht eingruppiert. Und sie sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Tarifverträge definieren Mindestarbeitsbedingungen. Eine davon ist das Entgelt. Das Mindestentgelt ergibt sich im TVÖD aus der Entgeltgruppe und Stufe der Entgelttabelle, in die der Tarifbeschäftigte eingruppiert ist.
Mithin ist das Problem, das Du behauptest zu haben, eines, das so nicht existiert.
itseme:
In Ordnung. Danke für die widerkehrende Belehrung.
Dein Wissen darüber, dass ich mich anscheinend falsch ausdrücke ist hier allerdings nicht zielführend.
Dann stelle ich die Frage anders:
In welche Entgeltgruppe kommt laut TVöD-P eine KS sowie eine MFA und was mache ich, wenn dieses Entgelt geringer ist als das bisherige über einen Hausvertrag?
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