Autor Thema: [Allg] 3. Einstiegsamt ohne Studium, möglich?  (Read 1873 times)

ITthorsten

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Sehr geehrte Foren-User,

folgende Situation:
ich habe nur die Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegrator absolviert, kein Studium. Dennoch habe ich mich auf eine Stelle im Amt-X beworben, die den Bildungsabschluss "Abgeschlossenes Studium Bachelor of Science der Fachrichtung Informatik oder vergleichbarer Abschluss" erfordert. Aufgrund des großen Mangel in der IT, war ich wohl dennoch der beste Kandidat und wurde genommen. Ich fange am 01.03.2022 die neue Stelle an. Hierbei wurde ich in die E10 eingruppiert, mit dem Ziel irgendwann in die E11 höhergruppiert zu werden.

In der Stellenbeschreibung steht auch folgendes drin:
Bewerben können sich auch Beamte und Beamtinnen (m/w/d) des 3. Einstiegsamtes der Fachrichtungen "xxxxxxxxxx oder "xxxxxxxxxxxx" bis zur BesGr. A 12 LBesG.
Soweit mir bekannt, wird man in diesem Amt X sehr häufig verbeamtet.

Frage: als tarifbeschäftigter kann man ja seit neustem "theoretisch" bis zur E13 ohne ein Studium höhergruppiert werden. Praktisch aber bis E11 (was ich selbst schon mehrfach gesehen hab) , Aufgrund der neuen IT-Eingruppierungsverordnung, die seit 01.01.2021 gilt.

Wie sieht es mit der Verbeamtung aus?
Kann man theoretisch ohne Studium dennoch in die A9/ A10/A11 verbeamtet werden? Wie wird's praktisch gehandhabt?

Danke und
mfG
« Last Edit: 07.02.2022 16:10 von Admin2 »

Unknown

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Antw:[Allg] 3. Einstiegsamt ohne Studium, möglich?
« Antwort #1 am: 07.02.2022 18:49 »
Ohne jetzt alle 16 Beamtengesetze durchgelesen zu haben, bin ich mir aber ziemlich sicher, dass das nicht geht. Elementar für den gehobenen Dienst ist der Abschluß eines Bachelors oder vergleichbar.
Bitte nicht den Fehler machen, die Tarifbeschäftigten mit den Beamten zu vergleichen. Das sind zwei komplett unterschiedliche Systeme.