Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Vorgezogene Altersrente

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XTinaG:
Wie die meisten Mitglieder von Personalvertretungen ist auch dieses in genau einem gut: sich intellektuell zu entlaiben, sobald er den Mund aufmacht. Du mußt Dein Arbeitsverhältnis nicht verlängern, es endet erst mit Ablauf des Monats, in dem Du das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente (§ 35 Satz 2 SGB VI) vollendet hast, § 33 Abs. 1 Alternative a) TV-L. Andere Beendigungstatbestände liegen nicht vor, es sei denn, Du kündigst oder schließt eine Vereinbarung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Es zeigt sich mal wieder, daß Personalvertretungen einen klassischen Dreiklang erfüllen: nutzlos, wertlos, überflüssig.

Meltis:
Vielen Dank für Eure Infos, da bin ich ja echt erleichtert.

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