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Verzicht auf tarifliche Ausschlussfrist möglich?

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WasDennNun:
Schon cool, jahrelang werden MA betrogen und jetzt haben sie Angst diesen Schaden zu korrigieren.
Anzeige wegen Betrug könnte diese Menschen ja vielleicht helfen.
Was sagt eigentlich die lokale Presse zu  dem Skandal?

Saggse:

--- Zitat von: WasDennNun am 08.02.2022 07:41 ---Schon cool, jahrelang werden MA betrogen und jetzt haben sie Angst diesen Schaden zu korrigieren.
Anzeige wegen Betrug könnte diese Menschen ja vielleicht helfen.
Was sagt eigentlich die lokale Presse zu  dem Skandal?

--- End quote ---
Angenommen, es liegt tatsächlich ein Betrug o.ä. vor - könnte man dann nicht argumentieren, die Einrede der tariflichen Ausschlussfrist wäre rechtsmissbräuchlich.

Organisator:

--- Zitat von: Saggse am 08.02.2022 14:09 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 08.02.2022 07:41 ---Schon cool, jahrelang werden MA betrogen und jetzt haben sie Angst diesen Schaden zu korrigieren.
Anzeige wegen Betrug könnte diese Menschen ja vielleicht helfen.
Was sagt eigentlich die lokale Presse zu  dem Skandal?

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Angenommen, es liegt tatsächlich ein Betrug o.ä. vor - könnte man dann nicht argumentieren, die Einrede der tariflichen Ausschlussfrist wäre rechtsmissbräuchlich.

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Nein, wieso? Mann kann sich ja dann am Betrüger schadlos halten. Ansonsten wäre dem Betrogenen auch vorzuhalten, den Betrug nicht vorher entdeckt zu haben. Die Berechnungsgrundlagen sind allgemein zugänglich, man hätte nachrechnen können.

Saggse:

--- Zitat von: Organisator am 08.02.2022 14:14 ---Nein, wieso? Mann kann sich ja dann am Betrüger schadlos halten. Ansonsten wäre dem Betrogenen auch vorzuhalten, den Betrug nicht vorher entdeckt zu haben. Die Berechnungsgrundlagen sind allgemein zugänglich, man hätte nachrechnen können.

--- End quote ---
Ich hatte den umgekehrten Fall im Hinterkopf:

Ein Angestellter kriegt plötzlich jeden Monat das doppelte Gehalt ausgezahlt und weist seinen Arbeitgeber nicht darauf hin. Das ist natürlich kein Betrug, aber eine grobe Pflichtverletzung, und die Berufung auf die tarifliche Ausschlussfrist wäre rechtsmissbräuchlich - obwohl der Arbeitgeber es selber hätte merken können.

Ausschlaggebend für die Beurteilung in diesem Fall ist die Frage, ob der Arbeitnehmer den Irrtum gemerkt hat bzw. hätte merken müssen! (Deswegen auch das Extrembeispiel. Ein Arbeitnehmer wird normalerweise nicht merken, wenn er geringfügig zuviel Gehalt bekommt...) Wenn die Verwaltung gegenüber dem Gemeinderat eingesteht, dass sie den Fehler gemerkt und verschwiegen hat oder hätte merken müssen, wüsste ich nicht, warum dieses Argument hier nicht greifen müsste. (Ersteres wiederum könnte freilich weitere Kreise ziehen gegen den Angestellten, der den Fehler verschwiegen hat...)

Organisator:

--- Zitat von: Saggse am 08.02.2022 14:32 ---
--- Zitat von: Organisator am 08.02.2022 14:14 ---Nein, wieso? Mann kann sich ja dann am Betrüger schadlos halten. Ansonsten wäre dem Betrogenen auch vorzuhalten, den Betrug nicht vorher entdeckt zu haben. Die Berechnungsgrundlagen sind allgemein zugänglich, man hätte nachrechnen können.

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Ich hatte den umgekehrten Fall im Hinterkopf:

Ein Angestellter kriegt plötzlich jeden Monat das doppelte Gehalt ausgezahlt und weist seinen Arbeitgeber nicht darauf hin. Das ist natürlich kein Betrug, aber eine grobe Pflichtverletzung, und die Berufung auf die tarifliche Ausschlussfrist wäre rechtsmissbräuchlich - obwohl der Arbeitgeber es selber hätte merken können.

Ausschlaggebend für die Beurteilung in diesem Fall ist die Frage, ob der Arbeitnehmer den Irrtum gemerkt hat bzw. hätte merken müssen! (Deswegen auch das Extrembeispiel. Ein Arbeitnehmer wird normalerweise nicht merken, wenn er geringfügig zuviel Gehalt bekommt...) Wenn die Verwaltung gegenüber dem Gemeinderat eingesteht, dass sie den Fehler gemerkt und verschwiegen hat oder hätte merken müssen, wüsste ich nicht, warum dieses Argument hier nicht greifen müsste. (Ersteres wiederum könnte freilich weitere Kreise ziehen gegen den Angestellten, der den Fehler verschwiegen hat...)

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Weil es unterschiedliche Tatbestände / Rechtswege sind. Der hier "betrogene" Mitarbeiter macht seinen korrekten Entgeltanspruch geltend und erhält - wegen der tariflichen Ausschlussfrist - nur die letzten sechs Monate.
Der darüber hinausgehende Anspruch wäre im Rahmen des Schadensersatzes geltend zu machen, wobei es auch da Ausschlussfristen bzw. Verjährungsfristen geben dürfte.
Was daraufhin der Arbeitgeber intern macht bleibt dahingestellt und muss den AN nicht interessieren.

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