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3. Einstiegsamt ohne Studium, möglich?

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ITthorsten:
Sehr geehrte Foren-User,

folgende Situation:
ich habe nur die Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegrator absolviert, kein Studium. Dennoch habe ich mich auf eine Stelle im Amt-X beworben, die den Bildungsabschluss "Abgeschlossenes Studium Bachelor of Science der Fachrichtung Informatik oder vergleichbarer Abschluss" erfordert. Aufgrund des großen Mangel in der IT, war ich wohl dennoch der beste Kandidat und wurde genommen. Ich fange am 01.03.2022 die neue Stelle an. Hierbei wurde ich in die E10 eingruppiert, mit dem Ziel irgendwann in die E11 höhergruppiert zu werden.

In der Stellenbeschreibung steht auch folgendes drin:
Bewerben können sich auch Beamte und Beamtinnen (m/w/d) des 3. Einstiegsamtes der Fachrichtungen "xxxxxxxxxx oder "xxxxxxxxxxxx" bis zur BesGr. A 12 LBesG.
Soweit mir bekannt, wird man in diesem Amt X sehr häufig verbeamtet.

Frage: als tarifbeschäftigter kann man ja seit neustem "theoretisch" bis zur E13 ohne ein Studium höhergruppiert werden. Praktisch aber bis E11 (was ich selbst schon mehrfach gesehen hab) , Aufgrund der neuen IT-Eingruppierungsverordnung, die seit 01.01.2021 gilt.

Wie sieht es mit der Verbeamtung aus?
Kann man theoretisch ohne Studium dennoch in die A9/ A10/A11 verbeamtet werden? Wie wird's praktisch gehandhabt?

Danke und
mfG

XTinaG:
Verbeamtung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand. Die Frage am besten im entsprechenden Beamtenunterforum stellen.

ITthorsten:
Danke für den Hinweis und Sorry

Bastel:
Ohne Studium kannst du den gD eigentlich vergessen. Aber als TBler kannst du im Tarifbereich ohne Probleme bis zur E13 kommen.

Organisator:

--- Zitat von: ITthorsten am 07.02.2022 11:11 ---Wie sieht es mit der Verbeamtung aus?
Kann man theoretisch ohne Studium dennoch in die A9/ A10/A11 verbeamtet werden? Wie wird's praktisch gehandhabt?

Danke und
mfG

--- End quote ---

nein.
Indem man Leute zum Studieren schickt.
Bildungsvoraussetzung für den gehobenen Dienst ist regelmäßig ein abgeschlossenes Hochschulstudium vgl. § 20 BLV.


--- Zitat von: ITthorsten am 07.02.2022 11:11 ---Frage: als tarifbeschäftigter kann man ja seit neustem "theoretisch" bis zur E13 ohne ein Studium höhergruppiert werden. Praktisch aber bis E11 (was ich selbst schon mehrfach gesehen hab) , Aufgrund der neuen IT-Eingruppierungsverordnung, die seit 01.01.2021 gilt.

--- End quote ---

Ansonsten ist im Bereich des Bundes für die Eingruppierung ab E 10 auch ein Studium notwendig.

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