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Garantiebetrag Höhergruppierung

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hugodehippo:
Hallo zusammen,

ich habe- recht ungewöhnlich- heute ein Angebot zu Übernahme eines neues Tätigkeitsbereiches von meinem AG erhalten.

Eingruppierung derzeit E5 Stufe 5, neue Stelle wäre E10. In welcher Stufe wäre ich hier einzugruppieren?

Bei einem Garantiebetrag von 180,-€ ergibt sich hier die Stufe 1, da Garantiebetrag >180,-€, richtig?

Da ich für diese Tätigkeit eine Nebenbeschäftigung aufgeben müsste sollte der AG aber mindestens Stufe 4 entgelten, damit ich insgesamt finanziell nicht ( wesentlich) schlechter gestellt bin; um den Nebenverdienst zur Gänze aufzufangen musste sogar Stufe 5 vereinbart werden.

Steht aus eurer Sicht tarifrechtlich etwas dagegen? Einschlägige Berufserfahrung, die diese Einstufung begründen könnte liegt nicht vor.

Für Tipps immer dankbar....


Edith: Wer lesen kann....  Eingruppierung müsste anders als oben geschrieben in die EG 10 Stufe 2 erfolgen....

XTinaG:
Stufe 2. Nein. Tariflich ist die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung festgelegt, Berufserfahrung gleich welcher Güte ist dafür ohne Bedeutung.

hugodehippo:
@XTinaG:
Nein wozu? Steht einer Einstufung in Stufe 5 tarifrechtlich nichts entgegen? Das wäre prima, dann hätte ich entsprechenden Verhandlungsspielraum....

XTinaG:
„Nein“ beantwortet Deine zweite Frage. Zudem habe ich doch klar festgestellt, daß die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung tariflich festgelegt ist. Was also möchtest Du bei etwas, was eindeutig feststeht, verhandeln?

hugodehippo:
Besten Dank. Wenn da tatsächlich keine Möglichkeit besteht, über die Stufe 2 hinaus zu verhandeln werde ich mir das Angebot noch einmal überlegen müssen. Schade, interessanter Aufgabenbereich, aber irgendwie muss ich den Nebenverdienst mit ca. 600€/netto kompensieren.
 Hat jemand eine Idee wie das tariflich sauber darstellbar ist?

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