Hallo zusammen,
folgende Fragestellung im TV-Autobahn ergibt sich bei mir.
Ich habe im Frühjahr 2021 einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Laut TV-A gilt dieser Rückwirkend zum 01.01.2021. Bis heute ist dieser Antrag noch nicht abschließend bearbeitet worden. Laut Stellenbeschreibung und -beurteilung ergibt sich aber eine höhere Entgeltgruppe als die aktuelle. Nun stehe ich allerdings vor einem Wechsel in die freie Wirtschaft und frage mich, ob ich trotz Kündigung einen Anspruch auf die Zahlung des höheren Entgelts rückwirkend ab 01.01.21 habe. Mit meiner Kündigung wird bestimmt die Bearbeitung des Höhergruppierungsantrages eingestellt.
Gibt es Möglichkeiten einen Anspruch durchzusetzen?
Vielen Dank für Eure Antworten und viele Grüße