Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Verpflegungskostenmehraufwand für Dienstreisen
Josie:
Hallo zusammen,
ich bin neu hier, also entschuldige ich mich im Voraus, falls ich bestimmte Sachen falsch verstehe.
Ich bin Doktorand in Bayern und eine Dienstreise in die Schweiz ist für einen Monat geplant. Da die Lebenshaltungskosten in der Schweiz um einiges teurer sind als in Deutschland, wollte ich wissen, ob mir eine Verpflegungspauschale zusteht. Ich habe die Pauschalbeträge gefunden, aber auch gelesen, dass es für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes andere Beträge gibt, wenn ich das richtig verstanden habe. Und ist es richtig, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist die Pauschale auszuzahlen, da man die später auch in der Steuererklärung geltend machen kann? Das wäre nur eventuell recht viel Geld, das man dann für die Reise quasi vorstrecken muss.
Vielen Dank schon einmal für Antworten und Hilfe,
Josie
XTinaG:
Das dürfte das bayrische LRKG regeln.
Josie:
Danke :)
MaryPoppins:
In welchem Anlass findet diese Dienstreise statt? Hospitation, Praktikum...???
Josie:
Es ist ein Forschungsaufenthalt, um eine neue Methode zu lernen. Macht das einen Unterschied?
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