Autor Thema: Mitarbeiter-, Probezeit-, Feedbackgespräch - Ablauf ...? Fristen ...?  (Read 3434 times)

cash

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Hallo,

ich hatte Anfang Januar ein Probezeitgespräch, das nach 3 Monaten im Hause geführt werden muss.

Gespräch war zu Ende und ich habe danach nie wieder was gehört.

Soweit so gut.

Ich war vorher nie im ÖD.

Bei meinem letzten AG in der Privaten wars so, jedes halbe Jahr Mitarbeitergespräch, neben dem üblichen Blabla wurden auch berufliche Ziele, nächste Schritte ... festgehalten. Ich bekam den Fragebogen zum Gegenlesen und unterzeichnete den und bekam ne Kopie, u.a. fürs nächste Gespräch, um zu sehen, ob das alles so lief usw. usf.

Ist das im ÖD nicht so?

Traue mich ja gar nicht zu fragen an der Arbeit.

In der PA müsste der Fragebogen ja schon abgeheftet sein, oder!? Oder wie lang darf es dauern, bis der in der PA landen muss? Gibts da Fristen?

Würde schonmal gerne wissen, ob meine Vorgesetzte das da reingeschrieben hat, was wir besprochen und ob sie auch ihr verbales gutes Feedback an mich so schriftlich festgehalten hat.

Bedarf es eines Vier-Augen-Prinzips dieses Fragebogens, muss und darf ich also im ÖD auch sehen, was da die Vorgesetzte reingeschrieben hat, um es dann abzuzeichnen?

Danke.

Gruß

Max

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 611
Probezeitgespräche und Mitarbeitergespräche sind bei uns verschiedene Abläufe.
Protokolle der Mitarbeitergespräche bleiben bei den Teilnehmern und der Mitarbeiter entscheidet ob sie anderen ausgehändigt werden dürfen.
Protokolle der Probezeitgespräche gehen nicht an den Mitarbeiter (ich gehe davon aus,  dass man Einsicht nehmen könnte,  weiß das aber nicht).

XTinaG

  • Gast
Warum glaubt jemand, im öffentlichen Dienst wären Abläufe bei den weit über 10.000 unterschiedlichen Arbeitgebern identisch? Es gibt ja auch nicht die Erwartungshaltung, alle privatrechtlich organisierten Arbeitgeber wären in ihren internen Abläufen identisch. Die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst haben kaum mehr miteinander gemein als ihre öffentlich-rechtliche Rechtsform.

Johann

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 754
Bei uns gibts eigentlich nur dann ein Probezeitgespräch nach 3 Monaten, wenn der Mitarbeiter sich nicht so gut macht und ggf. gekündigt werden könnte, um ihm eine Chance zu geben, sich zu bessern.

Ansonsten müssten hier laut Dienstvereinbarung auch alle zwei Jahre Mitarbeitergespräche geführt werden. Seit ich hier arbeite, hatte ich sowas allerdings noch gar nicht, obwohl es eigentlich hätte passieren sollen.
Stört mich aber nicht weiter, weil mein Chef sowieso nicht so richtig weiß, was ich bzw. meine Kollegen genau machen. Wir besprechen das eigentlich immer in unserem 5-Personen-Kreis und höchstens unser Teilfachgebietsleiter weiß ungefähr, was wir hier so treiben.

Von anderen weiß ich allerdings, dass das im Prinzip dann nur einmal ein 30-60 Minuten Gespräch zwischen dem Mitarbeiter und dem Chef ist, in dem eigentlich nur drüber gesprochen wird, welche Aufgaben tagtäglich wahrgenommen werden, welche Schwierigkeiten es dabei gibt, wie der subjektive Eindruck ist und falls es etwas ermahnungswürdiges gibt, wird das auch noch genannt. Im Anschluss gibts davon ein Protokoll das von beiden unterzeichnet wird und in die Personalakte kommt.

Aber wie gesagt, das scheint nicht nur von Arbeitgeber zu Arbeitgeber bzw. Behörde zu Behörde unterschiedlich zu sein, sondern sogar von Chef zu Chef.

maide

  • Gast
Bei mir in der Behörde ist es bei den Tarifbeschäftigten so, dass diese bei Neueinstellung nach 3 Monaten ein Gespräch haben, um zu besprechen, wie der Beschäftigte die Aufgaben etc. wahrgenommen hat und natürlich auch, wie der Vorgesetzte die Leistung wahrgenommen hat. Nach 6 Monaten gibt es dann ein Probezeit-Abschlussgespräch, quasi mit den gleichen Inhalten, wie beim 3-Monatsgespräch mit dem Hinweis, dass die Probezeit erfolgreich bestanden wurde (im best Case natürlich). Das Bestehen wird dann auch formal schriftlich festgehalten und kommt in die Personalakte.

Danach müsste es eigentlich einmal jährlich ein Personal(entwicklungs)gespräch geben, allerdings muss das schon aktiv von Beschäftigten gefordert werden. Besteht er nicht darauf, dann findet kein Gespräch statt. Ausnahmen vom jährlichen Gespräch sind natürlich immer ad hoc Gespräche, die durch den Vorgesetzten oder Beschäftigten bei Problemen etc. angesetzt werden können. Protokolliert wird da aber eigentlich nichts, außer der Beschäftigte besteht darauf bzw. protokolliert selbst mit.