Hi,
ich hoffe hier kann mir vielleicht jemand helfen. Oder mir sagen wo ich dazu nachlesen kann.
Ich habe vor einem Jahr eine Höhergruppierung von der EG 11/4 in die EG 12/3 mit Garantiebetrag 180€ erhalten.
Wenn ich mich nun auf eine E 13 Stelle bewerbe erhalte ich nach Höhergruppierungsmatrix die 13/3. Durch den Garantiebetrag in der 12/3 von 180€ verdiene ich derzeit mehr als in der 13/3.
IM TV-L steht "(4) Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten der-
jenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt
erhalten."
Heißt das ich würde abweichend von der Matrix von der EG 12/3 in die EG 13/4 höhergruppiert? Oder darf ich den Garantiebetrag bei dem "Tabellenentgeld" nicht ansetzen? Dann würde sich für mich allerdings eine Bewerbung wohl nicht lohnen.
Danke für eure Hilfe. Ich habe in den Beispielen zum TV-L Vertrag leider keine passende Aussage gefunden.