Autor Thema: Lage der Arbeitszeit  (Read 2916 times)

mumble

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Lage der Arbeitszeit
« am: 07.02.2022 13:41 »
Bei uns werden die Wochenstunden der Teilzeitkräfte von der Dienststelle auf fünf Wochentage verteilt.
Z. B. steht dann im Änderungsvertrag:
Die wöchentliche Arbeitszeit von 20 Wochenstunden wird auf die Arbeitstage Montag bis Freitag mit jeweils vier Stunden verteilt.
Die wöchentliche Arbeitszeit wird wie folgt festgelegt:
Montag 7:30 - 18:30 Uhr  4 Stunden
Dienstag 7:30 - 18:30 Uhr 4 Stunden
Mittwoch 7:30 - 18:30 Uhr 4 Stunden
Donnerstag 7:30 - 18:30 Uhr 4 Stunden
Freitag 7:30 - 18:30 Uhr 4 Stunden
Insgesamt 20 Stunden

Die Beschäftigten unterliegen einer Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit. In der ist Gleitzeit von 7:30 - 09:00, 12:00 - 14:00 und von 16:00 - 18:30. Kernzeit ist von 09:00 - 12:00 und von 14:00 - 16:00.

Aufgrund der festgelegten Zeiten im Änderungsvertrag können sich die Teilzeitkräfte ihre Arbeitszeiten m. E. aussuchen. Sie können z. B. von 7:30 bis 11:30 arbeiten oder von 12:00 bis 16:00.
Liege ich da richtig? Kann der Arbeitgeber einseitig andere Zeiten festlegen?

superbraz

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Antw:Lage der Arbeitszeit
« Antwort #1 am: 07.02.2022 14:36 »
die Kernzeit selbst beträgt schon 5h - gibt also jeden Tag eine Überstunde für die Teilzeitkraft  ;D

WasDennNun

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Antw:Lage der Arbeitszeit
« Antwort #2 am: 07.02.2022 15:45 »
Aufgrund der festgelegten Zeiten im Änderungsvertrag können sich die Teilzeitkräfte ihre Arbeitszeiten m. E. aussuchen. Sie können z. B. von 7:30 bis 11:30 arbeiten oder von 12:00 bis 16:00.
Liege ich da richtig? Kann der Arbeitgeber einseitig andere Zeiten festlegen?
Das kommt natürlich darauf an was genau in der DV vereinbart ist.
Ist es Kernzeit oder Funktionszeit?

Bei uns dürften die Kollegen sogar variable ihre Zeiten gestallten, sofern die Funktion des DPs gewährleitet ist.

Es ist halt die Frage ob das 5x4 "nur" als Verteilung der Sollarbeitszeit zu verstehen ist.
Bzw. ob Vollzeitkräfte ebenfalls immer in der Kernzeit da sein müssen, oder in dieser Zeit auch mal Stunden "abbummeln" dürfen.

mumble

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Antw:Lage der Arbeitszeit
« Antwort #3 am: 08.02.2022 08:28 »
In der DV gleitende Arbeitszeit steht nur, dass jeder Mitarbeiter Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit in der Gleitzeit selbst bestimmen kann. Bei Kernzeit steht, dass dies die tägliche Mindestarbeitszeit ist und für Teilzeitkräfte dies anteilig und entsprechend ihrer Vereinbarung gilt.
In den Vereinbarungen der Teilzeitkräfte steht nur die tägliche Sollzeit und nichts über eine Kernzeit.

Der Geschäftsleitende Beamte der die Arbeitsverträge macht sagt sie können sich aussuchen wann sie arbeiten wollen. Sie müssen nur ihre tägliche Sollzeit erfüllen. Die Verteilung der Arbeitszeit auf eine fünf Tagewoche ist anscheinend eine Vorgabe des KAV.
Wenn jetzt beim Schalterdienst sich jede Teilzeitkraft aussucht wann sie kommt gibt das ein Problem.

WasDennNun

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Antw:Lage der Arbeitszeit
« Antwort #4 am: 08.02.2022 08:44 »
Ja, es gibt ein Problem, wenn der AG Teilzeit für Schalterkräfte genehmigt, ob wohl die Tätigkeit nicht Teilzeit geeignet ist.
So wie du es beschreibst frage ich mich welchen Zweck den die Kernzeit bei euch haben soll. Da hätte auch eine Stundenzahl genügt.

Sinnigerweise regelt man solche Zeiten als Funktionszeiten, wo der DP funktionieren muss und der AN es halt in der Hand hat dieses mit seinen Vertretungen selbst zu organisieren.
Und natürlich mit gesonderten Regelungen für Dienste wie Schalterdienste, Flaggendienst o.ä.