Autor Thema: Darf DAS aus der PA kopiert werden?  (Read 3070 times)

django

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Darf DAS aus der PA kopiert werden?
« am: 07.02.2022 14:33 »
Hallo,

ein Schriftstück eines Vorgesetzten liegt der Personalabteilung vor, aus dem hervorgeht, warum man einen AN kündigen möchte.

Darf der AN i. R. d. Einsichtsrechts davon eine Fotokopier verlangen oder davon selbst ein Foto mit dem Smartphone machen?

Danke.

Gruß

pommes

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Antw:Darf DAS aus der PA kopiert werden?
« Antwort #1 am: 07.02.2022 14:50 »
Handelt es sich um ein iPhone? ^^

django

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Antw:Darf DAS aus der PA kopiert werden?
« Antwort #2 am: 07.02.2022 14:58 »
Blueberry!

Organisator

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Antw:Darf DAS aus der PA kopiert werden?
« Antwort #3 am: 07.02.2022 14:59 »
Hallo,

ein Schriftstück eines Vorgesetzten liegt der Personalabteilung vor, aus dem hervorgeht, warum man einen AN kündigen möchte.

Darf der AN i. R. d. Einsichtsrechts davon eine Fotokopier verlangen oder davon selbst ein Foto mit dem Smartphone machen?

Danke.

Gruß

Wenn ein Einsichtsrecht besteht, ja. Stellt sich die Frage, inwiefern dieses Schreiben auch personalaktenrelevant ist.

django

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Antw:Darf DAS aus der PA kopiert werden?
« Antwort #4 am: 07.02.2022 16:11 »
Also zieht § 3 Abs. 5 S. 3 TVöD?

Ist ein solches Schreiben, das Grundlage einer Kündigung ist, nicht immer personalaktenrelevant?

DiVO

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Antw:Darf DAS aus der PA kopiert werden?
« Antwort #5 am: 07.02.2022 17:19 »
Woher weißt du, dass ein solches Schriftstück in der Personalakte vorliegt? Ich als Personaler hätte vor Einsichtnahme der Akte durch den Beschäftigten diese aufgeräumt und genau dieses Schreiben aussortiert.

Was willst du dann kopieren?

maiklewa

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Antw:Darf DAS aus der PA kopiert werden?
« Antwort #6 am: 07.02.2022 19:41 »
Ich als Personaler hätte vor Einsichtnahme der Akte durch den Beschäftigten diese aufgeräumt und genau dieses Schreiben aussortiert.

Ich häng mich mal hier dran und würde doch zu gerne wissen, wieso Du etwas aus der PA entfernst, was dort aber nun einmal reingehört und der AN sehen darf?

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht Dein Tun?

Ich bin da doch sehr gespannt!

XTinaG

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Antw:Darf DAS aus der PA kopiert werden?
« Antwort #7 am: 07.02.2022 19:58 »
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Behauptung, es würde in die Personalakte gehören?

maiklewa

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Antw:Darf DAS aus der PA kopiert werden?
« Antwort #8 am: 07.02.2022 20:20 »
Ich fragte zuerst und warten wir erst einmal die Antwort darauf ab.

Schönen Abend noch.

XTinaG

  • Gast
Antw:Darf DAS aus der PA kopiert werden?
« Antwort #9 am: 07.02.2022 20:45 »
Da ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage Deine Behauptung und somit Deine Frage gegenstandslos wird, wäre es geboten, zunächst dies zu klären.

ProfTii

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Antw:Darf DAS aus der PA kopiert werden?
« Antwort #10 am: 08.02.2022 07:03 »
"[Die Personalakte ist] eine Sammlung von Urkunden und Vorgängen, die die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse des Mitarbeiters betreffen und in einem engen Zusammenhang mit seinem Dienstverhältnis stehen" (BAG, Urteil v. 19.7.2012, 2 AZR 782/11) - diese Definition dürfte einschlägig sein. Wenn sich die Gründe für die Kündigung aus diesem Schreiben ergeben sehe ich einen schon einen engen Zusammenhang zum Arbeitsverhältnis.

XTinaG

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Antw:Darf DAS aus der PA kopiert werden?
« Antwort #11 am: 08.02.2022 07:10 »
Daraus geht aber eben gerade nicht hervor, daß das Schriftstück aufzunehmen gewesen wäre, sondern lediglich, daß man es hätte tun können. Es ist ja nicht „eine Sammlung der Urkunden….“ oder „…aller…“. Es besteht im übrigen nicht einmal eine Pflicht zur Führung von Personalakten.

carriegross

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Antw:Darf DAS aus der PA kopiert werden?
« Antwort #12 am: 08.02.2022 07:45 »
Hallo,

ein Schriftstück eines Vorgesetzten liegt der Personalabteilung vor, aus dem hervorgeht, warum man einen AN kündigen möchte.

Darf der AN i. R. d. Einsichtsrechts davon eine Fotokopier verlangen oder davon selbst ein Foto mit dem Smartphone machen?

Danke.

Gruß

Wenn dieses Schriftstück sich in der PA befindet, ja.

ProfTii

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Antw:Darf DAS aus der PA kopiert werden?
« Antwort #13 am: 08.02.2022 07:51 »
Daraus geht aber eben gerade nicht hervor, daß das Schriftstück aufzunehmen gewesen wäre, sondern lediglich, daß man es hätte tun können. Es ist ja nicht „eine Sammlung der Urkunden….“ oder „…aller…“. Es besteht im übrigen nicht einmal eine Pflicht zur Führung von Personalakten.

Besteht die Pflicht zum Führen der Personalakte im öD nur für Beamte? Ich war immer der Annahme, dass das im öD auch für die TB gelten würde.

XTinaG

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Antw:Darf DAS aus der PA kopiert werden?
« Antwort #14 am: 08.02.2022 07:58 »
Wir sind im Sachverhalt nicht auf den öffentlichen Dienst begrenzt. Aber auch dort gibt es eine solche Verpflichtung nur für Beamte.