Bei Frage 10 wird bei „Konzept A: 4 Tage arbeiten bei einer Wochenarbeitszeit zwischen 39 und 41 Stunden.“ ab einer Arbeitszeit von mehr als 40 Stunden grundsätzlich gegen das ArbZG verstoßen. In Frage 11 wird der Begriff „Stundenlohn“ falsch gebraucht. Zudem erhalten die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst ein Entgelt, das keinen Lohn, sondern ein Gehalt darstellt.