[Allg] Corona Sonderzahlung 1300€

Begonnen von Leinad24, 06.02.2022 20:33

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Leinad24

Guten Abend,
Bis zum 02.02.2022 (seit 2019) habe ich als Angestellte gearbeitet E11(TV-L). Jetzt arbeite ich als Beamter- die gleiche Stelle und Arbeitgeber. Ich wollte nur kurz fragen: werde ich die Coronazahlung 1300€ kriegen?

calmac

Nein. Es bestand kein Beamtenverhältnis zum 29.11.2021.

Leinad24

Aber die Angestellte kriegen auch die Zahlung. Zum 29.11 habe ich als Angestellte gearbeitet (TV-L).

calmac

Als Beamter erhält man die Sonderzahlung nicht, weil die Gesetzesvorlage eine Sonderzahlung nur vorsieht, wenn man zum 29.11.21 Beamter war.

calmac

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/informationen-zur-corona-praemie-im-tv-l


"Informationen für ausgeschiedene Beschäftigte

Für Personen, die am 29.11.2021 beschäftigt waren, besteht trotzdem Anspruch auf die Corona-Prämie solange die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte teilen Sie uns unbedingt mit, falls Sie Ihre Bankverbindung nach Ausscheiden geändert haben, damit wir Ihnen die Corona-Prämie auszahlen können.
Für Personen, die vor dem 29.11.2021 das Beschäftigungsverhältnis beendet haben, besteht dieser Anspruch nicht."

Leinad24

@calmac Dann sollte ich es auch kriegen. Ich war am 29.11.2021 beschäftigt.

was_guckst_du

..es ist richtig, dass er aus seinem Beamtenverhältnis keinen Anspruch ableiten kann.

..als am 29.11.2021 nach dem TV-L Beschäftigter bekommt er sie aber als (ehemaliger) TV-Ler nachgezahlt...die würde er schließlich auch erhalten, wenn er statt ins Beamtenverhältnis in die Privvatwirtschaft gegangen war...

..die Voraussetzungen waren am Stichtag erfüllt
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

calmac

Das ist richtig und das habe ich im 2. Thread des Threaderstellers im richtigen Unterforum, nämlich TV-L, gepostet.

was_guckst_du

..ach so...die Voraussetzung zum Erhalt der Sonderzahlung ist unter anderem das Posten im richtigen Unterforum ;D ;D ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Leinad24

Zitat von: calmac in 06.02.2022 21:32
Nein. Es bestand kein Beamtenverhältnis zum 29.11.2021.


Also JA. :)